Band 60: Eintrag vom  15. Februar 1898 (Nr. 2313)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der Alexianer-Anstalt ist die Hälfte der thatsächlich aufzuwenden Kosten zu übernehmen. Die Anschlußleitung der Anstalt ist von dieser auf ihre allei- nige Rechnung auszuführen. Soweit die Anlagekosten aus den eingehenden Canalgebühren nicht gedeckt werden können, sind dieselben aus den Beständen zu nehmen und erforderlichen Falles in den nächstjährigen Etat ein- zustellen. Auf die eingehenden Canalgebühren hat die Alexianeranstalt keinen Anspruch.