Band 60: Eintrag vom  23. Mai 1892 (Nr. 1059)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2.) beschließt unter Abänderung des Beschlusses vom 17. September 1888 den Anschluß von Privatzu- leitungen an die städtischen Canäle gegen eine einmalige Vergütung von zehn Mark pro lau- fenden Meter Baufronte zu gestatten. Die anderweitigen Bedingungen sollen von dem Bürgermeister festgestellt werden;