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electio consularis et quaestoralis consul paria vota quaestores paria vota similiter
dem bawmeisteren soll ahnbefohlen werden des sontags unter der predig, gleichsam seine furfuhren gethan haben mit dem armen beutel umbzugehen.
warauff Herren burgermeister scheffen und rath sich zu dem schuzen suller begeben haben, alwohe der anwesender burgerschaft die newerwehlte Herren burgermeister Holter und Bringman vorgestelt worden seindt.
auff suppliciren Joannis Henrici Schorn seinen Eijthumb Joannes Velder zu acquirirung der burger- und krämerambts gerechtigkeit fur einen burgerssohn passiren zu laßen wird denen vor und nach ergangenen decretis. inhaerirt,
Herrenhaubtleuthen wirdt committirt denen quartiren ahn zu befehlen, daß jedesmahl beij auff- und zuschließung der pfortzen ein burger dem wachtmeister zugestellet und die schlüßelen in der burgerliche wacht verschloßen aufbehalten werden.
HerrnvicarioIngerman sollen die 150 Reichsthaler mit einer halben jahrs pension auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter HerrenFulsgen und Holter abgelegt werden.
Joannes Steinward auß bekanter armuth beijzuspringen herren provisoren committirt wird
wie es beij aequirirung der burger- undt ambtsgerechtigkeit eines außwendigen zu halten, ist verleßen, beij welcher den es allerhand zu belaßen denetirt worden ist.
Landtags außschreiben vom 15 dieses gestaltum ahm 9ten künfftigen monaths April per Deputatos zu Bonn zu erscheinen ist in beysein deren gemeindtfreunden verleßen, warauf dan der bescheidt daß Herren burgermeister mit mir denselben bey zu wohnen, und darauf der statt interesse bestmöglichst zu beobachten, mithin die bezahlung der gethanen schwehren außlagen an das dragoner regiment eyffrigst zu sollicitiren und zu urgiren hetten.
Denen Körffmacheren soll verbotten werden auff die gemeine Bleichen Weiden zu schellen und darinnen graben zu machen fur die Weiden zu setzen, sonderen denenselben eine andre Platz darzu angewiesen werden soll
Hanß Peter MevisZollnerem kan der werth zoll ahm Vogelsbaum in wehrender zeith seiner phacht Jahren in phachtung gegeben werden
Herman Rolthoff ubergegebenes Memoriale umb fur ein burgers sohn ahngenohmen zu werden ist verleßen, und wirdt dem letzterem decreto inhaerirt.
Andreas Fischer kan fur seine mühewaltung, daß einige auffsicht auff die schwachsinnige neben seinem Haus eingeschloßene persohn Alexander von burich schwester habe, ein halb malder roggen gegeben worden.
das von der stattrennthcammer entworfener concept die stattwaag betreffendt ißt verleßen,
welcher aber näher uberlegt, und demnegst mit zuziehung deren gemeindtsfreunden ein schluß daruber gemacht werden soll.
Adam Pollender supplica gegenAdolphen Holthoffnagelschmidten ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß dem supplicanten der krämer ambts brieff wegen verkauffung deren großen nägeln vorgeleßen werden solle.
dan ist in beyseyn deren gemeindtsfreunden die landtagsproposition verleßen worden
die mullenhövelen auff der statt wießen sollen per diensten auß hiesiger stadt geschleifft und gleich gemacht werden
denen duppenbeckeren und bürgerschaft solle sicherer district zu abhohlung des leimbs und duppenbeckers erdt abgepfählet und ahngewießen werden
Theodorum Pempelforth und Hermann Rothoff memorialium wegen moderation der burger?- und brewer ambtsgerechtigkeit seindt verleßen, und hierauff denen vorigen successive ergangenen decretis inhaeriert worden.
Schumachers ambts memoriale umb gehabung zweyer stattbawene zu der full bewirthung ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß denen protocollis nachgesehen, ob die statt diese bawene herzugeben schuldig seyn, oder nicht
Nicolaß Backes ist mit seinem suppliciren wegen moderation der burger- und krämerabmts gerechtigkeit auff die vorherigs dießerthalb ergangenen decretis hin verwiesen worden.
wegen außgebung eines attestati impostibilitatis ahn Stercklings fraw soll nähere untersuchung der sachen geschehen.
die gemeindtsfreunde stehen ahn, daß das vehe morgen außgetrieben werde solle, welches magistratsherren also beliebet haben.
canonischer halffman soll nachmahlen angesagt und bedeuthet werden, daß die frembde zimmerleuthe abschaffen, und den bereits verdienten lohn inhalten dabeij denen zimmerleuthen, wie noch in der arbeith die werckgezeug hinweggenohmen werden sollen.
abstehende arck und schlauß ahn der oberpfortzen muhlen solle durch herren renthmeisteren mitzuzihung bawverständigen besichtiget, und demnegst daruber referirt werden
Theodorus Pempelforth in namen seines eijthumb umb selbigen den 4ten theil vom krämerambts gerechte gebuhrnus nachzulaßen wirdt mit seinem suppliciren auff die succeßsivi erlaßene bescheideren angewiesen.
Anna Catharina Greuters undt Holthausen rubricirde wohlbegrundete und wahrhafte ahnzeig und bitt gegen in supplica nominatos ist verleßen, warauff den verfolg außzustellen per unanimia concludiert worden
extractus auß dem vom abgeschicktem executanten restanten zettel.
statt Neuß restirt mit einschluß deren vom Herrnburgermeister Heinsbek zu zahlen ubernohmene 766 Stüber 16 Albus cöllnisch zusammen 11529 Stüber 6 Albus 6 Heller Wort
executant ist in beij seijn deren gemeindtsfreunden ver leßen und der bescheidt den executant denen säumigen in ihren haußeren zu zu schicken.
kriegsrath zu halten, und die Verordnung, gute wacht an denen pfortzen zu halten, dabeij zu entwerfen? und demnegst zu jedermans wißenschaft in der haubtwacht zu publiciren, ist fur guth befunden worden.
simpelsrechnung derer von Herren de Greeff und Ingermann collectirte vier simplen de Anno 1724. ist denen gemeindsfreunden ad revidendum communicirt worden.
auff gethanen vortrag Herren burgermeisteren ob der abgeschickter executant dahier vergeblich liegen bleiben, oder denen morosis? von denen Herren collectoribus zugeschickt werden sollen, warauff der bescheidt, daß inner 14 Tagen die simpelrechnung ohne anstandt mit der warnung eingeliebert wohe sonsten den säumigen der executant angewiesen werden solle.
gerichtschreiberBendt übergibt unterthänigst Memoriale umb ihm zur Vergeutung seines getragenen kriegslastes halber ahngedeien zu laßen.
GerichtsschreiberenBendt soll nachmahlen extractus simplorum restantium vom stattdeneren insinuirt werden
nach verleßenen vorantworthung schreibens des gericht zu Lynn, in puncto des gekaufften bendtgen vom herder halbfman soll mit der gegen notturft eingekommen werden.
das sömmeren soll scharff durch den Trommenschlag verbotten, und die contravenienten bestrafft werden.
dem executanten kan sein taggeld zum abgehen gegeben werden, welches dan Herren collectores und Pempelforth auszuzahlen haben.
Theodor Speckman unterdienstliches memoriale zu gehab- und anweißung einer wohnplatz ißt verleßen undt deßen petitum biß auff nähere resolution ausgestelt worden.
Wilhelm Menßen supplica wegen nachlaß einiger verlauffenen? pensionen bey der St. Barbara Capell ist verleßen, und hierauff derselb mit seinem gesuch zu denen Herren provisores verwießen worden.
die gemeindtsfreunde reproduciren funff examinierte simpelsrechnungen sambt ihren daruber gemachten gravaminibus, nach welcher verleßung der abscheidt, daß die bey denen collectzettelen befindliche uberschießende geldern der renthcammer inner acht tagen zeith gegen schein eingeliebert werden sollen
Odilia Spitz zu gehabung der hauß fewr und brandt fur den winter hatt sich bey Herrenprovisoren anzumelden.
HerrnImmerath kan einige freyheit von der einquartierung biß auff fernere verordnung vergunstiget werden.
auff suppliciren Adamen Pollender, Heinrich und Peteren Creutzer bleibt es beym letzthin gesteltem decreto
Theodoro Speckman kan das haußgen unten ahn der Heßenpfortzen zur wohnung eingegeben werden
Supplicantinne Arnoldi Bartholomaeihaußfraw Eva Nettesheimb kan das begehrtes attestatum, daß mit genandtem Bartholomaei geheyrathet, und dahier burgers tochter seye, mitgetheilt werden.
auff suppliciren Simon Formis und Gertruden Fossen gestalten den zwischen ihnen gemachten heyraths contract zu approbiren, wirdt Herr burgermeisteren committirt die engste angezogene anverwandten daruber zu vorderß zu vernehmen, und demnegst darob zu referiren.
Margarethen von Urdingen kan das attestatum dieser gestalt
gegeben werden, daß mit ihrer handtarbeith auch bebestellung der breiffen? auff Dußeldorff die kost suchen muße, und ihr hauß beschwohret seye
Johan Adam Müller wirdt mit seinem suppliciren zum Burgermeister verhoer, wohe die Sach befangen wiederhin verwiesen.
auff eingelangtes memorial deren maureren und leyendeckeren, wie daß der canonicher halffen frembte Maurer und leyendecker in der arbeith hatte, ist der bescheidt solches nicht zu gestatten, sondern selbige in die arbeith zu stewren?.
auff gethane relation HerrnBürgermeisteren Holter, wie
daß Herrn Capellan Kux in nahmen deren erbgenahmen Borgs wegen deren vor der Heßenpfortzen gelegene noch in pfachtung habenden 81/2 morgen landt fur den abstandt deren annoch lauffenden 2 jahren 20 Reichsthaler sub ratificatione Magistratus anerbotten hatte, welches Magistratsherren ratificirt, und können solche ahn dem rückstandt decourtiert werden.
die gemeinds freunden begehren, weilen auff heuth bestimbten tag die vorräthliche simpels gelderen nicht eingeliebert worden, denen Herren collectoribus auff zu geben auff einen zu dem endt benenterndem? tag solche zu erlegen, und dem hoffman ahm rhein das decretum protocolli zu communiciren, auch uber den beschädigten sommerfruchten durch jungst gewesenen hagelschlag den augenschein einzunehmen warauff der bescheidt: wurden die Herren collectores ahm kunftigen sambßtag des nachmittags ihre vorrathliche simpelsgelderen fur Herren burgermeisteren ahm rathaus nicht erlegen, soll denen selben der executant biß zu beschehener bezahlung zugelegt werden.
Hoffman
Martinus Fulsgen soll wie vorhin supplicirter maßen das halbe wachtgeldt bezahlen.
denen brudermeisteren von der kevelarischer procession zu gehabung einer newen fahnen kan eine halbe pistohl gegeben werden.
auff abgestattete relation Herrnbürgermeisteren Holter ist dem Herrn graffen zur Dyck erlaubt einige kahrrigen stein ahm Rhein auffleßen und zur Dyck hinfahren zu laßen
über das höchstfamoses unter keinem nahmen unterschreibener dreyfachig außgefertigtes ahn HerrnBürgermeister Holter, HerrnBürgermeister Bringman und HerrnRenthmeister Ingerman haußeren hingelegtes schreiben gegen bawmeisteren wirdt Herren burgermeisteren committirt auff deßen anstehen die gebuhrende inquisition zu thuen
mit Herrn Graffen von Veritas alß capitain von dieser compagnie wegen des quartier nach dem reglement oder sonsten ex aequo et bono zu tractiren Herren bürgermeisteren commitirt wirdt.
Herr Reinnartz übergibt ein recognitum ad protocollum von 151 Reichsthalern schuldigen collectirten Simpels geldern gestalten ihme zu erlauben biß zur abloeß solche mit 3 pro cento zu verpensioniren und das capital mit 25 Reichsthaler abzulegen,
nach verlesenem memoriale Kohl gegenAnnam Greuters undt Holthausen auff die vom HerrnVogten beschehene requisition pro executione den goltgroschen pro juribus außzuzahlen, wird denen vor und nach ergangenen decretis inhaerirt demselben den statum, was bey der renthcammer restirt, zu communiciren.
auff die vom herrngraffen von Verita mir gegebene erklährung monatlich an servisgeld zweij louis d'or zu haben, wollen magistratsherren abwarthen, was herrburgermeisteren von Bonn schreiben, oder selbsten mundtlich referiren werde.
beij dieser entraordienaire rathsconvention ist ein ad instantiam Waldos gegen herrde Greeff verleßen und ahn bürgermeister und rath ergangenes rescriptum sambt beijverwahrtem memoriale cum administratis sub rubrica [?] [QZ] verleßen, welchem unterthänigst gehorsambst nachgelebt werden soll.
herrde Greeff begehrt in nahmen deren erbgenahmen Paffrath einen außstandt biß auff kunfftigen dienstag umb in wehrender zeith beij der hoffcantzleij den unterthänigsten gegenbericht abzustatten, warauff demselben in seinem petito deferirt worden ist.
unterthänigst inhäsives antragen loco triplica sambt dem schreiben vom herrnPortz soll mundirt und auff Bonn ad exhibendum uberschickt werden.
die per notariamMostart in beijseijn zweijer zeugen herrn bürgermeister Bringmann insinuirte unterthänigste erinnerung supplicantis Waldos und darrauff auß dem geheimb conferentzrath an den hoffrath per apostillam verleßener befehl uber die geschehene execution deren waldosischen mobilien den berichten abzustatten ist mit der von genanden notario schrifftlich requisition pro restitutione der mobilien verleßen.
die simpels und rentkammer restanten gelder begehren die gemeindtsfreunde beijgebracht und erlegt zu werden.
wittib Dirichen Schmitz dienstliches memoriale ihr die wohnung in der muhlen biß nach ablauff herrenrenthmeisteren jahr zu vergunstigen, warauff das protocollum wie es vorher gehalten nachzusehen befohlen worden.
Herren burgermeisteren wirdt committirt auff suppliciren wittib Ferdinanden Wallpott umb ihr hauß zu verkauffen, die wittib und ihren eijthumb Engelberten Hundt zu vernehmen.
HerrReinnartz alß vormunder mit Lindenbring gibt zu erkennen, wie daß in gefolg decreti magistatus die garthenplatz zum besten deren unmundigen 23 Reichsthaler in hoherem preiß ahn HerrnMarbeise verkaufft hatten.
Herrgraffen von verita können ahn servisgelder furs Jahr 30 Reichsthaler so dan 4 louis d'or fur eine dauheren in zweijen terminen begeben worden.
auff abgelaßenes memorial herrJohann Sigismund Vetten ambtsverwalteren zu Liedtberg ist der bescheidt, daß, wan sein domicilium hierhin zu transferiren wolle von der burgerlichen wacht freij zu laßen, und er laßten aber gleich anderen einwohneren zu tragen schuldig seijn.
hellenbroicher halffen rechnung ahn bezahlten vacanten geldern von 2 in der baurbahn den19 und 20 Januari 1736 gelegene wolffenbeutelsche compagnien ist verleßen.
beijde unterknechten solln in der muhlen umbgewechselt, und der nebenknecht in ahnsehung seiner schwach- und kranckheit dimittirt und fur diesmahl ein malder roggen gegeben werden.
auff abgestattete relation herr bürgermeister statthalter Jordans kan das unckelstein Wort ahm Rhein dem printzenvon Birckenfeld permittirt werden
relation visitation beij dieser extraordinaire rathsversamblung hatt Herr bürgermeister Holter referirt, was auff der quartal convention furgefallen, in specie wegen des kopffgeldt und des im landt hin und wieder vagirenden herrlosen gesindels, alß ist Magistratsherren resolution durch die statt die visitation geschehen zu lassen und nach befinden die frembde die statt hinauss zu verwiesen.
auff suppliciren verschiedenen burgeren ißt Henrich Keulgens ahn der Niederpfortzen zum nachtswächter per majora angenohmen.
barbirrerszunftt soll beij ihrem ambtsbreiff manutenirt und allem anderen das barbirren verbotten werden
der zwischen denen veraijdheten vormunderen ex decreto magistratus mit herrnMartin Marbaise eingegangener contractus emptionis et venditionis, weilen solcher zum besten deren minderjahrig gereichet, ist von einem ehrsamen rath approbirt und ratificirt
wegen deren servisgelderen fur herrnhaubtman Graff von Verita wirdt dem letzterem decreto inhaerirt in deßen kan die herrnhaubtmanPasserath vom herrngraffen bekommene commission ad referendum angenohmen werden.
das von beijden herren referenten auff eingeschickten verfolg ad causam bürgermeister, scheffen und rath gegen canonichen in puncto deren denen außwendigen zimmerleuthen auff canonichen hoff von hießigenzimmerleuth hinweggenohmene werckzeug und materialien publicirtes decretum, worinnen die canonichen vom officialat ab- und zum hoffrath verwiesen werden ist verleßen.
Henricus Lanck kan von der einquartirrung so viel möglich supplicirter maßen verschönet bleiben.
die gemeindtsfreunde begehren, daß die vorrathlichen simpels- undt renthcammer restanten gelderen beijgebracht und die abschaffung deren kuhe beesten, welche keine 3 morgen äigen, oder pfachtlandt haben nunmehro vorgenohmen werden mögten, warrauff der bescheidt, daß die gelder beijgebracht und alle citirt werden sollen, welche keine kuhe haben, umb solche abzuschaffen.
aufs absterben jungffer Borgs ist die platz im keijlertz convent suplicantinnen Maria Catharina Wallraffs auß besonderem ersuchen conferirt worden.
dem cloister zum heiligen grab wirdt permittirt ein und anderen buck an der bawfallender maur hinder der gimgaß zusetzen, jedoch daß im fruhejahr umb kein unglück zu befahren, eine newe maur gesetzt werden.
beij dieser extraordinaire rathsconvention ist ein deputation ex commissione eines hochwürden thumb capital von herrn general einnehmervon Geijr abgelaßenes schreiben, daß die herren deputati löblicherlandtständen den 20 dießes zu Cöllen erscheinen mögten, verleßen, welcher dan beijzuwohnen herr bürgermeisterHolter committirt wirdt.
Johannes Glaßmacher soll wegen seines beständig gezeigten ungehorsambs in die burgerliche wacht gestzt werden.
dem nunmehro angekommenen herrnhaubtman graffen von Verita könne pro rata temporis, daß die compagnie dahier gelegen, die gelder von denen 50 reichsthaler bezahlt werden
die negst dem kalberstall umbgefallene statt maur soll anfänglich mit denen vorräthigen pallisaten zu gemacht, und die dabeij erfindtliche tuffstein beijsammen ahn einem wohl verwahrtem orth hingelegt werden.
auff eingelangte memoiralien beyden geistlichen jungfferen Agneten Douveren, und Annen Marien Dejudt, dieser bey erlehrung der jugendt mit nähen, jener bey der von vielen jahren gehabter schulen großg zu manuteniren, ist der bescheidt die sachen näher zu untersuchen.
HerrnHeinsbeck übergebene rechnung von einigen jahren sollen examinirt, daß protocollum nachgesehen und in proxima alßdan darüber referirt werden.
Goswin Jansenbusch heßenpfortzner soll beij geringe einquartierung damit verschönnt bleiben.
Matthias Stadler zu bewohnung des haußes ahn der Heßenpfortzen ißt sein petitum abgeschlagen.
auff das vom HerrnGerichtschreiber Bendt communicirtes inventarium mobilium des verstorbenen Gasthausmeisteren Borgs soll Herr Capellan bedeuthet werden genandten Borgs schuld und annotations buch zu extradiren oder durch officialatisches gericht darzu angehalten werden soll.
Wittib Pontani ist zur ihrer notturfft eines jahres interesse vom capital ihres außländischen Bruders Richartz ad 8 Reichsthaler gegen schein zu empfangen vergünstiget worden.
requisitorial schreiben HerrnVogten und Schultheißen menghius zu virssen soll beantworthet werden
nach der verleßenen memorial des kranenmeisteren Rein Overlack kan uber deßen vor- und anbringen mit herrhoffrath und syndicoStoll conferirt werden.
schneitlers ambts klägliche vorstellung gegen die zimmerleuthe, und Wilhelmen Lokewurtz wegen der tabackskisten ist verleßen, und der bescheidt, daß pfals hinfuhro dergleichen kisten einkommen solten, dem ambt
Reineri Overlacks memoriale gegenHenrichen Creutzer und Henß Henrichen Dähler ist verleßen, und der bescheidt hierauff daß beklagter zu zahlung des krahnengeldts deren von genandenDähler außgearbeitheten steinen zahlen, und mehrgenandenDähler mit 2 goltgulden bestrafft werden solle
Hanß Peter Coners vor- und angeben wegen der straßen neben des von ihme gekaufften schopen haußes, soll dieserthalb die protocolla nachgesehen, und daruber referirt werden
Dierich Zimmerman wirdt auß vor- und ahngebrachten motivis von der burgerlicher wacht freijgesprochen
Johann Wilhelm Hoffman memoriale ist verleßen und derselbe hirrauff mit seinem petitio wegen aufftreibung der kühe auff hießiger wießen abgewießen
der Nivenheimer bruderschafft kan zu behurff eines newen fahnens einen reichsthaler gegeben werden
erbgenahmePaffrath ubergebenes memoriale ist verleßen, und soll dem gegen Waldos das bereits abgeleßenes decretum insinuirt werden.
wittib Caspar Servas kan beij dem ziegelen des newen offen continuiren, derselben aber ahnzubefehlen daß einen guten fleißigen auffsichteren darahn habe.
herr de Greef kan unterm stadt insiegel nach einhalt der vom notarioBrewer verfertigten instrumenti factae inventarisationis der waldoischen effecten das verlangte attestatum mitgetheilt werden.
herrseniori Pell wirdt commitirt der wittiben Pontani zu Cöllen wohnender tochter auß denen einkommenden pensionsgelderen vom obercloister das nöthiges ahn leinen und wullen zu geben.
Gabriel Meijer von der 1/2 wacht zu befreijen ist sein petitum abgeschlagen.
dem betteljäger können ad interim, biß eine verordnung gemacht, auß der renthcammer vier ad funff reichsthaler gegeben werden.
Henricus Odenkirchen und beijden deßen söhnen soll ahnbefohlen werden diesen nachmittag die gelder von denen auff der weijden angenohmenen freuchten zu bezahlen, wohe sonsten dieselbe auffs newes verkaufft werden sollen.
jedem schweinshiert in erwegung der geringer zahl von schweinen ist ein halb malder roggen auß der muhlen zugelegt worden.
wittib Henrichen Jansen soll angesagt werden mitt ihren kinderen nach ihrem heimmeth hinzuziehen.
begehren deren gemeindtsfreunden ist Johan Wilhelmen Hoffman ahm Rhein zu inhibiren keine rost umb maltz zu machen an seinem hauß verfertigen zu laßen, auch dasigen eingeseßenen ahn zu befehlen die wein accies zu bezahlen, mithin aldorthin zum nachtheil der stattaccies keine freuchten umbzumaßen sodan daß die accies von denen kohlen, welche dahier in der statt consumirt werden, eingezogen und die collectzettelen sambt vorräthigen gelderen beijgebracht werden mögten.
weilen die erbgenahmenHoen mit denen erbgenahmen Nettesheimb im vergleich stehen, alß kan der Joannes Hoen großjahrig erklährt werden.
das außschreiben von 10 simplen alß pro termino Sankt Laurentii 3. Sankt Simonis et Judae 4. und pro termino conversionis Sankt Pauli 1740 3 verleßen worden.
die sommerfreuchten sollen ahm donnerstag publicatione praevia denen meistbietenden beij brennendem leucht außgethan und verkaufft werden.
wittib Cornelis haben Herren provisores auß armen mittelen beijzuspringen.
dem supplicanten zu wiedergehabung der im vorigen jahr von der burgerwacht seines verbrechens halber abgenohmener flinten ist sein petitum abgeschlagen
edictum serenissimi zu abwendung der in Oberhungeren graßirende und zu denen reichs-landen naherende süche soll an gehörigen örtheren assigirt und zu dem endt der gnädigster verordnung gehorsambst nachzuleben an allen stattpfortzen gute wacht gehalten werden.
dem supplicanten Hiyeronimus Brunner ein seidenwircker ist erlaubt ad probam auff ein jahr von Urdingen sein domicilium hierhin zu transferiren, und die kinder in die arbeith anzunehmen, demnegst nähere resolution erfolgen soll.
Christoffel Strobel und wittib Casper Servas werden mit ihrem suppliciren abgewießen.
des supplicanten Arnoldem Langenberg Schwägervatteren Hupert Lubrich stehet frey auff sein hauß 50 Reichsthaler auffzunehmen.
verbott der hollendisch- und düsseldorfer Stuber item auß keinen freuchten brandenwein zu brennen
auff suppliciren Johan Wilhelm Roggendorff feltschutz und butteljager soll wie vorhin der morgen zu 6 Heller brucht angeschlagen werden.
wittibenCaspar Servas haben abgeßandene HerrenRenthmeisteren Kleinerman und Lenders 3 Reichsthaler zu geben.
WittibPeteren Schallen hat sich mit ihrem suppliciren beijm burgermeister gericht anzumelden.
dem Betteljäger kan die list der verstorbenen betteljageren von denen baurbahnischen zu seiner einforderung des gehalts gegeben werden.
Vollmuhlen nach verleßenem attestschein des bawmeisteren ißt fur drinlich befunden worden ahn der eine stub und dem gemach anzubawen und unter einem Tach zu fuhren
auff ferner- unterdienstlicher memoriale und bitt Laurentz Davidts ist der bescheidt, daß der verwundete per notarium und zeugen abgehort, daruber instrumentum verfertiget, und diesem nach protocollum ad impartialen außgestelt werden solle.
Laurentz Davidts uxorio nomine praesentirt bescheidtmäßige erklährung, warauff dem vorigem decreto inhaerirt wirdt gestalten die vorhin specificirte mobilaireffecten taxiren zu laßen, und demnegst
zu deren nicht verbringung beyde eheleuthe jurato abzuhoren quad factum est.
Martin Schwedding ubergebenes memorial ißt der Wittiben Andreaßen Fischer zu communiciren.
collectores simplorum HerrenOsters und Hugels haben ihren simpels rechnung von 6 simplen mit dem vorrath ad 8 Reichsthaler 56 Stuber eingeliebert und ißt selbige ad revidendum denen gemeindtsfreunden communicirt worden.
unterthänigste remonstration und bittschrift Peteren Korffmächer gegen erlegung der gelderen das landt im Hamfeldt von Peter Forstges ihm wieder zu uberlaßen ist verleßen in decretat dem gerichts protocollo nach zu sehen, wann er es die statt bekommen
1716 ist sothanes landt juristio relationen des thurmwährteren gerichtlich distuhirt worden.
BetteljägerJohan Wilhelm Rockendorff gleich dem verstorbenen wochentlich das brodt und butter auß dem gasthauß zu empfangen beliebet worden ist.
Wittib Corneliß kan mehrere Worte faß steinkohlen auß armen mittelen zum brandt gegeben werden.
faßbendersambt dienstliche supplication ist dem meisteren Huperten Hochelbroich zu communiciren.
P.P: Recollectis kan die gewohnliche allmus zum fisch werck von 12 Reichsthaler deren 4 von der renthcammer 4 vom gasthauß, und 4 von der Spendt citiren consequentiam gegeben werden.
Laurentz Davidts supplica in nahmen seines Sohn Thomassen pro obtinendo salvo conducte kan mit den verfolg den Herren referenti zugestelt werden.
6 Simplen zu collectiren ahm sontag zu jedermans wißenschaft vom cantzel zu publiciren.
auff abgestattete relation HerrenRenthmeisteren, wie daß nach außsag der mühleren ein newer stein in der Cohnmuhlen nöthig seye, alß wirdt Herren Rentmeisteren committirt zu dem endt einen einzukauffen.
der Bawmeister soll auch über die gegen ihn von denen gemeindtsfreunden und sonsten fur und nach eingekommene klagten zu redt gestelt und seines ambts sub poena erinnert werden.
Theodorem Pempelforth des supplicanten Rutgeren Schmitz vormunderem soll ahnbefohlen worden seine Rechnung zu thuen, diesem nach umb supplivanten großjahrig zu erklahren.
Witwe Antonii Pontani können supplicirter maßen zu ihrer verpflegung auß denen beym Obercloister außstehenden gelderen von deren interesse 4 Reichsthaler zugelegt werden.
Stattdienern zu gehabung einer bey stewr wegen großer mühe in beytreibung deren simplen werden noch zur zeith zur gedult hin verweisen.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher wüllenweberen soll beyden streittigen partheyen HerrMarbaise und dem vollmuhleren auffgegeben werden ihre sache zu beschleunigen
AmbtsverwalterenKleefis abgeleßenes Schreiben in puncto des dahier ad instantiam Wilhelmen Vahsen arrestirten geferdts soll vom Burgermeister verhore wieder beantworthet werden.
supplicantinnen ehefrawen Josephi Crefelts haben Herrnprovi- sores auß armen mittelen bey zu springen
Johan HeiderWagener secundano zu gehabung eines newen rocks ist sein petitum abgeschlagen.
specification und sorten der nägelen welche die krämer und nagel schmitten verkauffen
Strobelbuchtruckeren wegen präsentirtem wandt- ind Sackcalenderen sämbtlichen Herren des raths seindt vier Reichsthaler zu erkandt.
auff suppliciren erbgenahmen Hoen gegen erbgenahmen Nettesheim wirdt jetz gemeldten Erbgenahmen auffgegeben de obtentis processibus inner zeith von 6 wochen zu dociren, in entstehung deßen nach der publicirter urtheil verfahren werden solle.
Herren provisoribus wirdt recommendirt supplicanten Christoffel Sprenger 2 Reichsthaler fur die cammer hewr beyzuwerffen.
Hermann Klump wegen des praetendirten vergeuthens von denen dragoner pferden, ist mit seinem suppliciren abgeweßen.
Mevis Esser hat auff sein suppliciren sich bey denen Herrenprovisoribus antzu vermelden.
Henricus Pilgrams auff sein suppliciren von der wacht befreyet zu werden, hat solcher auß erwegung seines alters nach verlauff und abgang Herren haubtleuthen erhalten.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher ankaufferen deren auff der weyden vor 2 jahren durch den hagel zerschlagenen sommerfreuchten gestalten ihnen einen billigen nachlaß ahngedeyen zu laßen, ist der bescheidt das protokollum nachzusehen, und daruber in proxima zu referiren.
Witwe Margaretha Fischers zu erhaltung eines sommeren roggens pro eleemosyna wirdt zu Herrn provisoribus hin verwiesen.
die gemeindtsfreunde wiederhohlen ihren ahm 26 Januarii jungsthin gethanen antrag, daß nemblich die renthcammer restanten rechnung und simpels collectzettelen mit denen vorrathlichen gelderen eingeliebert, forth auff welchen im jahr 1727 die pignosa praetoria genohmen, selbige gerichtlich convenyrt und also zur zahlung assigirt werden mögten.
ist das protocollum deren dahier sich auffhaltende und bey der visitation von denen gemeindtsfreunden angegebene frembder verleßen, und wirdt Herren burgermeisteren committirt nach einhalt des protocolli zu verfahren.
Ludowichen Kaulgens frawe soll ahnbefohlen werden die von der vogels fangersche ihrer neichten abgelehnte und bey derselben versetzte falgen /: nachdem der man mit fraw und kinderen in der stille hiervon dannen sich begeben :/ welche sie anfanglich abgeleugnet, wieder auß zu geben.
an stelle des auff ein jahr suspendirten nachtswächteren, ist Henricus Knulgens der muller so lang ahngenohm
auff ubergebenes memoriale Henrichen Knulgens nachtswächteren wirdt dem lesterem decreto inhaerirt.
die vom faßbendersambt ubergegebene schrift Huperten Houckelbroch zu communiciren befohlen
Maria Rath supplication und bitt, weilen 7 jahren dahier gewohnet, ihr mit ihrem kindt das verbleiben dahier zu vergunstigen, ist verleßen, und wirdt dieselbe in gefolg rathschlußes abgewießen.
auff suppliciren und angegebene rechnung des Vetschereyen Halffen sollen die nachrichtungen auffgesucht werden.
Laurentz Davidts zu außgebung der zinnen schußel, und Ludowich Kaulgen haußfraw zu wiedergebung der falgen sollen sub poena executionis darzu angehalten werden.
auff eingelangtes memoriale des krahnenmeisteren Reinerum Overlack ihme ahn der pfacht einen nach ahngedeyen zu laßen, ist die carolin, so im vorigen jahr zu zahlen schuldig verbleiben, nachgelaßen
Joannes Kuix zu gehabung einer nachlaß ab denen unter HerrenRenthmeisterenIngerman und Pell ex anno 1738 beschädigten sommerfreuchten im mullenbroich und auff der weyden ist sein petitum abgeschlagen.
HerrHeinsbeck praesentirt seinen collectzettel mit dem vorrath an geldt ad ein düppeln pistohl
faßbender ambt gegenHuberten Hockelbroich ubergebene dienstliche supplication ist beklagtem Huberten sub poenis juris zu communiciren
zu beerdigung des heuth verstorbenen Nagelschmidt Matthias Gommersbach könne vom gasthaus und der spendt 3 Reichsthaler gegeben werden.
die gemeindtsfreunde haben reproducirt abgestandenen Herrn RenthmeisternIngerman und Pell renthcammer rechnung de anno 1738 mit einigen gravaminibus, welchen, nach dem solche verleßen, in allen ihren puncten nachtrücklich nach zu kommen einhelliglich concludirt worden ist.
nach verleßenem memoriale Margarethen Bayers WittibPeteren Forster kan das protocollim nachgesehen und alßdan daruber referirt werden.
zu reparirung der statt nöthigen bawen ahn der statt mauren hinden Schopenhauß und Olligsmuhlen und sonsten sollen zeitlichen Herren RenthmeisterenHolter und Bringman dreyhundert Reichsthaler auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter gewesenen RentmeisterenKleinerman und Lenders gegeben werden.
Godefrido Koch kan auff suppliciren der Thurn ahn der Windmühlen zur wohnung vergunstiget werden.
Johan Wilhelm Hoffman nochmaliges memoriale ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß der mit demselben concertirter contract auffgesucht, und demnegst wegen
auff er [1 Wort durchgestrichen] bawungung einer nöthiger scheuren mit zu ziehung deren gemeindts freunden resolvirt werden.
Hanß Peter Mevis ubergebenes memoriale wegen gehabung deren 7 graß stückeren ahn der Erfft vor der Heßenpfortzen ist verleßen, und der bescheidt hierauff, daß diese stuckere mit dem leicht morgen plus offerenti außgethan werden sollen.
auff nachmahliges gethanes suppliciren Johann Wilhelm Hoffman, auff der wießen dahier wegen erbawung einer scheuren ist der bescheidt, daß dem supplicanten keinen ferneren baw zu fuhren zugelaßen werden solle, welches deren gemeindtsfreunden begehren mit geweßen.
Christophel Strobelbuchtrücker wegen gehabung einiger gelder zu behuff seiner reijße ist mit seinem gesuch hin = und abgewießen.
dem beckerSchmitz zu Dußeldorff konnen alßdan von denen dahier liegenden und von ihm gekaufte thumbprobsteijsche freuchten ad 76 malter einige malter roggen abgefolgt werden, wan die stadt die gekaufte 200 malter von Scheut zu Crefelt empfangen habe.
herr bürgermeister Heinsbeck referirt anbeij, daß durch den cantzleij bot er und ich zur cantzleij den 27 passato zum herren geheimb = undt hoffrath
Gabriel Meyer umb zum feltschutz mit ahngenohmen zu werden ist sein begehren abgeschlagen.
Wilhelm Koch wirdt mit seinem suppliciren zu herren provisorem der verpflegung halben hinverwiesen
w. Wilhelm Tyrodesohn zu erlehrnung eines handwerks kan auß denen ersteinkommenden gelderen ab der luttringhausscher fundation geholffen werden.
auff nachmahliges suppliciren Johan Wilhelm Hoffmann zu aufferbawung einer scheuren auff das ihnen zuerkant- und mit steinen abgezeichneter erb, solches thun zu placidiren, sollen einige conditiones entwerffen und in pleno ververleßen werden.
Herr Schultheißen Lemmen zu dußeldorff kan in seinem requisitonialschreiben gewillfahret werden.
Matthias Mählers von der wacht freijgegesprochen zu werden hat sich beij seinem haubtman anzumelden.
auff beständigs wiederhohltes anstehen deren gemeindtsfreunden sollen die rentkammer und simpels restanten mit allem eijffer und nachtruck beij getrieben, und simpels collectzettelen sambt dem vorrath an geldt ohne ferneren anstandt eingeliebert werden
Petrus Konnet ubergibt supplicum warauff decretirt und proto colta und alte simpels bucheren betreffendt die 2 morgen benden von seiner schwägermutter Bergs nach zu sehen.
den 12 Julii soll das graßgewachß außgethan und den 17 dito das waßer abgelaßen, und durch die quartiren die erft gereiniget werden.
zu aufferbawung einer scheuren auff der weijden ahm rhein wirdt dem vorhin ergangenen de creto vom 29 ten Julii 1738 inhaerirt, undt Johan Wilhelm Hoffman sein petitum abgeschlagen, und soll es beijm ersterem baw lauth des rathschlußes vom 28 februar 1719 allerdings verbleiben
werbungs patent fur heren haubtman Passerat sambt denen beij sich habenden unteroffcieren und gemeinen ist verleßen, und der be scheidt demselben nach der churfürstlicher gnädigster verordnung gehorsambts nach zu leben, und pfals von denen per? monath praetendirten 8 reichsthaler nicht abzustehen von willens, soll daruber der unterthänigster bericht abgestattet werden.
Stephan Gackels exhibet publicum veritatis documentum in puncto injuriarum alß Klageren gegen oberpfotzerinnenAnnam Catharinam Warth - mans beklagtinnen, und wurden die vom genandten Stepffen vergeschlag - und sistirte zeugen teste protocollo abgehoert seindt, so ist der bescheidt, daß selbige in gegenwarth der zeugen sothann außgegoßenen scheltwortheren zu recontiren schuldig und gehalten, auch anerbens wegen verschiedene vor undt nach eingelangte klagten der pfortzer Paulus Hartmann seines dienstes hirmit entlaßen seijn solle
Jacob Gouvernur und Amburen
nach verleßenen memorialien Jacoben Gou verneu wegen des beij ihm einquartirten herrnhaubtmannPassarat und Frant Joseph Amburen des werbungs quartier halber
ist fur guth befunden worden mit einem me morial auff bonn zu schicken gestalten des hoffraths bescheidt ab zu warthen.
die gemeindsfreunde begehren, weilen diesen nachmittrag das graßgewachts außgethan und verkaufft wirdt, daß keinem, so beij der renthkam mer annoch in denen restanten stehet graß anzunehmen nicht erlaubt, sonderen ab gewiesen werden sollen und mögden, warauff der bescheidt, daß die restanten de annis 1734 biß 1738 inclusve von gewesenen Herren renthmeißteren beijge bracht, und denen darinnen befindlichenfindlichen debitoribus kein graß anzunehmen permittirt, und die frembde unbekante caution zu leisten schulden und gehalten seijn sollen.
auff daß vom Herr provisorenPortz in antworth ein gelangtes schreiben, wollen Magitratsherren des hoffraths bescheidt gewertigen
dem supplicanten oberpfortzeren Paulus Warthman in seinem dienst zu continuiren auß angefuhrten ursachen placidirt worden ist.
HerrHaubtmanPasserat haben Herrn burgermeistern zu bedeuthung daß der churfürstlichen verordnung und sein habendes patent in allem nachzukommen eines ehrsamen raths schluß und meinung seijn, wohe sonsten directe zum hochpreißlichen hoffrath mit beijlegung deren memorialen man den unterthänigsten bericht abzustatten hette.
nach relation Herren rentmeisteren, wirdt denenselben committirt zu reparation des Johan Hoffmansolligsmühlen das nöthiges verfertigen zu laßen.
arresti et inhibitionis poenale mandatum
juncta citatione ut intus pro parte Theodori Curten proprio ex filex nomine
Erbrather müller gegen Dominum sacellanum Kuix ist verleßen und parendo decreto seindt deßen interesse beij der renthkammer mit arrest bestreiten, welches Herrenrentmeisteren ad noticiam zu nehmen
auff einstandigst suppliciren Johan Wilhelm Hoffmann, ist per majora demselben erlaubt die scheur auff seinem vom magistrat ihme angewiesenem und abgezeichneten erb hinsetzen zu laßen.
auß schreiben von 13 simplen sub dato Cöllen den 25ten Junii alß pro termino Bartholomae 6, Martini 3, und purificationis B.V. 1741 4 ist verleßen.
Herrenhaubtleuthe haben denen quartieren ahn zu befehlen so wohl uber tag alß in der nacht gute und fleißige wacht zu halten, und die contravenienten gebührendt zu bestraffen.
Herr graffen von Salm zur Dijck ist permittirt die nöthige knickstein ahm rhein sammelen zu laßen.
vier feltschützen ahnzunehmen ist beliebet supplicant ist mit zum feltschützen außgesehen
beijden hebammen zu gehabung einer beijstewer ist ihr begehren abgeschlagen.
feltschützenJoannes Henricus Hügels, Joannes Albertus Boley, Engelbertus Kaltzbach und Joannes Langenbroich
auff suppliciren Christian Geijsen, Joannes Hüsgen, Henrich Keller, Henrich Freins, und Rutger Stein laßen es Magistratsherren beijm letzterem bescheidt bewenden
gemeinheitsfreunden begehren, daß denen debitoribus beij der statt renthkammer nicht erlaubet werde, auff der weijden einige freuchten anzunehmen welches dan auch niemandten permittirt seijn solle.
beij dießer extraordinaire Rathsversammlung
auffkündigung des zolls hatt herrhoffraths registratorbruel in gefolg des in originali vorgezeigten und in copia communicirten gnädigsten commissarii und demselben auffgetragener commission Herren Bürgermeisteren scheffen und rath in plena magistratu auffgekundiget, welchem dan auch daruber unterm statt insiegel ahn verlangter maßen ein schein mitgetheilt worden ist.
zu einkauffung 50 malder roggen vom Herrn geheimbrathenHoefels zu Bonn, wirdt Herr renthmeisterBringman die commission auffgetragen.
sommer freuchten die sommer freuchten sollen publicatione praevia per plateas ahn zukunfftigen freijtag außgethan und verkaufft werden.
grommet auff gethane relation Herren renthmeister daß die jenige, welche frühzeithig das graß ahm alten ziegelofften haben abmachen laßen, darvon auch den grommet praetendiren wollen, warauff der bescheidt, daß denen selben solches nicht placidirt, sondern es beijm alten herbringen belaßen werden und der grommet denen kühen verbleiben solle.
von denen auff die erfft schießenden undt anfangs majo außgethanen 7 stuckeren graß soll denen pfachteren gestattet werden den grommet abzumachen.
Peter Hohenbuschniederpfortzenmüller übergebene supplica umb in der mühlen ihn zu contnuiren ist verlaßen, und der bescheidt außgestelt
Peter Klump wegen seines ungehorsambs soll in gefolg letzterem decreti, und deren jahrlichs erlaßenen recessen nochmahlen erinnert werden denenselben nachzukommen, sonsten seines dienste entlaßen seijn solle.
seindt zwey missiren vom HerrnHoffrath Dierath und Pfandlercantzelist in der landtrenthmeisterey zu Bonn verleßen, welche auch bereits beantworthet.
auff abgestattete relation HerrenRenthmeisteren ist fur untermuhlen knechtahn der Niederpfortzen Hermann Henrich Bilck ahngenohmen.
AbdeckerJoannes Finck ist sein begehren abgeschlagen, und hatt sich mit dem garthen an der Erfft für der Oberpfortzen zu vergnugen.
sechs Simplen ahm kunftigen sonntag uber acht tagen zu publiciren und die vorräthige gelder unter jetzigen collectoren HerrnReinnartz und Pempelforth in abschlag drey hinderständigen Simplen zu bezahlen recessirt worden.
dem convertit zum catholischen glauben kan ein dahler von der renthcammer gegeben werden.
Johan Wilhelm Hoffman bey dieser von denen gemeindts freunden begehrter convention haben dieselbe proponirt, daß dem Johan Wilhelm Hoffman in gefolg deren vor und nach ergangenen rathschlußen inhibirt werden mögte keine scheur dahin auff seinem erb setzen zu laßen, warauff der bescheidt demselben auffzugeben mit dem baw in so lang inzuhalten, biß darahn die versprochenen conditiones schrefftlich entworffen, und in magistrate und denen gemeindtsfreunden abgemacht seijn worden.
Christian Geysen wirdt mit seinem suppliciren zum Burgermeister verhoer hinterweisen.
die gemeindtsfreunde stehen noch und nachmahlen ahn, daß Johan Wilhelm Hoffman das arbeithen an der scheuren
sub poena verbotten werden möge, warauff der bescheidt, daß bereits demselben die arbeith verbotten seije.
churfurstlicher befelch vögtlicher recess von Hulchrath Verbott ahn der arcken zu abeithen.
Johann Wilhelm Hoffman unterdienstliches memoriale mit nachund nachmahlige bitt pro ut intus ist abgeleßen.
gemeindts freunde stehen ahn, damit die restanten rechnung vurgenohmen, die collectzettulen mit denen vorräthlichen gelderen uberliefert, und Johan Wilhelm Hoffman die auffrichtung der scheuren nicht gestattet werden möge.
Hanß Peter Mevis unterthanigstes memoriale wegen erbawungs eines newen haußes auff hießiger stadt wiesen ißt verleßen.
auff abgeleßene demüthigste bitt der Wittwe Joannis Hellenbroich im Neußer Broich, wirdt dem vorigem decreto inhaerirt.
der preiß des brodts kan examinirt, und nach advenant des roggen preiß gesetzt werden.
beijde churfürstlichen edicta betrefende das verbott der außfuhr der frachten auß dem ertzstift und fußel oder brandenwein zu brennen, sollen vom cantzel publicirt, gehorigen ortheren assigirt, und denenselben gehorsambst nachgelebet werden.
nach abgeleßenem memorial Johann Wilhelm Hoffman sollen alle supplicationen zusammen gebracht und demnegst deren abweßenden Herren und gemeindtsfreunden der schluß gemacht werden.
Handlung und vogtlicher bericht HerrHoffrathen Dierath an mich abgelaßen weitlauffiges schreiben sambt dem, was fur und nach der arcken halben bey der hoffcammer ahn seithen der stath ubergeben ist mit dem vom vogten zu hulchrath in favorem des Herrn von Braumanngeheimrathen abgestattetem bericht und deßen wiederlegung in Wort verleßen, und weilen derselb verlangt, daß jemandt auß mittel des magistrats mit uberbringung des
wegen abgang des roggens und deßen preiß vermeinen Magistratsherren, daß von der stadt 100 Malter roggen zu behueff der burgerschafft angekaufft und die nöthige gelder ad interim so lang auffgenohmen werden mögten, warzu die abgestandene HerrenRenthmeisterIngerman und Pell auß denen vorräthigen renthcammer gelderen de anno 1738 zu contribuiren hätten.
dem profos soll wie vorhin neben seinem gewöhnlichem gehalt ein montur rock gegeben werden.
die gemeindtsfreunde begehren, daß denen weltzgeistlichen das jagen im neußischen territorio verbotten werden möge.
Schanve seindt auff eingelangtes memorial die rückstandige simplen vom verkaufften hauß umb gottes willen nachgelaßen.
Herren burgermeisteren referiren, daß mit denen chijrurgis Frohn und Chorus auff 26 Reichsthaler accordirt hatten, so ist der bescheidt, daß Laurentz Davidts 2 pistohlen bezahlen, und das übrige von der statt abgefuhrt werden solle
landtags außschreiben vom 26 passato gestalten ahm 8ten monaths januarii 1741 per deputaten zu Bonn auff dem landtag zu erscheinen undt folgenden tags die proposition anzuhoren verleßen ist.
Johan Wilhelm Eßser dem supplicanten soll angesagt werden sich hin von dannen wieder nach Collen, wohe die burgerschafft seinem angeben nach hatt und lange zeith wohnet oder ander werthlich zu begeben.
Matthiaß Dorn supplica mit der beijlag ist verleßen und soll demselben ahnbefohlen werden dan auff der gemeinden gemachten zaun an seinem erb zum schädtlichen nachtheil des postwagens und anderen gefährts beijm großen waßer hin weg zu schaffen
Johan Theodor Lindenbring supplicirt weilen ob defactum sufficientium redituum nactum das ihm conferirtes officium trium missarum in ecclesia fratres alexianorum nicht an zu tretten vermag, HerrNawen ihme solches zu conferiren, worauff der bescheidt den Herrn Nawen zu vernehmen, undt die fundation nach zu sehen.
unterdienstliche klägliche vorstellung und bitt des schneidersambts haben Herren burgermeistern klägern burgern zu hoeren, und deren klagten Herrn majoren umb zu remedijren an zu bringen.
collectores simplorum HerrenIngerman und Broix haben ihren collectzettel mit dem vorrath ad 11 Reichsthaler 3 Albus eingeliebert.
pro causae heuthiger angestelter convention mit beruffenen gemeindtsfreunden haben Herren burgermeisteren die anfrag gethan, ob der abgeschickter executant dahier verbleiben und denen säumigen zugewiesen, oder aber mit außzahlungh des ihme competirenden taggeldts hinweggehen solle, warauff der bescheidt daß dem gestrigem decreto zu inhaeriren, und denen collectoribus, diewelche schuldig, und ihre simpelsgelderen, und rechnungen noch nicht eingeliebert zugeschickt, undt nicht auß stattmittelen, sonderen auff eigene kösten selbiger bezahlt werden solle.
auff geschehene relation, weßmaßen der von Cöllen auß der einnehmereij abgeschickter executant annoch auff der statt kösten dahier wäre, ist Magistratsherren bescheidt, daß denen obigen dießerhalben ergangenen decretis inhaerirt bleiben solle.
Joannes Hülßer qua angebohrener vormunder deren minderjahrigen Michaelen Hülßer seelig memoriale wegen gehabung einigen nachlaß des rückstandts beij der statt renthcammern ist verleßen, und hierauff Magistratsherren bescheidt, daß supplicant den rückstandt bezahlen und abführen solle.
Antonius Elsen ist wegen seines kräncklichen zustandts halber der pfachtjahren der fleischaccies erlaßen, und in seinem petito demselben deferirt worden.
dan ist ein zu Bonn von unserem Herrnsecretario
entworffenen suppligne ad marnus serenissimi zu gehabung eines collectpatentz zu wiedererbawung unseres kirchen thurms verleßen, und weilen dieselbe seiner alliegen ein halts nach dergestalt eingereicht, daß vielmehr der statt zum nach- alß vortheil gereichen dörffte daher magistratsherren meinung und schluß, daß fals dieße suppligne noch nicht ubergeben, damit eingehalten, und auff eine andere form eingerichtet werden solle, welches per expressum auff Bonn Herren deputatis zu berichten wäre.
beij heuth extraordinaire gehaltener raths convention ist ein gegenwärtig annoch anhaltenden landtag von Herrn Deputatis abgelaßenes schreiben, sambt einer ex parte magistratus gegen Cloister
Marienberg beijm hoffrath ubergebene handlung, so communicabel erkant worden, verleßen, worauff Magistratsherren meinung, daß man sich wegen der offerirten halben molters zum praejuditz und nachtheil der statt und böser consequenz anderem nicht verstehen könte.
gemeindtsfreunde stehen ahn, daß man den vorrath der renthcammer gelder ex anno 1739 zu vorhabenden kirchen thurns baw und newen klocken auß zahlen und uberlieberen mögte, welches Magistratsherren also geschehen zu laßen, vor guth angesehen.
Jacoben Busch burgeren dahier abgenothigte klag und ahn zeig ist verleßen, warauff demselben einige beij hülff auß armen mittelen zu geben Herren provisoribus committirt wirdt.
nach verleßene demüthige klagliche vorstellung wittib Frambach wirdt Herren burgermeisteren committirt supplicantinen mit ihren vorkinderen in ihrer klag zu vernehmen, und die sach gutlich zu entscheiden.
Dahm Hoffman haben Herren renthmeistern die olligs mühlen auffkündigen zu laßen.
genualquitung der frawen Cox beij ablegung deren 126 Reichsthaler ahn hinderstand beij der renthcammer gegeben, und die gelder ad archivium gelegt werden sollen.
krahnen ordnung kan entworffener und abgeleßener maßen unter zeitlichen HerrenRenthmeisternPell und Lenders ad probum auff ein jahr angenohmen werden.
Meister MevisMaurer zu Kempen gemachter abriß von hohen thurn wie auch kirchen und treppen thurn ist heuth in conventione praesentirt worden.
die mundirte krahnen ordnung ist decretirter maßen auff ein Jahr ad probum anzunehmen.
landtags abscheidt und gemeinsamme relation löblicher ständen seindt in beij seijn deren gemeindts freunden abgeleßen worden.
gravatorial anzeig und bitt und beijlag ahn seithen Jacobus Camps und Paulus HamrathSchumacheren soll dem schumachers ambt ad contiadicendum comunicirt werden
besichtigung der wejden wegen dem durch das große waßer erlittenen schaden von denen herren deputirten außm rath mit zweijen gemeindtsfreunden vorgenohmen werden soll und alßdan ob dem befinden darob zu referiren.
Rodulph Koch ist mit seinem supppliciren umb zum krahnen knecht angenohmen zu werden noch zur zeith abgewießen.
Dierich Scheuren ist auff sein suppliciren zum krahnen knecht und kahrren bender ahngenohmen.
dienstliche gegenanzeig pro decreto remissorio schumächers ambtsmeisteren und ambtsgenoßenen beklagten soll klägeren Jacoben Camps und Paulußen Ramrath gestalten mit ihrer gegennotturfft
einzukommen, communicirt werden.
requisition ahn seithen herrn zur Lawenburg praelaten zu Knechtsteden und herrn canonicorum dahirr
auff eingelangte wiederhohlte erinnerung Vetschereijen halbwinner zu gehabung der vergeuthung seiner gethaner außlag lauth der beijlag ist der bescheidt außgestelt.
nach abgeleßenem memorial mit bitt und begehr Dirichen von Burich soll der verfolg der vormundschafft unter den vormünderen herrnPell mit Borgs seelig deren unmündigenPontani nachgesehen werden.
Joannes Mostack ißt von der wacht auch wort und wort auß der in supplica angezogenen ersuchen liber
die im jahr 1737 gewesene herren bürgermeister und ich umb zu wohlgemeldten herren zu verfeugen und uber die beschaffenheit der sachen umbständlich zu referiren hetten, welches erwähntennotario in antworth zu geben.
über den umpfang des abriß vom münster thurn und specification des darzu erforderen holtz vom churfürtlichen bawmeister Monsieur Levellgue ißt demselben höfflich zu zuschreiben, und der abriß mit der specification zum bawverfolg beijzulegen.
nach abgeleßenem schreiben unseres agenten herrnStephani zu Wetzlar kan die specificirte außlag mit dem wort an Herrn dechantenBilstein ad S. Cunibertum uberschickt werden.
Joannes Burich ist auff sein suppliciren von der wacht freij gesprochen worden.
scheffen wort soll und kan auß dem hundersten pfennig bezahlt und also der schnetzler mit dem schloßer darrauß befriediget werden.
aldiweilen auff unsere gottestracht die soldathen auffgezogen, und deren einige der procession beij dem venerabel beijgewohnet, so soll denen herren ober- und staabs officieren ein glaß wein praesentirt und denen soldathen ein ohme birr gegeben werden.
herrhoffcammerrathenHolter auff eingelangtes schreiben soll zu bezahlung des hundersten pfennig vom verkaufftem holtershauß als ein einwohner passieren.
nach abgelaßenem schreiben des churfürtlichenbawmeisteren monsieur Levillgue ist magistratsheren resolution, daß zu kunfftige wochen mit auffrichtung des erstens stockwerck ahm munster thurn in nahmen gottes der anfang gemacht und mit einkauffung mehreres bawholtz fortgefahren werden solle.
status des gasthaußes deren debitoren soll vorgenohmen, und die debitores ohne ansehen zur zahlung angehalten werden.
die gemeindtsfreunden stehen nachmahlen an, daß die collectzettelen mit denen vorräthigen gelderen einbracht werden
in gefolg jungst ergangenen rathschlußes sollen die rinder ins broch getrieben, und denen jenigen, welche fur ihre rinder auff die weijden mitzugehen an die renthcammer das geldt bezahlt heben, solches wiedergegeben werden.
auch referiren herren burgermeistere, daß Johan Wilhelm Hoffman seinen haußrath sambt einem zu wort bleichardt fur sein theil nacher Urdenbach zu bringen ins schieff habe hinbringen laßen, warauff der bescheidt, daß den rückstandt der wein accies von der zeith, daß die wittib geheijrathet gehabt, bezahlen solle.
die gemeindtsfreunde begehren, daß der fur einige zeith abgeschickter executant denen herren collectoribus vom rath und gemeindtsfreunden, so ihre simpels collectzettel annoch nicht eingeliebert haben zu ihrem last zugelegt werden möge.
wegen auff- und fortfuhring des kirchen thurns baws soll dem herrnconsulenten zu geschrieben werden.
die verpfachtung dies jahrigen graßgewachs soll kunfftigen sonntag publicirt, und folgenden dienstag außgethan werden.
wegen die nöthige reinigung der erfft solle ahm kunfftigen sonntag uber 8 tagen publicatione praevia das waßer abgelaßen, und folgenden tag die arbeith vorgenohmen werden.
denen kühe- und ferckens hirthen kan auff ihr suppliciren jeglichem ein halb malder roggen zugelgt werden.
uhrwerckerHerman Weber wirdt mit seinem offert bis darahn nach zur zeith hin verwiesen
die gemeindtsfreunde bringen vor und an, daß die wießen ländereij wegen übergeschoßenen sandt weilen die jahren auch verfloßen, de novo verpfachtet werden mögten, warauff magistratsherren schluß und meinung, daß die pfachtere, so die ländereij unter den pflug haben, dieselbe
die uberschoßene, alß wohl die noch guth undt nicht uberschoßene annoch auff dreij jahren bawen, und also hernacher in eine verpfachtung gezogen werden könten.
Joannes wort dem supplicanten kan die wohnung an der zollpfortzen worinnen die wittib Fischers gewohnet vergunstiget werden.
dan ist der allieger rathsschluß und magistratsherren resolution provisoremBrewer wegen unvermogenheit herrn janitoris Cuper qua procuratoris, die vollmacht unterm statt insiegel mit zu theilen gestalten gegen die debitores und insonderheit warauff die pignosa praetoriae genohmen seindt, gerichtlich zu verfahren.
9 simplen ferner außgeschrieben, deren 5 pro termino omnium sanctorem, und 4 pro termino trium reguni 1742
Frantz Niedan ubergibt memoriale sambt beijlagen auß denen jahren 1708 und 1709 des ostindischen hauß, warauß erhellet daß Alexander Richardts in besagten jahren nicht nach Ostindien angefahren seijn, so ist der bescheidt sich an anderen ortheren, so vill möglich, anzumelden.
collectoribis simplorum herrHolter und Mevis haben ihren collect zettel mit dem vorrath von 18 reichsthaler eingeliefert.
beij dieser extraordinaire conventions versamblung ist das antworthschreiben vom herrhofrathDierath verleßen
Jacobus Hügels gibt zu erkennen, wie daß von denen erbgenahmen Flanderjan in Cöllen 2 1/2 morgen landereij gekaufft hatte, begehrte zu ratification dießes kauffs wegen denen minderjahrigen vormündern zu benennen, welche demselben gestellet werden sollen.
dan ist ein von Herrn deputatis aus Bonn
unterm gestrigen dato gegenwärthiger landtag betreffendes schreiben verleßen.
dan ist decretirt diesen vormittag durch offentlichen trommenschlag publiciren zu laßen keine freuchten
ahn waitzen roggen und harberen auß der stadt zu verkauffen
Johan Wachendorff umb das krämerambt zu acquiriren fur ein burgers sohn anzunehmen ißt sein petitum abgeschlagen
denen vor und nach ergangenen rathschlußen zu folg soll Reinerus Overlack seines dienstes entlaßen, und Johannes Schneider zum cranenmeister ahngenohmen werden.
recessus contumaciae accusatorius ex parte capituli gegen magistratum et communitatem ißt verleßen, und soll sothann schrifft ad contradicendum auff Bonn hingeschickt werden
dem caminfegerDominico Jacestellino ihme sein gehalt zu verbeßeren ißt sein begehren abgeschlagen
ist ein vom HerrnHoffrathDierath, die einquartierung betreffendt, verleßen.
wittib Henrichen Knauff haben herren provisores auff ihr hauß gegen eine gerichtliche obligation 25 reichsthaler zu ihrer unterhalt zu geben.
herrPfandler thunt die schrifftliche erinnerung, daß die 2256 rationen an hew, und 42 malder haber an hießige commission gegen quitungsschein ohne anstandt geliefert werden mögten, zu welchem endt dan alle contribuenten zu lieferung angehalten werden sollen
churfürstliches gnädigstes in truck außgelaßenes befelch im gantzen ertzstifft Cöllen den vorrath an haaber, hew, und ströhe durch einen frantzösischen commissarium mit zuziehung eines scheffen und vorstehren ahn allen ortheren ohne unterscheidt der persohnen zu annotiren ist verleßen.
auff absterben Peteren Ißelbusch ist zum kollmäßerJoannes Reinnartz angeordnet.
herrgeheimbrathenvon Brauman soll wegen seiner schuldiger lieferung von denen zum hauß selickum gehörigen und in hießigem district liegendem landereijen gar höfflich zu geschrieben werden.
herrCuper ist committirt des capituls erklährung auff das denen herren deputirten herrenwort de Greeff und pastoren vorgezeigt gnädigst churfüstlicher befelch zu vernehmen gestatten darnach sich richten zu konnen.
zu diesen schlechten kriegszeiten soll St. Sebastiani bruderschafft nicht gehalten, die renthen aber eingefordert, die gewöhnliche spenden unter die armen außgegeben und der gottesdienst verrichtet werden.
baurbahnische und ahm Rhein wohnende burgere zu diesen schwehren einquartirrungen zu denen servisgelderen an zu halten thuen die gemeindtsfreunde begehren, warauff die resolution dieselbe zu deren bezahlung von anfang der frantzösicher einquartirrung zu vermögen.
ührenmachereHerman Weber memorial ist verleßen und soll uber sein antragen vernohmen werden.
ist das vom herrn bürgermeisterJordans abgeleßenes schreiben von der quartal convention verleßen.
herrprocuratorNiegelgen hatt das ihme insinuirtes decretum vicarii generalisvon Sierstorff
ad causam hießigem capitels gegen bürgermeister rath und gemeinde dahirr hinabgeschickt, welches mit heuthiger post ahn herrnhoffrathen auff Bonn zu ubersenden.
supplicanten ist sein petitum abgeschlagen auff demüthiges suppliciren Sybillen Berghoff ehefrawen Johannes Dietgen, hatt selbige beij herren provisorem anmelden.
auff abermahliges suppliciren hießiger einwöhneren newer uhren mit 4 zeicheren wirdt herren bürgermeisteren und senioren committirt mit selbigem zu reden.
auff unterdienst-nachmahliges suppliciren Peteren Hohenbusch ißt der bescheidt die vor und nach ergangenen rathschlußen in proxima abzuleßen
glockengießerenJoannis Fuchs burgeren in Collen memoriale ißt verleßen und fur guth befunden worden mit ein- und anderen meisteren daruber zu sprechen, indeßen der im jahr 1634 obhandenere contract wegen gegoßenen zweijer klocken bejzubringen
Jacob Gourveneur in vorigem jahr ubergebene einquartierungsrechnung haubtmannPassarath, und das darauff ertheiltes decretum soll in proxima beigebracht werden.
Joseph de Mong kan die ubergebene rechnung mit 6 ad 7 reichsthaler bezahlt werden.
verbott des außfuhrens der freuchten auß dem landt soll vom cantzel publicirt und zu jedermans wißenschafft gehörigen örtheren assigirt werden.
dem gnädigstem befelch, gestalten die unterthänigsten bericht abzustatten, was zu der frantzösischer armee und guarnison ahn weitzen, rogen, haber, hew, ströhe und holtz geliebert, und auch an handt- und spandiensten geleistet, mithin darauff bezahlt und annoch unbezahlt ist, gehorsambst nachzuleben decretirt worden ist.
stattzimmerman soll das jenig, was auß befelch herr bürgermeister gearbeithet von der renthcammer verguethet und ab dem, was im gasthauß gearbeithet hat, herr Hoffman qua inspectori davon, die rechnung zugestelt werden.
Peter Hohenbusch ist in gefolg jungeren decreti, nach abgeleßenen die successive ergangenen rathsschlußen des mullersdienst entlaßen.
auff gethane schriftliche vorstellung herrn capellan wirdt herrrenthmeisteren committirt zu behurff der sonn- und fejertägigen schuhlen in Frau Nawen hauß einige bänck, und einen stuben offen anzuschaffen.
herren burgermeisteren wirdt committirt supplicanten Jacob gouverneur wegen den im quartirr gehabten capitain Passarat vom 4ten Junii 1740 biß den monath september inclusive per monath 1 louis d´or zuzulegen
Jacob Mesterum gewesenen acciesmeisteren auff sein suppliciren anzusagen, daß uber den erlittenen schaden in puncto der nicht bezahlten accis vom kohlgeriß und freuchten wehrender zeith des verbotts von außfuhr derselben die rechnung ubergeben solle, demnegst die billige nachlaß demselben angedeijen solle.
Caspar Theisgenkirchmeister ist der ad supplicum begehrten außstandt umb die kirchenrechnungen abzulegen indulgirt worden.
nach verleßenem memorialen Hanß Peteren zoll- und acciesmeister, so dan gewesenen acciesmeisteren Jacob Mesterum und übrigen olligsmüllen pfachteren zu gehabung einigen nachlaßes, wirdt herren bürgermeisteren und herrenrenthmeisteren commission ertheilt supplicanten in ihrer beschwerden zu vernehmen, und mit selbigen alßdan ex aequo et bono zu accordiren
auff das mit der kaijßerlichen post eingelangtes gnädigstes befelch haben herren bürgermeistere die veraijdeten
nach verleßenen beijden memorialien
Johannes Kux olligsmühlen pfächteren ahn der rheinpfortzen und Henrichen Düsterwaldtzollneren ahm newen baum umb einigen nachlaß in erwegung des durch das große waßer erlittenen, ist jedem an seiner pfacht ein pistohl nachgelaßen decretirt worden.
Reinerus Overlack ubergibt supplicam pro mandato manutenentia respective inhibitorio, und der bescheidt die nachrichtungen nachzufolgen.
Johannes Lurckens: beij erlegung 4 reichsthaler 18 an schuldige wein accies soll diese rechnung an gelieferten medicamenten fur Leonarden Kopp seelig verguethet werden.
die von herrenrenthmeistere praesentirte- und von herrnHeinsbeck an selbige ubergebene rechnung ex anno 1740 soll examinirt und demnegst daruber ab dem befinden referirt werden.
nach gehaltenem gottesdienst haben die herren burgemeister scheffen, rath und gemeintdsfreunde
sich nach dem rathauß verfueget und servatis sevandis zur newerwahl geschritten, und seindt erwehlet worden zu burgermeisteren
die gemeindtsfreunde stehen nochmahlen an, daß der abgesetzter muller heuth annoch die muhlen reumen, und beij fernerem ungegorsamb darauß gesetzt werden mögte, warauff der bescheidt, würde selbiger diesen morgen nicht außziehen, als ahm nachmittag durch die dieneren darauß gesetzt werden solle.
unterdienstliche bitt pro decernenda refusione
expensarum sambt eventialer erklährung ahn seithen sämbtlichen ambtsgenoßenen schumächers ambt gegenJacoben Camps und Paulus Ramrath ist verleßen und wirdt herren burgermeister committirt die partheijen suchen zu vergleichen supplicant wirdt wirdt seiner unbefugter rechnung abgewiesen.
denen baurbahnischen anzusagen den gemachten statum der gethaner ersterer lieferung außzugeben gestalten die repartition demnegst von der baurbahnische völlig einrichten zu können.
auff abgeleßenes memoriale Christinen
Flock gegen ihre dreij brüder haben herren bürgermeistere die parteijen hintereinander zu vernehmen, und gutlich zu entscheiden.
herren burgermeistere referiren, wie daß diesen morgen auff die vorgestern vom cantzel beschehene verkündigung umb 9 uhren in der munsterkirchen ahm hohen altar das hohe ambt gehalten, und darnach das te deum laudamus gesungen werden solle, wolte alß herrpastor von herren bürgemeistere vernohmen haben, ob die burgeschafft auch auffziehen, und salve geben würde, warauff magistratsherren resolution, würden von herrenvicario generali in spiritualibus an die clereseij durch den ertzstifft der befelch ergangen, solches denen stätten nicht concerniren thäte, sonderen, wie man sich zu verhalten, von der regierung den befelch abzuwarthen hätte.
dan referiren herren bürgermeistere daß die herren commissarii neben beijden waßermühlen ahn der oberpfortzen, auch die windmühlen zum gemahl verlangten mit dem erbiethen Peteren Hohenbusch alß mulleren zu gebrauchen, die muhlen instandt zu halten, und anstatt des molters, per malter 5 stuber zu bezahlen, warauff dan diese erklährung denen herren commissarien zu geben, daß die stadt einen muller auff die windtmullen anschaffen wolten, belangendt den molter diesen entweder oder in geldt, oder in natura zu bezahlen hätten.
auff suppliciren R P Ferdinandi Dackweiler
concionutoris festivalis ex profedis confraternitatis immaculatae conceptionis B. M. virginis 1 sacrae chordae S. francisi, ist der bescheidt zu dem höchstnöthigem leichtuch, welcher in der kirchen den tag nach der begrabens gebraucht wirdt fur jedermanniglichen ohne unterscheidt 3 reichsthaler von der renthcammer, eine auß dem gasthauß, und einen von der spendt zu geben.
herr burgermeistere wirdt commitirt supplicanten zinnengießeren als klägeren wider Reinnartz fraw beklagtinne gestalten derselben zu verbiethen den zu Düsseldorff eingekaufften zinn nicht zu verkauffen sondern auffzugeben die verfertigte arbeith beij ihme einzukauffen, obgemeldter partheijen suchen zu vergleichen
nach verleßenem extractu actorum de anno 1666 coram officialatu ventilatorum in puncto der klocken und geleüths im munsterthurm ist rathsamb befunden worden die acta mit auff Bonn zu nehmen und die sach des kirchen baws bestmöglichst zu beobachten.
ist ein in offenen trück erlaßen gnädigstes
befelch gestelt ab allem, was beij der frantzösischer einquartirrung von denen ertzstifftischen unterthanen geliefert und verwendet worden, auff Bonn specificirlich zu uberschicken welchem dan also nachzuleben wäre, magistratsherren schluß ist.
Wilhelm Zinckzinnengießer gegen die fraw Reinnartz taback spinnerschen ubergebenes memoriale ist verleßen, und hirrauff der bescheidt, daß genande fraw wegen des zinnenverkauffens zu vernehmen, und darüber ad proximum zu referiren.
seindt die von gegenwärtigem landtag herunter gelaßene verhandlung verleßen worden.
Henrici Brandts memoriale wegen der zollfreijheit deren waaren und paquetten, so mit dem clevischen wagen kommen ist verleßen, warauff magistratsherren bescheidt, daß der supplicant wegen seines ahntragens umbständlich zu vernehmen, und in proximae darüber referirt werden könte.
die gemeindtsfreunde begehren, daß der zoll beij jetzt verfloßenen pfachtjahren de novo verpfachtet werden mögte, warauff magistratsherren meinung, daß beij gegenwertigen betrangten zeithen der zollpfächterMevis den empfangh, wie von alters gegen damahlige belohnung auff einige zeith gewißenhafft führen, und der renthcammer wochentlich einlieferen solte.
dan ist magistratsherren meinung, daß die von denen herrencommissarien gegebene scheine des empfangenen brandtholtzes auff verlangen denenselben wieder obrück gegeben werden könten.
seindt die von herrndeputatis ferner herunter gelaßene landtags handlung verleßen worden.
dan ist ein gnädigstes churfürstliches befelch wegen preiß und zahlung des von denen officieren empfangen- und zahlenden brandtholtz verleßen.
wegen abgang des untermuhlens knecht ahn der niederpfortzen mullenRutgerus Schmitz der schwager des oberpfortzen mullers H. H. ahngenohmen worden.
herren bürgermeistere referiren magistratsherren des raths sampt beruffenen gemeindtsfreunden, wie daß die frantzosen hießige stadt wießen mit hornviehe und pferden zu betreiben willens und zwarn gegen bahre zahlung, warauff magistratsherren meinung, daß man so viel als möglich dieses zu excesiren, und durch ahnweisungh benachbahrten wießen zu hinterbringen suchen mögte, immittels dießes auch auff Bonn zu erhaltung einiger remedijrung zu berichten were.
dan ist ein außschreiben von 4 simplen pro termino pentecostes erfallen, verleßen.
demuthige supplication und bitt Susanna Margaretha Virmenichs wegen moderation des 100ten pfennings verkaufften länderijen halber ist verleßen, und der bescheidt hirrauff daß supplicantinne in abstattung des 100ten pfennings als ein einheimische passiren solle.
auff anbringen, daß man die marquatenters pferde auff die wießen gehen laßen mögte, und zwarn gegen billige zahlung, ist magistratsherren bescheidt, daß dießes wegen vieler inconvenientien nicht zugegeben werden könte.
heuth ist sambt beruffenen gemeindtsfreunden extraordinaire rathsconvention gehalten, zu weßen ersuch herren bürgermeister vorbringen, daß die kühe, künfftigen freijtag wan alßdan auff die weijde getrieben werden sollen, von jeder das hueth geldt miteingeschloßen ein reichsthaler zahlt werden solle, die rinder aber, wie gewöhnlich ins broch getrieben werden sollen.
die gemeindtsfreunde tragen vor- und ahn, daß von einer kühe 6 schilling zahlt werden mögten, magistratsherren aber bleiben propter causus beij ihrer meinung.
herren bürgermeister referiren zur ursach heuthiger extraordinaire rathsconvention, waßmaßen ahm 28 dieses 1300 recrouten mit 35 officieres, so dan 100 pferden dahirr einlogirt zu werden verlangt würde, welche mit holtz, leucht, kochpötten und 600 bouschen strohe auff 2 tag versehen werden müßten, und weilen dieses ansuchen gleichfalß eine
unmöglichkeit seijn will, alß ist magistratsherren meinung daß dieses per expressum auff Bonn zu berichten damit eine rede gehalten werden mögte, damit die erforderte sachen ahn holtz, ströhe, und pötte von denen benachbahrten dörfferen ahngeschafft werden mögten.
ist rathsconvention gehalten und ein von herrn deputatis von Bonn in antworth abgelaßenes schreiben verleßen, waraußen ersichtlich, daß zu anschaffung holtz und ströhe vor die den 28 dießes hirhin kommende 1300 recrouten keine wort, sondern die stadt solches ankauffen solte, undt zur rechnung setzen mögte, dahero magistratsherren meinung, daß man zur gehabung des benöthigten strohes die anschaffung in der baurbahn gesinnen solte.
dan seindt die fernere auffm annoch anhaltenden landtag verhandelte re- und correlationes deren ständen verleßen worden.
dan ist ein unterm 16 dieses erlaßen - gnädigstes befelch, daß die statt fur ahnkommenre 13- ad 400 recrouten das benöthige holtz und ströhe anzuschaffen, und über die gethane lieferung einen quitschein sich geben zu laßen, und selbigen auff Bonn zu schicken hette, verleßen worden.
auff anstehen deren minderjahrigen Joannes Lürckens seelig, daß Ihnen benöthigte vormünder verordnet werden mögten, ist vor erst der herr Henricus Holter qua engster ahnverwandter, so dan der herrcanonicusGeßer in gefolg eines vom herrnvicario in spiritualibus außbragte permission servatis servandis adjungirt werden solle.
dan ist das concept das ahm verwichenen freijtag bejm conferentz zu Bonn in gegenwarth ihrer churfüstlichen durchlaucht ahn seithen hierßiger stadt ubergebenen memorials betreffend die geforderte decken, lacken, und palliassen
zu an- und beijschaffung einige 80 stück marmoitten soll diesen nachmittag der stadtdiener solche beij denen herren vom rath und burgeren auch in denen cloistern gesinnen und ans rathauß hinbringen, auch dem betteljäger ahngesagt werden solle denen baurbahnischen zu bedeuthen, daß beij straff militarischer execution morgens frühe umb 8 uhr jeder ein oder 2 kochpött ahns rathauß bringen sollen zu deren empfang Pempelforth und Mevis die auffsicht haben sollen.
landtags abscheidt ist in beijseijn deren gemeindtsfreunden verleßen und dabeij referirt worden, daß den 30 und 31 maii 6 biß 700 recrouten auff 2 nachten auff der weijden campirt haben
herrStephani unserm agenten zu Wetzlar soll die übergeschickte rechnung abgeführet, und die geldere herrndecano ad S. Cunibertum uberzahlt werden.
dan ist mir committirt morgen den bericht auff Bonn abzustatten mit beijlegeung der vom herrncommissariowort gegebene order
letztens ist mir auffgegeben herrnhoffcammerrathen Bourscheidt die rechnung uber das der statt ubergetragenes und an die herren officiers außgemaßenes brandtholtz zu praesentiern gestalten beijm general intendant die zahlung von denen herrenofficiers, welche kein holtz bezahlt haben zu befürdern.
hab herrnrenthmeistereFulsgen und Kleinerman, uberzahlt die auß der landtrenthmeißtereij zu Bonn fur brandtholtz empfangene 200 reichsthaler item110 reichsthaler 2 albus collectirt fur die nach Rheinberg den 30ten Decembris 1741 gelieferte 91 malder und 11 viertel haber.
unterdienstliche klägliche anzeig einiger baurbahnischen, welche nur allein 1 oder 2 pferden haben und die annoch viel harter in denen diensten alß die halffleuthen angeschlagen werden, alß ist der bescheidt, daß inskunfftig solches beobachtet
und supplicanten über ihr vermögen nicht beschwehrt werden sollen.
HerrgeneralLamot hatt herren burgermeisteren zu sich beruffen laßen, und denselben ahnbefohlen denen außwendigen ansagen zu laßen, daß täglich holtz zum feilen kauff in der stadt hinbringen, und ohne preiß darauff zu setzen freij so gut sie können verkauffen sollen.
dan ist mir commitirt der zu Bonn auffm landtag beij der landtrenthmeistereij empfangenen
executant, welche laut schein wegen rückständigen simplen biß ad terminum triam regum inclusive 2016 gulden
17 albus 6 heller cöllnisch hinuntergeschickt worden, haben herren collectoribus zu denen säumigen zu verlegen.
mit herrncommissario zu reden, daß es der ardt hart und beschwehrlich falle vorn rhein das auß denen ämbteren dorthin gelieferters brandtholtz fur hießiges quarnison hirhin zu fahren, und wohe mehr
holtz auß denen ambteren geliefert werden solte, dahier abgelegt werden mögte.
das entworffenes concept den kirchenbaw betreffendt soll mundirt, und morgen auff Bonn per postam überschickt werden.
schweinhirten indem in abgang der weniger zahl haben herren renthmeistern 1/4 malter roggen zu geben
beij gehaltener raths- und gemeindtsfreunden versamblung seindt zweij vom herrnexpeditorem Pfandler abgelaßene schreiben verleßen, nach deren einhalt die rechnungen einzulieferen, waß von zeith vorjahrigen campements und darauff erfolgte einquartirrung biß nun zu an das quarnison geliefert, auch ahn haußere, scheuren und stallung beschädiget worden, welches zu thuen mir committirt.
in gefolg raths decreti de anno 1739 soll der vollmuhler die 6 annoch anhaltende jahren außhalten
supplicanten ihme der vollmühlen zu entlaßen, oder in geringe pfacht zu setzen ist sein petitum abgeschlagen.
uhrmächerHerman Weber haben herrenrenthmeistern auff seine eingebrachte rechnung einige gelder, und denen arbeithsknechten fur trinkgeldt 2 reichsthaler zu geben
herrBringman begehrt, daß ihme die übrig gebliebenen 6 stücker graßgewachs ahm alten ziegeloffen gegen bahre zahlung überlaßen werden mögte, warrauff der bescheidt durch wort gemeindtsfreunden solches in augenschein nehmen zu laßen, und demnegst nach beschehener taxation gegen offerirte bahre zahlung demselben zu uberlaßen.
herrHeinsbeck soll diesen nachmittag durch herrnCuper angesagt werden wegen angenohmenes graßgewachß im vorigen jahr vermög rathsdecreti herrn renthmeisteren Pell und Lenders zu befriedigen, wohe sonsten kein hew demselben von der weijden abgefolgt werden solle.
HerrKleinerman und ich haben ob unser gehabter commission über die empfangenen gelder gesteren zu Düsseldorf vom frantzösischen commissario des beij denen durchmarschen gelieferten strohe, holtz, und gethaner spandiensten, außerhalb die letztere von Eßen, welche in abgang des scheins vom kriegscommissario nicht bezahlt worden die relation abgestattet, und ist der bescheidt davon einig, so das strohe geliefert undt die specificirte spandiensten getahn die zahlung zu thuen, dan sollen auff ahnverlangen Herrnhoffcammerrathen vom graßgewachß, was die ochsen abgefreßen, und an denen besagten landereijen, wohe das campement gestanden, die rechnung in frantzösisch aufgesetzt, und per expressum überschickt werden.
die vier von Joannes Kux gebawte stücker wintersaamere sollen ahm zukunfftigen montag dem meißtbietenden verkaufft werden.
herren bürgermeisteren haben mit herrngeneralLamott zu sprechen und zu permittiren, daß ahm montag umb die Erfft zu reinigen das waßer abgelaßen werden möge.
beij dieser extraordinaire rathsversamblung ist ein schreiben von herrnsyndicoDierath verleßen, nach deßen einhalt ahn die stätte Kempen,Rheinberg, Lynn und Urdingen zu schreiben, daß die ein-
quartirrungsrechnung vom frantzösichen guarnison zu verfertigen und demnegst auff Bonn ahn herrnsyndicum zu ubersenden hetten, welche rechnung von hießiger stadt gleichfals zu entwerffen, und in proxima zu ubergeben mir committirt.
auff verleßenem schreiben herrnexpeditorenPfandler solle die rechnung, aus wehrender zeith beij ankunfft der frantzosen an der stadt kauff und rathauß forth sonsten an scheuren, stallung und wohe die magazin und backoffens gestanden ohne anstandt gemacht und uberschickt werden.
die vorrathige hewrationen ohngefehr 6 ad 700 könne unserem mittburgeren de Mong gegen bahre zahlung das 100 pfundt per 37 stuber verkaufft werden.
ist eine besichtigung uber einen negst unserem statt limiten stein auff der holtzheimer straße im roggen gefunden- und umbgebrachten menschen, auff eingelangte aviso gehalten worden, alwohe sich dan begeben herrJordans alß vogts verwalter, herr Bürgermeisterde Greeff, herrPistorius und Kleinerman alß buchmeister verwalteren sodan herrgerichtsschreiberBendt, und thurmwächter Cuper mit zuziehung des chijrurgiChorus, wie nun ahn das orth angekommen und der entlebter visiret worden, hatt sich befunden, daß gantz außgezogen und voller wunden wohl 10 ad 12 tagen alda gelegen und schier verfaulet ist also vom todtengräber in loco begraben worden.
referirt herr bürgermeisterde Greeff, wie daß gesteren Paulus Kux burger ahm rhein ihme dieses frantzösiches memoriale von dem beij selbigem im quartirr liegenden brigardier uberreicht habe, ihme zu permittiren die scheur aldorten auffzusetzen warauff der rathschluß. daß solche scheur aldorten nicht auffgerichtet werden solle. welches decreto die gemeindtsfreunde sich conformirt haben.
ist extraordinaire rathsversamblung mit beruffenen gemeindsfreunden gehalten und vom herrn bürgermeisterde Greeff referirt worden, daß herrbrigardier seinen läuffer zu ihme geschickt umb zu vernehmen, ob permittirt seijn solle dem Kux die scheur auffzurichten wolte copiam protocolli haben, warauff der bescheidt, daß Paulus Kux sich selbsten anmelden könte, und bleibt es beij heuth erlaßenen bescheidt, welchen decreto die gemeindtsfreunde sich conformirt.
zu gehorsambster einfolg des beij der hoffcantzleij zu Bonn auff suppliciren Theodorus Henricus Cox erlaßenen gnädigsten bescheidts sollen die beijm burgermeister verhorr ventilirte actu ad causam CoxgegenBrandts hinauffgeschickt werden.
auff suppliciren Theodorus Pempelforth wirdt herr bürgermeister committirt supplicanten zu vernehmen und über die platz an der statt mauren einwendig der rheinpfortzen gelegen den augenschein einzunehmen, demnegst in proxima darüber zu referiren.
auff suppliciren des schmidtsambs soll das decretum vom 19 januarii 1740 a tergo des ambtsbrieffs geschrieben, das ambt dabeij manutenirt, und der contravenienten vom krämerambt der gebühr gestrafft werden.
beij dieser extraordinaire von mir und herrnKleinerman abgestatteter relation, wie daß churfürtliche commissarius hoffcammerrathBourscheidt uber die ferners ubergebene frantzösische rechnung zu gehabung deren gelderen umb die gefaste versprechung gethan sich solcher rechnung angelegen seijn laßen. demnach das gemeine gespräch dahin gehet, daß am endt kunfft dieses, oder aber anfangs kunfftig monaths die frantzösen abmarchiren solte, alß ist fur guth befunden, und mir commitirt worden umb
winterfreuchten auff der weijden publicatione praevia ahm montag plus offerenti zu verkauffen.
Franciscus Bernardus Esser ihme zu permittiren eine wortwort zu halten, wirdt noch zur gedult hin verwiesen
beij heuth gehaltener extraordinairer raths- und gemeindtsfreunden convention haben herren bürgermeister referirt, was maßen der generalLa Motte zweij wagen mit 4 pferden bespannen zu fortbringung seiner bagage vor bahre zahlung biß wochen verlangen thäte, und weilen keiner der baurbahnschen zu solcher fahrt sich bequemen und anschicken wolte, ist magistratsherren bescheidt, daß die baurbahnische citiert, und zu dießer fahrt gegen offerirte und veraccordirter zahlung vermögt werden solten.
herren burgermeistere bringen zur ursach heuthiger convention vor und ahn, wie daß der herrgeneral Lamotte zweij wagen mit dreij pferden bespannen so fern alß ihme gefällig dergestalt angeschafft zu haben verlangte, daß für jegliches pferdt täglich 15 stuber, so dan futter und mahl vor knecht undt pferdt zahlt und gegeben werden solte, und wollte diese fahrt per schriftlichen accordt heuth unterschrieben gesichert haben, zu welchem accordt schriftlich zu geben magistratsherren zumahlen nicht propter causas gehalten könten, welches dem herrngeneralen gebührendt zu hinterbringen meiner herren meinung ist.
das mit heuthiger post eingelangtes schreiben una cum scedula appellationis ex mandato constitutionis in personam provisorisNiegelgen ist verleßen, und soll nach einhalt erwehntem schreiben verfahren werden.
beij gehaltener versamblung mit beruffenen gemeindtsfreunden ist von commission wegen bürgermeister undt rath anbefohlen vom canzel publiciren zu laßen die einscheurende freuchten zu dreschen mit der warnung, daß sonstens im notfall durch die frantzosen das strohe mit denen freuchten weggenohmen werden solle dan ist fur guth und dienlich befunden worden den vorrath an roggen und haberen von denen gelieferten rationen zu verkauffen welches HerrBringmann alß gewesenen empfangen von denen gelieferten rationen committirt wirdt. in gefolg obigen befehls haben herr bürgermeister gesteren den betteljäger in die baurbahn geschickt umb denen halbwinneren anzusagen, daß ohne anstandt anfangen sollen zu dreschen,
uhrmächerHerman Weber haben herrendeputirte vom baw einige gelder zu fortsetzung der arbeiten an der uhren zu geben.
das vom notarioMostart expediertes instrumentum interposita appellationis pro parte domini consulem Magistratus et communitatis gegen dominaabbatissam et capitulum dahier mit der abgelaßener vollmacht una cum decreto gravatoriali et scedula interposita appellationis diesen abendt auff Bonn ad dominemconsulentem zu schicken
ist extraordinaire rathsversamblung gehalten und referiren herren bügermeisteren, daß von der generalität nebens denen offerirt = undt zugesagten dreijen wagen, annoch einer unter scharffer bestraffung angeschafft werden wolle
landt secretarii schreiben auß Dußeldorff den furspahn betreffendt zu abmarch deren frantzösen ist verleßen
auff suppliciren der caminsfegeren bleibt deßen begehren umb das gehalt in etwan zu verbeßerem außgestelt.
die vom frantzösischem commissario auffgesetzte quitung deren außzuzahlen offerrende 50 reichsthaler wegen beschedigtes gasthauß können von herrnprovisoribus unterschrieben und die gelder von de Mong zu Düßeldorff abgehohlt werden.
nachtswachtere sollen wiederumb ihre diensten vertretten und sich also verhalten, daß keine klagten gegen dieselbe einkommen.
nach außweisung der renthcammers protocolli haben herren rentmeister mit zuziehung des burgermeisters den augenschein an die 2te olligsmuhlen einzunehmen, was supplicant Mevis darinnen gebawat,
diesem nach demselben solche nach einfalt genanden protocolli zum gebrauch eingegeben werden kan.
maaß ehlen, und gewicht zu visitiren zu dieser zeith fur dienlich befunden worden ist.
Henrich Grangs auff der weijden ahm rhein ein hauß zu bawen ist mit seinem suppliciren abgewiesen.
Schanoe haußfraw ist ihr begehren abgeschlagen, wie dan auch Johan Hupertz fraw.
Johan Plucker pro habendo testimonio impossibilitatis ißt gleichfalß sein petitum abgeschlagen
das schreiben den kirchenbau betreffendt vom herrnprovisorNiegelgen ist abgelaßen.