Band 60: Eintrag vom  18. August 1896 (Nr. 2008)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1. Das Geleise wird über das städtische Terrain ge- führt und erkennt die Firma O. & L. Sels das Eigen- thumsrecht der Stadt an dem benutzten Terrainstreifen ausdrücklich an. Das Geleise bleibt Privatgeleise, also Eigenthum der Firma O. & L. Sels. Diese ist verpflichtet, dasselbe zu unterhalten. Sie ist berechtigt, das Geleise jederzeit wieder zu entfernen. Von der etwaigen Ab- sicht, das Geleise wieder zu entfernen, muß der Stadt

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Mitteilung gemacht werden. Diese ist alsdann berechtigt, den auf städtischem Terrain gelegenen Theil des Geleises von der Firma O. & L. Sels gegen Er- stattung des Selbstkostenpreises, jedoch nach Abschreibung der Abnutzung, zu übernehmen. Wenn die Stadt das Geleise nicht übernimmt, hat die Firma Sels den ursprünglichen Zustand, wie er vor Anlage des Ge- leises bestanden hat, wiederherzustellen.