6.) Mit Rücksicht auf den mangelhaften Zustand des Gebäudes und die großen, dem Erzbischöf- lichen Stuhle durch die Instandsetzung und die Einrichtung erwachsenden, der Stadt bei Endigung des Vertrages zum Vortheil gereichenden Aus- gaben, wird von der Zahlung eines Miethpreises Abstand genommen.