d.) Ankäufer ist verpflichtet, sobald es die Stadt verlangt, den in die Hammthorwallstraße fallenden Theil des Gartens gegen Ersatz des bezahlten Werthes nach Maß- gabe der dem Verkauf zu Grunde liegenden Taxe nämlich mit 8 Mark (acht Mark) pro Quadratmeter abzutreten. In diesem Falle hat die Stadt die Garten- mauer auf der neuen Grenze wieder herzustellen und das Trottoir mit Rinnsteinen auf städtische Kosten anzulegen.