Bemerkung:
Ein Berggeschworener war früher ein Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der
Bergwerke unterstand. Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme
im Bergamt. Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport.
Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht.Im 19. Jahrhundert war die Amtsbezeichnung
Berggeschworener der Titel für einen Revierbeamten der preußischen Bergbehörden.[2]
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