4.) Der Antrag des Bürgermeisters, der Firma van Endert für den Fall, daß sie unter Verzicht auf die Gemeinschaftlich- keit des Rathhausgiebels neben demselben eine neue Brandmauer aufführt, die Entschädigung der Kosten dieses neuen Brand-
[Nächste Seite]Brandgiebels bis zur Tiefe des Rathhaus- giebels anzubieten, wird abgelehnt.