Band 60: Eintrag vom  27. November 1894 (Nr. 1543)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1. Stadt-Verordneten-Versammlung hat nichts dagegen

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zu erinnern, daß der § 1 der Lokal-Begräbniß-Ordnung vom 14. April 1883 dahin abgeändert wird, daß besondere Leichen- felder angelegt werden 1. für Kinder bis zu einem Jahr, 2. für Kinder von einem bis zu 13 Jahren, 3. für alle Personen über 13 Jahre;