Band 30: Eintrag vom  6. Juni 1741 (Nr. 1091)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

in gefolg jungst ergangenen rathschlußes sollen die rinder ins broch getrieben, und denen jenigen, welche fur ihre rinder auff die weijden mitzugehen an die renthcammer das geldt bezahlt heben, solches wiedergegeben werden.