Eintrag 99411. Dezember 1873Artikel 46 des Neusser Wochenblattes Die aus Anlaß der No. 46
des Wochenblattes gewählte Commission schlägt
vor, folgende Erklärung
ins Protocoll aufzunehmen und mit den übrigen stadträthlichen
Verhandlungen zu veröffentlichen: Die
Stadtverordneten-Versammlung hat aus dem Referate, welches der Stadtverordnete Busch
in der Sitzung vom 27. October curant
über die Mission nach Berlin erstattet hat, sowie aus dem bisherigen Ver- laufe der
auf das
Gymnasium bezüglichen Verhandlungen die Ueberzeugung gewonnen,
daß der Stadtverordnete Busch, den ihm in der Sitzung vom 16. October c
urant gegebenen Auftrag in keiner Weise
überschritten habe, und daß nicht der dem Herrn Minster gehaltene
Vortrag, als vielmehr die Art und Weise der Einrichtung des s.g.
Kosthauses selbst, welche dem Herrn Minister bereits bekannt
gewesen, zu der Verfügung des Provincial-Schulcollegii vom 30. October
curant, wodurch die
dem ReligionslehrerDr.
Rheinstaedter früher ertheilte Ermächtigung zurückgezogen worden,
lediglich Anlaß gegeben habe; die Versammlung kann daher in dem auf das Convict bezüglichen
Artikel in No. 46 des
Neusser-Wochenblattes, welcher die Mission des städtischen Deputirten gewissermaßen
als die Ursache der Aufhebung
des s.g. Kosthauses darzustellen sucht, nur eine grundlose
Verdächtigung erblicken. Die Versammlung trat
diesem Antrage bei. Bei namentlicher Abstimmung stimmten für
den Commissionsantrag sämmtliche Anwesende mit Ausnahme des Stadtverordneten Busch,
welcher sich von der Abstimmung
entfernte, der Stadtverordneten Hellers- berg et Kallen, welche sich der Abstimmung
enthielten
und der
Stadtverordneten Richen, Broix und Jaegers,
welche gegen den Antrag
stimmten....