Eintrag 100611. Dezember 1873Artikel 46 des Neusser Wochenblattes Die aus Anlaß der No. 46 des Wochenblattes gewählte
Commission schlägt vor,
folgende Erklärung ins Protocoll aufzunehmen und mit den übrigen
stadträthlichen Verhandlungen zu veröffentlichen: Die Stadtverordneten-Versammlung
hat aus dem Referate, welches der
Stadtverordnete Busch in der Sitzung vom 27. October curant über die
Mission nach Berlin erstattet hat, sowie aus dem bisherigen Ver-
laufe der auf das Gymnasium bezüglichen Verhandlungen die
Ueberzeugung gewonnen, daß der Stadtverordnete Busch,
den ihm in der Sitzung vom 16. October curant gegebenen Auftrag
in keiner Weise überschritten habe, und daß nicht der dem Herrn
Minster gehaltene Vortrag, als vielmehr die Art und Weise
der Einrichtung des s.g. Kosthauses selbst, welche dem Herrn
Minister bereits bekannt gewesen, zu der Verfügung des
Provincial-Schulcollegii vom 30. October curant, wodurch die dem
ReligionslehrerDr. Rheinstaedter früher ertheilte Ermächtigung
zurückgezogen worden, lediglich Anlaß gegeben habe; die
Versammlung kann daher in dem auf das Convict bezüglichen
Artikel in No. 46 des Neusser-Wochenblattes, welcher die
Mission des städtischen Deputirten gewissermaßen als die
Ursache der Aufhebung des s.g. Kosthauses darzustellen sucht,
nur eine grundlose Verdächtigung erblicken. Die Versammlung trat diesem Antrage bei.
Bei namentlicher
Abstimmung stimmten für den Commissionsantrag sämmtliche
Anwesende mit Ausnahme des Stadtverordneten Busch, welcher
sich von der Abstimmung entfernte, der Stadtverordneten Hellers-
berg et Kallen, welche sich der Abstimmung enthielten und der
Stadtverordneten Richen, Broix und Jaegers, welche gegen den
Antrag stimmten. a. u. s. ...