Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt einstimmig, zur Deckung des Gemeindesteuer- Bedarfes pro 1898/99 die Staatseinkommen- steuer und die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer mit 115 %, die Betriebssteuer mit 15 % zu belasten. Die Einkommen von 660 bis 900 Mark sollen mit demselben Procentsatze zur Gemeindeeinkommensteuer herangezogen werden, wie die höheren Einkommen.