Eintrag 99811. Dezember 1873Artikel 46 des Neusser
Wochenblattes Die aus Anlaß der No. 46 des Wochenblattes gewählte Commission schlägt
vor,
folgende Erklärung ins Protocoll aufzunehmen und mit
den übrigen
stadträthlichen Verhandlungen zu veröffentlichen: Die Stadtverordneten-Versammlung
hat aus dem
Referate, welches der
Stadtverordnete Busch in der Sitzung vom 27. October curant über die
Mission nach Berlin
erstattet hat, sowie aus dem bisherigen Ver-
laufe der auf das Gymnasium bezüglichen Verhandlungen
die
Ueberzeugung gewonnen, daß der Stadtverordnete Busch,
den ihm in der Sitzung vom 16. October curant gegebenen Auftrag
in keiner Weise überschritten habe, und daß nicht der
dem Herrn
Minster gehaltene Vortrag, als vielmehr die Art und
Weise
der Einrichtung des s.g. Kosthauses selbst, welche
dem Herrn
Minister bereits bekannt gewesen, zu der Verfügung
des
Provincial-Schulcollegii vom 30. October curant, wodurch die dem
ReligionslehrerDr. Rheinstaedter früher ertheilte Ermächtigung
zurückgezogen worden, lediglich Anlaß gegeben habe;
die
Versammlung kann daher in dem auf das Convict
bezüglichen
Artikel in No. 46 des Neusser-Wochenblattes, welcher die
Mission des städtischen Deputirten gewissermaßen als
die
Ursache der Aufhebung des s.g. Kosthauses
darzustellen sucht,
nur eine grundlose Verdächtigung erblicken. Die Versammlung trat diesem Antrage bei.
Bei
namentlicher
Abstimmung stimmten für den Commissionsantrag
sämmtliche
Anwesende mit Ausnahme des Stadtverordneten Busch,
welcher
sich von der Abstimmung entfernte, der
Stadtverordneten Hellers-
berg et Kallen, welche sich der Abstimmung enthielten und der
Stadtverordneten Richen, Broix und Jaegers,
welche gegen den
Antrag stimmten. a. u. s....