Band 60: Eintrag vom  16. November 1891 (Nr. 944)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) beschließt, die Einkommen von 660 bis 900 Mark zur Communalsteuer heranzuziehen, die geringeren Ein- kommen dagegen von der Communalsteuer freizu- lassen;