Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. Der Erwerber erlangt keinerlei Verfügungsrechte über den Wasserlauf und darf keinerlei Vorkehrungen treffen, welche den Wasserlauf beeinflussen. Auch diese Eigen- thumsbeschränkung ist im Grundbuche einzutragen.