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electio consularis et quaestoralis consul paria vota quaestores paria vota similiter
dem bawmeisteren soll ahnbefohlen werden des sontags unter der predig, gleichsam seine furfuhren gethan haben mit dem armen beutel umbzugehen.
warauff Herren burgermeister scheffen und rath sich zu dem schuzen suller begeben haben, alwohe der anwesender burgerschaft die newerwehlte Herren burgermeister Holter und Bringman vorgestelt worden seindt.
auff suppliciren Joannis Henrici Schorn seinen Eijthumb Joannes Velder zu acquirirung der burger- und krämerambts gerechtigkeit fur einen burgerssohn passiren zu laßen wird denen vor und nach ergangenen decretis. inhaerirt,
Herrenhaubtleuthen wirdt committirt denen quartiren ahn zu befehlen, daß jedesmahl beij auff- und zuschließung der pfortzen ein burger dem wachtmeister zugestellet und die schlüßelen in der burgerliche wacht verschloßen aufbehalten werden.
HerrnvicarioIngerman sollen die 150 Reichsthaler mit einer halben jahrs pension auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter HerrenFulsgen und Holter abgelegt werden.
Joannes Steinward auß bekanter armuth beijzuspringen herren provisoren committirt wird
wie es beij aequirirung der burger- undt ambtsgerechtigkeit eines außwendigen zu halten, ist verleßen, beij welcher den es allerhand zu belaßen denetirt worden ist.
Landtags außschreiben vom 15 dieses gestaltum ahm 9ten künfftigen monaths April per Deputatos zu Bonn zu erscheinen ist in beysein deren gemeindtfreunden verleßen, warauf dan der bescheidt daß Herren burgermeister mit mir denselben bey zu wohnen, und darauf der statt interesse bestmöglichst zu beobachten, mithin die bezahlung der gethanen schwehren außlagen an das dragoner regiment eyffrigst zu sollicitiren und zu urgiren hetten.
Denen Körffmacheren soll verbotten werden auff die gemeine Bleichen Weiden zu schellen und darinnen graben zu machen fur die Weiden zu setzen, sonderen denenselben eine andre Platz darzu angewiesen werden soll
Hanß Peter MevisZollnerem kan der werth zoll ahm Vogelsbaum in wehrender zeith seiner phacht Jahren in phachtung gegeben werden
Herman Rolthoff ubergegebenes Memoriale umb fur ein burgers sohn ahngenohmen zu werden ist verleßen, und wirdt dem letzterem decreto inhaerirt.
Andreas Fischer kan fur seine mühewaltung, daß einige auffsicht auff die schwachsinnige neben seinem Haus eingeschloßene persohn Alexander von burich schwester habe, ein halb malder roggen gegeben worden.
das von der stattrennthcammer entworfener concept die stattwaag betreffendt ißt verleßen,
welcher aber näher uberlegt, und demnegst mit zuziehung deren gemeindtsfreunden ein schluß daruber gemacht werden soll.
Adam Pollender supplica gegenAdolphen Holthoffnagelschmidten ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß dem supplicanten der krämer ambts brieff wegen verkauffung deren großen nägeln vorgeleßen werden solle.
dan ist in beyseyn deren gemeindtsfreunden die landtagsproposition verleßen worden
die mullenhövelen auff der statt wießen sollen per diensten auß hiesiger stadt geschleifft und gleich gemacht werden
denen duppenbeckeren und bürgerschaft solle sicherer district zu abhohlung des leimbs und duppenbeckers erdt abgepfählet und ahngewießen werden
Theodorum Pempelforth und Hermann Rothoff memorialium wegen moderation der burger?- und brewer ambtsgerechtigkeit seindt verleßen, und hierauff denen vorigen successive ergangenen decretis inhaeriert worden.
Schumachers ambts memoriale umb gehabung zweyer stattbawene zu der full bewirthung ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß denen protocollis nachgesehen, ob die statt diese bawene herzugeben schuldig seyn, oder nicht
Nicolaß Backes ist mit seinem suppliciren wegen moderation der burger- und krämerabmts gerechtigkeit auff die vorherigs dießerthalb ergangenen decretis hin verwiesen worden.
wegen außgebung eines attestati impostibilitatis ahn Stercklings fraw soll nähere untersuchung der sachen geschehen.
die gemeindtsfreunde stehen ahn, daß das vehe morgen außgetrieben werde solle, welches magistratsherren also beliebet haben.
canonischer halffman soll nachmahlen angesagt und bedeuthet werden, daß die frembde zimmerleuthe abschaffen, und den bereits verdienten lohn inhalten dabeij denen zimmerleuthen, wie noch in der arbeith die werckgezeug hinweggenohmen werden sollen.
abstehende arck und schlauß ahn der oberpfortzen muhlen solle durch herren renthmeisteren mitzuzihung bawverständigen besichtiget, und demnegst daruber referirt werden
Theodorus Pempelforth in namen seines eijthumb umb selbigen den 4ten theil vom krämerambts gerechte gebuhrnus nachzulaßen wirdt mit seinem suppliciren auff die succeßsivi erlaßene bescheideren angewiesen.
Anna Catharina Greuters undt Holthausen rubricirde wohlbegrundete und wahrhafte ahnzeig und bitt gegen in supplica nominatos ist verleßen, warauff den verfolg außzustellen per unanimia concludiert worden
extractus auß dem vom abgeschicktem executanten restanten zettel.
statt Neuß restirt mit einschluß deren vom Herrnburgermeister Heinsbek zu zahlen ubernohmene 766 Stüber 16 Albus cöllnisch zusammen 11529 Stüber 6 Albus 6 Heller Wort
executant ist in beij seijn deren gemeindtsfreunden ver leßen und der bescheidt den executant denen säumigen in ihren haußeren zu zu schicken.
kriegsrath zu halten, und die Verordnung, gute wacht an denen pfortzen zu halten, dabeij zu entwerfen? und demnegst zu jedermans wißenschaft in der haubtwacht zu publiciren, ist fur guth befunden worden.
simpelsrechnung derer von Herren de Greeff und Ingermann collectirte vier simplen de Anno 1724. ist denen gemeindsfreunden ad revidendum communicirt worden.
auff gethanen vortrag Herren burgermeisteren ob der abgeschickter executant dahier vergeblich liegen bleiben, oder denen morosis? von denen Herren collectoribus zugeschickt werden sollen, warauff der bescheidt, daß inner 14 Tagen die simpelrechnung ohne anstandt mit der warnung eingeliebert wohe sonsten den säumigen der executant angewiesen werden solle.
gerichtschreiberBendt übergibt unterthänigst Memoriale umb ihm zur Vergeutung seines getragenen kriegslastes halber ahngedeien zu laßen.
GerichtsschreiberenBendt soll nachmahlen extractus simplorum restantium vom stattdeneren insinuirt werden
nach verleßenen vorantworthung schreibens des gericht zu Lynn, in puncto des gekaufften bendtgen vom herder halbfman soll mit der gegen notturft eingekommen werden.
das sömmeren soll scharff durch den Trommenschlag verbotten, und die contravenienten bestrafft werden.
dem executanten kan sein taggeld zum abgehen gegeben werden, welches dan Herren collectores und Pempelforth auszuzahlen haben.
Theodor Speckman unterdienstliches memoriale zu gehab- und anweißung einer wohnplatz ißt verleßen undt deßen petitum biß auff nähere resolution ausgestelt worden.
Wilhelm Menßen supplica wegen nachlaß einiger verlauffenen? pensionen bey der St. Barbara Capell ist verleßen, und hierauff derselb mit seinem gesuch zu denen Herren provisores verwießen worden.
die gemeindtsfreunde reproduciren funff examinierte simpelsrechnungen sambt ihren daruber gemachten gravaminibus, nach welcher verleßung der abscheidt, daß die bey denen collectzettelen befindliche uberschießende geldern der renthcammer inner acht tagen zeith gegen schein eingeliebert werden sollen
Odilia Spitz zu gehabung der hauß fewr und brandt fur den winter hatt sich bey Herrenprovisoren anzumelden.
HerrnImmerath kan einige freyheit von der einquartierung biß auff fernere verordnung vergunstiget werden.
auff suppliciren Adamen Pollender, Heinrich und Peteren Creutzer bleibt es beym letzthin gesteltem decreto
Theodoro Speckman kan das haußgen unten ahn der Heßenpfortzen zur wohnung eingegeben werden
Supplicantinne Arnoldi Bartholomaeihaußfraw Eva Nettesheimb kan das begehrtes attestatum, daß mit genandtem Bartholomaei geheyrathet, und dahier burgers tochter seye, mitgetheilt werden.
auff suppliciren Simon Formis und Gertruden Fossen gestalten den zwischen ihnen gemachten heyraths contract zu approbiren, wirdt Herr burgermeisteren committirt die engste angezogene anverwandten daruber zu vorderß zu vernehmen, und demnegst darob zu referiren.
Margarethen von Urdingen kan das attestatum dieser gestalt
gegeben werden, daß mit ihrer handtarbeith auch bebestellung der breiffen? auff Dußeldorff die kost suchen muße, und ihr hauß beschwohret seye
Johan Adam Müller wirdt mit seinem suppliciren zum Burgermeister verhoer, wohe die Sach befangen wiederhin verwiesen.
auff eingelangtes memorial deren maureren und leyendeckeren, wie daß der canonicher halffen frembte Maurer und leyendecker in der arbeith hatte, ist der bescheidt solches nicht zu gestatten, sondern selbige in die arbeith zu stewren?.
auff gethane relation HerrnBürgermeisteren Holter, wie
daß Herrn Capellan Kux in nahmen deren erbgenahmen Borgs wegen deren vor der Heßenpfortzen gelegene noch in pfachtung habenden 81/2 morgen landt fur den abstandt deren annoch lauffenden 2 jahren 20 Reichsthaler sub ratificatione Magistratus anerbotten hatte, welches Magistratsherren ratificirt, und können solche ahn dem rückstandt decourtiert werden.
die gemeinds freunden begehren, weilen auff heuth bestimbten tag die vorräthliche simpels gelderen nicht eingeliebert worden, denen Herren collectoribus auff zu geben auff einen zu dem endt benenterndem? tag solche zu erlegen, und dem hoffman ahm rhein das decretum protocolli zu communiciren, auch uber den beschädigten sommerfruchten durch jungst gewesenen hagelschlag den augenschein einzunehmen warauff der bescheidt: wurden die Herren collectores ahm kunftigen sambßtag des nachmittags ihre vorrathliche simpelsgelderen fur Herren burgermeisteren ahm rathaus nicht erlegen, soll denen selben der executant biß zu beschehener bezahlung zugelegt werden.
Hoffman
Martinus Fulsgen soll wie vorhin supplicirter maßen das halbe wachtgeldt bezahlen.
denen brudermeisteren von der kevelarischer procession zu gehabung einer newen fahnen kan eine halbe pistohl gegeben werden.
auff abgestattete relation Herrnbürgermeisteren Holter ist dem Herrn graffen zur Dyck erlaubt einige kahrrigen stein ahm Rhein auffleßen und zur Dyck hinfahren zu laßen
über das höchstfamoses unter keinem nahmen unterschreibener dreyfachig außgefertigtes ahn HerrnBürgermeister Holter, HerrnBürgermeister Bringman und HerrnRenthmeister Ingerman haußeren hingelegtes schreiben gegen bawmeisteren wirdt Herren burgermeisteren committirt auff deßen anstehen die gebuhrende inquisition zu thuen
mit Herrn Graffen von Veritas alß capitain von dieser compagnie wegen des quartier nach dem reglement oder sonsten ex aequo et bono zu tractiren Herren bürgermeisteren commitirt wirdt.
Herr Reinnartz übergibt ein recognitum ad protocollum von 151 Reichsthalern schuldigen collectirten Simpels geldern gestalten ihme zu erlauben biß zur abloeß solche mit 3 pro cento zu verpensioniren und das capital mit 25 Reichsthaler abzulegen,
nach verlesenem memoriale Kohl gegenAnnam Greuters undt Holthausen auff die vom HerrnVogten beschehene requisition pro executione den goltgroschen pro juribus außzuzahlen, wird denen vor und nach ergangenen decretis inhaerirt demselben den statum, was bey der renthcammer restirt, zu communiciren.
auff die vom herrngraffen von Verita mir gegebene erklährung monatlich an servisgeld zweij louis d'or zu haben, wollen magistratsherren abwarthen, was herrburgermeisteren von Bonn schreiben, oder selbsten mundtlich referiren werde.
beij dieser entraordienaire rathsconvention ist ein ad instantiam Waldos gegen herrde Greeff verleßen und ahn bürgermeister und rath ergangenes rescriptum sambt beijverwahrtem memoriale cum administratis sub rubrica [?] [QZ] verleßen, welchem unterthänigst gehorsambst nachgelebt werden soll.
herrde Greeff begehrt in nahmen deren erbgenahmen Paffrath einen außstandt biß auff kunfftigen dienstag umb in wehrender zeith beij der hoffcantzleij den unterthänigsten gegenbericht abzustatten, warauff demselben in seinem petito deferirt worden ist.
unterthänigst inhäsives antragen loco triplica sambt dem schreiben vom herrnPortz soll mundirt und auff Bonn ad exhibendum uberschickt werden.
die per notariamMostart in beijseijn zweijer zeugen herrn bürgermeister Bringmann insinuirte unterthänigste erinnerung supplicantis Waldos und darrauff auß dem geheimb conferentzrath an den hoffrath per apostillam verleßener befehl uber die geschehene execution deren waldosischen mobilien den berichten abzustatten ist mit der von genanden notario schrifftlich requisition pro restitutione der mobilien verleßen.
die simpels und rentkammer restanten gelder begehren die gemeindtsfreunde beijgebracht und erlegt zu werden.
wittib Dirichen Schmitz dienstliches memoriale ihr die wohnung in der muhlen biß nach ablauff herrenrenthmeisteren jahr zu vergunstigen, warauff das protocollum wie es vorher gehalten nachzusehen befohlen worden.
Herren burgermeisteren wirdt committirt auff suppliciren wittib Ferdinanden Wallpott umb ihr hauß zu verkauffen, die wittib und ihren eijthumb Engelberten Hundt zu vernehmen.
HerrReinnartz alß vormunder mit Lindenbring gibt zu erkennen, wie daß in gefolg decreti magistatus die garthenplatz zum besten deren unmundigen 23 Reichsthaler in hoherem preiß ahn HerrnMarbeise verkaufft hatten.
Herrgraffen von verita können ahn servisgelder furs Jahr 30 Reichsthaler so dan 4 louis d'or fur eine dauheren in zweijen terminen begeben worden.
auff abgelaßenes memorial herrJohann Sigismund Vetten ambtsverwalteren zu Liedtberg ist der bescheidt, daß, wan sein domicilium hierhin zu transferiren wolle von der burgerlichen wacht freij zu laßen, und er laßten aber gleich anderen einwohneren zu tragen schuldig seijn.
hellenbroicher halffen rechnung ahn bezahlten vacanten geldern von 2 in der baurbahn den19 und 20 Januari 1736 gelegene wolffenbeutelsche compagnien ist verleßen.
beijde unterknechten solln in der muhlen umbgewechselt, und der nebenknecht in ahnsehung seiner schwach- und kranckheit dimittirt und fur diesmahl ein malder roggen gegeben werden.
auff abgestattete relation herr bürgermeister statthalter Jordans kan das unckelstein Wort ahm Rhein dem printzenvon Birckenfeld permittirt werden
relation visitation beij dieser extraordinaire rathsversamblung hatt Herr bürgermeister Holter referirt, was auff der quartal convention furgefallen, in specie wegen des kopffgeldt und des im landt hin und wieder vagirenden herrlosen gesindels, alß ist Magistratsherren resolution durch die statt die visitation geschehen zu lassen und nach befinden die frembde die statt hinauss zu verwiesen.
auff suppliciren verschiedenen burgeren ißt Henrich Keulgens ahn der Niederpfortzen zum nachtswächter per majora angenohmen.
barbirrerszunftt soll beij ihrem ambtsbreiff manutenirt und allem anderen das barbirren verbotten werden
der zwischen denen veraijdheten vormunderen ex decreto magistratus mit herrnMartin Marbaise eingegangener contractus emptionis et venditionis, weilen solcher zum besten deren minderjahrig gereichet, ist von einem ehrsamen rath approbirt und ratificirt
wegen deren servisgelderen fur herrnhaubtman Graff von Verita wirdt dem letzterem decreto inhaerirt in deßen kan die herrnhaubtmanPasserath vom herrngraffen bekommene commission ad referendum angenohmen werden.
das von beijden herren referenten auff eingeschickten verfolg ad causam bürgermeister, scheffen und rath gegen canonichen in puncto deren denen außwendigen zimmerleuthen auff canonichen hoff von hießigenzimmerleuth hinweggenohmene werckzeug und materialien publicirtes decretum, worinnen die canonichen vom officialat ab- und zum hoffrath verwiesen werden ist verleßen.
Henricus Lanck kan von der einquartirrung so viel möglich supplicirter maßen verschönet bleiben.
die gemeindtsfreunde begehren, daß die vorrathlichen simpels- undt renthcammer restanten gelderen beijgebracht und die abschaffung deren kuhe beesten, welche keine 3 morgen äigen, oder pfachtlandt haben nunmehro vorgenohmen werden mögten, warrauff der bescheidt, daß die gelder beijgebracht und alle citirt werden sollen, welche keine kuhe haben, umb solche abzuschaffen.
aufs absterben jungffer Borgs ist die platz im keijlertz convent suplicantinnen Maria Catharina Wallraffs auß besonderem ersuchen conferirt worden.
dem cloister zum heiligen grab wirdt permittirt ein und anderen buck an der bawfallender maur hinder der gimgaß zusetzen, jedoch daß im fruhejahr umb kein unglück zu befahren, eine newe maur gesetzt werden.
beij dieser extraordinaire rathsconvention ist ein deputation ex commissione eines hochwürden thumb capital von herrn general einnehmervon Geijr abgelaßenes schreiben, daß die herren deputati löblicherlandtständen den 20 dießes zu Cöllen erscheinen mögten, verleßen, welcher dan beijzuwohnen herr bürgermeisterHolter committirt wirdt.
Johannes Glaßmacher soll wegen seines beständig gezeigten ungehorsambs in die burgerliche wacht gestzt werden.
dem nunmehro angekommenen herrnhaubtman graffen von Verita könne pro rata temporis, daß die compagnie dahier gelegen, die gelder von denen 50 reichsthaler bezahlt werden
die negst dem kalberstall umbgefallene statt maur soll anfänglich mit denen vorräthigen pallisaten zu gemacht, und die dabeij erfindtliche tuffstein beijsammen ahn einem wohl verwahrtem orth hingelegt werden.
auff eingelangte memoiralien beyden geistlichen jungfferen Agneten Douveren, und Annen Marien Dejudt, dieser bey erlehrung der jugendt mit nähen, jener bey der von vielen jahren gehabter schulen großg zu manuteniren, ist der bescheidt die sachen näher zu untersuchen.
HerrnHeinsbeck übergebene rechnung von einigen jahren sollen examinirt, daß protocollum nachgesehen und in proxima alßdan darüber referirt werden.
Goswin Jansenbusch heßenpfortzner soll beij geringe einquartierung damit verschönnt bleiben.
Matthias Stadler zu bewohnung des haußes ahn der Heßenpfortzen ißt sein petitum abgeschlagen.
auff das vom HerrnGerichtschreiber Bendt communicirtes inventarium mobilium des verstorbenen Gasthausmeisteren Borgs soll Herr Capellan bedeuthet werden genandten Borgs schuld und annotations buch zu extradiren oder durch officialatisches gericht darzu angehalten werden soll.
Wittib Pontani ist zur ihrer notturfft eines jahres interesse vom capital ihres außländischen Bruders Richartz ad 8 Reichsthaler gegen schein zu empfangen vergünstiget worden.
requisitorial schreiben HerrnVogten und Schultheißen menghius zu virssen soll beantworthet werden
nach der verleßenen memorial des kranenmeisteren Rein Overlack kan uber deßen vor- und anbringen mit herrhoffrath und syndicoStoll conferirt werden.
schneitlers ambts klägliche vorstellung gegen die zimmerleuthe, und Wilhelmen Lokewurtz wegen der tabackskisten ist verleßen, und der bescheidt, daß pfals hinfuhro dergleichen kisten einkommen solten, dem ambt
Reineri Overlacks memoriale gegenHenrichen Creutzer und Henß Henrichen Dähler ist verleßen, und der bescheidt hierauff daß beklagter zu zahlung des krahnengeldts deren von genandenDähler außgearbeitheten steinen zahlen, und mehrgenandenDähler mit 2 goltgulden bestrafft werden solle
Hanß Peter Coners vor- und angeben wegen der straßen neben des von ihme gekaufften schopen haußes, soll dieserthalb die protocolla nachgesehen, und daruber referirt werden
Dierich Zimmerman wirdt auß vor- und ahngebrachten motivis von der burgerlicher wacht freijgesprochen
Johann Wilhelm Hoffman memoriale ist verleßen und derselbe hirrauff mit seinem petitio wegen aufftreibung der kühe auff hießiger wießen abgewießen
der Nivenheimer bruderschafft kan zu behurff eines newen fahnens einen reichsthaler gegeben werden
erbgenahmePaffrath ubergebenes memoriale ist verleßen, und soll dem gegen Waldos das bereits abgeleßenes decretum insinuirt werden.
wittib Caspar Servas kan beij dem ziegelen des newen offen continuiren, derselben aber ahnzubefehlen daß einen guten fleißigen auffsichteren darahn habe.
herr de Greef kan unterm stadt insiegel nach einhalt der vom notarioBrewer verfertigten instrumenti factae inventarisationis der waldoischen effecten das verlangte attestatum mitgetheilt werden.
herrseniori Pell wirdt commitirt der wittiben Pontani zu Cöllen wohnender tochter auß denen einkommenden pensionsgelderen vom obercloister das nöthiges ahn leinen und wullen zu geben.
Gabriel Meijer von der 1/2 wacht zu befreijen ist sein petitum abgeschlagen.
dem betteljäger können ad interim, biß eine verordnung gemacht, auß der renthcammer vier ad funff reichsthaler gegeben werden.
Henricus Odenkirchen und beijden deßen söhnen soll ahnbefohlen werden diesen nachmittag die gelder von denen auff der weijden angenohmenen freuchten zu bezahlen, wohe sonsten dieselbe auffs newes verkaufft werden sollen.
jedem schweinshiert in erwegung der geringer zahl von schweinen ist ein halb malder roggen auß der muhlen zugelegt worden.
wittib Henrichen Jansen soll angesagt werden mitt ihren kinderen nach ihrem heimmeth hinzuziehen.
begehren deren gemeindtsfreunden ist Johan Wilhelmen Hoffman ahm Rhein zu inhibiren keine rost umb maltz zu machen an seinem hauß verfertigen zu laßen, auch dasigen eingeseßenen ahn zu befehlen die wein accies zu bezahlen, mithin aldorthin zum nachtheil der stattaccies keine freuchten umbzumaßen sodan daß die accies von denen kohlen, welche dahier in der statt consumirt werden, eingezogen und die collectzettelen sambt vorräthigen gelderen beijgebracht werden mögten.
weilen die erbgenahmenHoen mit denen erbgenahmen Nettesheimb im vergleich stehen, alß kan der Joannes Hoen großjahrig erklährt werden.
das außschreiben von 10 simplen alß pro termino Sankt Laurentii 3. Sankt Simonis et Judae 4. und pro termino conversionis Sankt Pauli 1740 3 verleßen worden.
die sommerfreuchten sollen ahm donnerstag publicatione praevia denen meistbietenden beij brennendem leucht außgethan und verkaufft werden.
wittib Cornelis haben Herren provisores auß armen mittelen beijzuspringen.
dem supplicanten zu wiedergehabung der im vorigen jahr von der burgerwacht seines verbrechens halber abgenohmener flinten ist sein petitum abgeschlagen
edictum serenissimi zu abwendung der in Oberhungeren graßirende und zu denen reichs-landen naherende süche soll an gehörigen örtheren assigirt und zu dem endt der gnädigster verordnung gehorsambst nachzuleben an allen stattpfortzen gute wacht gehalten werden.
dem supplicanten Hiyeronimus Brunner ein seidenwircker ist erlaubt ad probam auff ein jahr von Urdingen sein domicilium hierhin zu transferiren, und die kinder in die arbeith anzunehmen, demnegst nähere resolution erfolgen soll.
Christoffel Strobel und wittib Casper Servas werden mit ihrem suppliciren abgewießen.
des supplicanten Arnoldem Langenberg Schwägervatteren Hupert Lubrich stehet frey auff sein hauß 50 Reichsthaler auffzunehmen.
verbott der hollendisch- und düsseldorfer Stuber item auß keinen freuchten brandenwein zu brennen
auff suppliciren Johan Wilhelm Roggendorff feltschutz und butteljager soll wie vorhin der morgen zu 6 Heller brucht angeschlagen werden.
wittibenCaspar Servas haben abgeßandene HerrenRenthmeisteren Kleinerman und Lenders 3 Reichsthaler zu geben.
WittibPeteren Schallen hat sich mit ihrem suppliciren beijm burgermeister gericht anzumelden.
dem Betteljäger kan die list der verstorbenen betteljageren von denen baurbahnischen zu seiner einforderung des gehalts gegeben werden.
Vollmuhlen nach verleßenem attestschein des bawmeisteren ißt fur drinlich befunden worden ahn der eine stub und dem gemach anzubawen und unter einem Tach zu fuhren
auff ferner- unterdienstlicher memoriale und bitt Laurentz Davidts ist der bescheidt, daß der verwundete per notarium und zeugen abgehort, daruber instrumentum verfertiget, und diesem nach protocollum ad impartialen außgestelt werden solle.
Laurentz Davidts uxorio nomine praesentirt bescheidtmäßige erklährung, warauff dem vorigem decreto inhaerirt wirdt gestalten die vorhin specificirte mobilaireffecten taxiren zu laßen, und demnegst
zu deren nicht verbringung beyde eheleuthe jurato abzuhoren quad factum est.
Martin Schwedding ubergebenes memorial ißt der Wittiben Andreaßen Fischer zu communiciren.
collectores simplorum HerrenOsters und Hugels haben ihren simpels rechnung von 6 simplen mit dem vorrath ad 8 Reichsthaler 56 Stuber eingeliebert und ißt selbige ad revidendum denen gemeindtsfreunden communicirt worden.
unterthänigste remonstration und bittschrift Peteren Korffmächer gegen erlegung der gelderen das landt im Hamfeldt von Peter Forstges ihm wieder zu uberlaßen ist verleßen in decretat dem gerichts protocollo nach zu sehen, wann er es die statt bekommen
1716 ist sothanes landt juristio relationen des thurmwährteren gerichtlich distuhirt worden.
BetteljägerJohan Wilhelm Rockendorff gleich dem verstorbenen wochentlich das brodt und butter auß dem gasthauß zu empfangen beliebet worden ist.
Wittib Corneliß kan mehrere Worte faß steinkohlen auß armen mittelen zum brandt gegeben werden.
faßbendersambt dienstliche supplication ist dem meisteren Huperten Hochelbroich zu communiciren.
P.P: Recollectis kan die gewohnliche allmus zum fisch werck von 12 Reichsthaler deren 4 von der renthcammer 4 vom gasthauß, und 4 von der Spendt citiren consequentiam gegeben werden.
Laurentz Davidts supplica in nahmen seines Sohn Thomassen pro obtinendo salvo conducte kan mit den verfolg den Herren referenti zugestelt werden.
6 Simplen zu collectiren ahm sontag zu jedermans wißenschaft vom cantzel zu publiciren.
auff abgestattete relation HerrenRenthmeisteren, wie daß nach außsag der mühleren ein newer stein in der Cohnmuhlen nöthig seye, alß wirdt Herren Rentmeisteren committirt zu dem endt einen einzukauffen.
der Bawmeister soll auch über die gegen ihn von denen gemeindtsfreunden und sonsten fur und nach eingekommene klagten zu redt gestelt und seines ambts sub poena erinnert werden.
Theodorem Pempelforth des supplicanten Rutgeren Schmitz vormunderem soll ahnbefohlen worden seine Rechnung zu thuen, diesem nach umb supplivanten großjahrig zu erklahren.
Witwe Antonii Pontani können supplicirter maßen zu ihrer verpflegung auß denen beym Obercloister außstehenden gelderen von deren interesse 4 Reichsthaler zugelegt werden.
Stattdienern zu gehabung einer bey stewr wegen großer mühe in beytreibung deren simplen werden noch zur zeith zur gedult hin verweisen.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher wüllenweberen soll beyden streittigen partheyen HerrMarbaise und dem vollmuhleren auffgegeben werden ihre sache zu beschleunigen
AmbtsverwalterenKleefis abgeleßenes Schreiben in puncto des dahier ad instantiam Wilhelmen Vahsen arrestirten geferdts soll vom Burgermeister verhore wieder beantworthet werden.
supplicantinnen ehefrawen Josephi Crefelts haben Herrnprovi- sores auß armen mittelen bey zu springen
Johan HeiderWagener secundano zu gehabung eines newen rocks ist sein petitum abgeschlagen.
specification und sorten der nägelen welche die krämer und nagel schmitten verkauffen
Strobelbuchtruckeren wegen präsentirtem wandt- ind Sackcalenderen sämbtlichen Herren des raths seindt vier Reichsthaler zu erkandt.
auff suppliciren erbgenahmen Hoen gegen erbgenahmen Nettesheim wirdt jetz gemeldten Erbgenahmen auffgegeben de obtentis processibus inner zeith von 6 wochen zu dociren, in entstehung deßen nach der publicirter urtheil verfahren werden solle.
Herren provisoribus wirdt recommendirt supplicanten Christoffel Sprenger 2 Reichsthaler fur die cammer hewr beyzuwerffen.
Hermann Klump wegen des praetendirten vergeuthens von denen dragoner pferden, ist mit seinem suppliciren abgeweßen.
Mevis Esser hat auff sein suppliciren sich bey denen Herrenprovisoribus antzu vermelden.
Henricus Pilgrams auff sein suppliciren von der wacht befreyet zu werden, hat solcher auß erwegung seines alters nach verlauff und abgang Herren haubtleuthen erhalten.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher ankaufferen deren auff der weyden vor 2 jahren durch den hagel zerschlagenen sommerfreuchten gestalten ihnen einen billigen nachlaß ahngedeyen zu laßen, ist der bescheidt das protokollum nachzusehen, und daruber in proxima zu referiren.
Witwe Margaretha Fischers zu erhaltung eines sommeren roggens pro eleemosyna wirdt zu Herrn provisoribus hin verwiesen.
die gemeindtsfreunde wiederhohlen ihren ahm 26 Januarii jungsthin gethanen antrag, daß nemblich die renthcammer restanten rechnung und simpels collectzettelen mit denen vorrathlichen gelderen eingeliebert, forth auff welchen im jahr 1727 die pignosa praetoria genohmen, selbige gerichtlich convenyrt und also zur zahlung assigirt werden mögten.
ist das protocollum deren dahier sich auffhaltende und bey der visitation von denen gemeindtsfreunden angegebene frembder verleßen, und wirdt Herren burgermeisteren committirt nach einhalt des protocolli zu verfahren.
Ludowichen Kaulgens frawe soll ahnbefohlen werden die von der vogels fangersche ihrer neichten abgelehnte und bey derselben versetzte falgen /: nachdem der man mit fraw und kinderen in der stille hiervon dannen sich begeben :/ welche sie anfanglich abgeleugnet, wieder auß zu geben.
an stelle des auff ein jahr suspendirten nachtswächteren, ist Henricus Knulgens der muller so lang ahngenohm
auff ubergebenes memoriale Henrichen Knulgens nachtswächteren wirdt dem lesterem decreto inhaerirt.
die vom faßbendersambt ubergegebene schrift Huperten Houckelbroch zu communiciren befohlen
Maria Rath supplication und bitt, weilen 7 jahren dahier gewohnet, ihr mit ihrem kindt das verbleiben dahier zu vergunstigen, ist verleßen, und wirdt dieselbe in gefolg rathschlußes abgewießen.
auff suppliciren und angegebene rechnung des Vetschereyen Halffen sollen die nachrichtungen auffgesucht werden.
Laurentz Davidts zu außgebung der zinnen schußel, und Ludowich Kaulgen haußfraw zu wiedergebung der falgen sollen sub poena executionis darzu angehalten werden.
auff eingelangtes memoriale des krahnenmeisteren Reinerum Overlack ihme ahn der pfacht einen nach ahngedeyen zu laßen, ist die carolin, so im vorigen jahr zu zahlen schuldig verbleiben, nachgelaßen
Joannes Kuix zu gehabung einer nachlaß ab denen unter HerrenRenthmeisterenIngerman und Pell ex anno 1738 beschädigten sommerfreuchten im mullenbroich und auff der weyden ist sein petitum abgeschlagen.
HerrHeinsbeck praesentirt seinen collectzettel mit dem vorrath an geldt ad ein düppeln pistohl
faßbender ambt gegenHuberten Hockelbroich ubergebene dienstliche supplication ist beklagtem Huberten sub poenis juris zu communiciren
zu beerdigung des heuth verstorbenen Nagelschmidt Matthias Gommersbach könne vom gasthaus und der spendt 3 Reichsthaler gegeben werden.
die gemeindtsfreunde haben reproducirt abgestandenen Herrn RenthmeisternIngerman und Pell renthcammer rechnung de anno 1738 mit einigen gravaminibus, welchen, nach dem solche verleßen, in allen ihren puncten nachtrücklich nach zu kommen einhelliglich concludirt worden ist.
nach verleßenem memoriale Margarethen Bayers WittibPeteren Forster kan das protocollim nachgesehen und alßdan daruber referirt werden.
zu reparirung der statt nöthigen bawen ahn der statt mauren hinden Schopenhauß und Olligsmuhlen und sonsten sollen zeitlichen Herren RenthmeisterenHolter und Bringman dreyhundert Reichsthaler auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter gewesenen RentmeisterenKleinerman und Lenders gegeben werden.
Godefrido Koch kan auff suppliciren der Thurn ahn der Windmühlen zur wohnung vergunstiget werden.
Johan Wilhelm Hoffman nochmaliges memoriale ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß der mit demselben concertirter contract auffgesucht, und demnegst wegen
Hanß Peter Mevis ubergebenes memoriale wegen gehabung deren 7 graß stückeren ahn der Erfft vor der Heßenpfortzen ist verleßen, und der bescheidt hierauff, daß diese stuckere mit dem leicht morgen plus offerenti außgethan werden sollen.
auff nachmahliges gethanes suppliciren Johann Wilhelm Hoffman, auff der wießen dahier wegen erbawung einer scheuren ist der bescheidt, daß dem supplicanten keinen ferneren baw zu fuhren zugelaßen werden solle, welches deren gemeindtsfreunden begehren mit geweßen.
Christophel Strobelbuchtrücker wegen gehabung einiger gelder zu behuff seiner reijße ist mit seinem gesuch hin = und abgewießen.
dem beckerSchmitz zu Dußeldorff konnen alßdan von denen dahier liegenden und von ihm gekaufte thumbprobsteijsche freuchten ad 76 malter einige malter roggen abgefolgt werden, wan die stadt die gekaufte 200 malter von Scheut zu Crefelt empfangen habe.
herr bürgermeister Heinsbeck referirt anbeij, daß durch den cantzleij bot er und ich zur cantzleij den 27 passato zum herren geheimb = undt hoffrath
Gabriel Meyer umb zum feltschutz mit ahngenohmen zu werden ist sein begehren abgeschlagen.
Wilhelm Koch wirdt mit seinem suppliciren zu herren provisorem der verpflegung halben hinverwiesen
w. Wilhelm Tyrodesohn zu erlehrnung eines handwerks kan auß denen ersteinkommenden gelderen ab der luttringhausscher fundation geholffen werden.
auff nachmahliges suppliciren Johan Wilhelm Hoffmann zu aufferbawung einer scheuren auff das ihnen zuerkant- und mit steinen abgezeichneter erb, solches thun zu placidiren, sollen einige conditiones entwerffen und in pleno ververleßen werden.
Herr Schultheißen Lemmen zu dußeldorff kan in seinem requisitonialschreiben gewillfahret werden.
Matthias Mählers von der wacht freijgegesprochen zu werden hat sich beij seinem haubtman anzumelden.
auff beständigs wiederhohltes anstehen deren gemeindtsfreunden sollen die rentkammer und simpels restanten mit allem eijffer und nachtruck beij getrieben, und simpels collectzettelen sambt dem vorrath an geldt ohne ferneren anstandt eingeliebert werden
Petrus Konnet ubergibt supplicum warauff decretirt und proto colta und alte simpels bucheren betreffendt die 2 morgen benden von seiner schwägermutter Bergs nach zu sehen.
den 12 Julii soll das graßgewachß außgethan und den 17 dito das waßer abgelaßen, und durch die quartiren die erft gereiniget werden.
zu aufferbawung einer scheuren auff der weijden ahm rhein wirdt dem vorhin ergangenen de creto vom 29 ten Julii 1738 inhaerirt, undt Johan Wilhelm Hoffman sein petitum abgeschlagen, und soll es beijm ersterem baw lauth des rathschlußes vom 28 februar 1719 allerdings verbleiben
werbungs patent fur heren haubtman Passerat sambt denen beij sich habenden unteroffcieren und gemeinen ist verleßen, und der be scheidt demselben nach der churfürstlicher gnädigster verordnung gehorsambts nach zu leben, und pfals von denen per? monath praetendirten 8 reichsthaler nicht abzustehen von willens, soll daruber der unterthänigster bericht abgestattet werden.
Stephan Gackels exhibet publicum veritatis documentum in puncto injuriarum alß Klageren gegen oberpfotzerinnenAnnam Catharinam Warth - mans beklagtinnen, und wurden die vom genandten Stepffen vergeschlag - und sistirte zeugen teste protocollo abgehoert seindt, so ist der bescheidt, daß selbige in gegenwarth der zeugen sothann außgegoßenen scheltwortheren zu recontiren schuldig und gehalten, auch anerbens wegen verschiedene vor undt nach eingelangte klagten der pfortzer Paulus Hartmann seines dienstes hirmit entlaßen seijn solle
Jacob Gouvernur und Amburen
nach verleßenen memorialien Jacoben Gou verneu wegen des beij ihm einquartirten herrnhaubtmannPassarat und Frant Joseph Amburen des werbungs quartier halber
die gemeindsfreunde begehren, weilen diesen nachmittrag das graßgewachts außgethan und verkaufft wirdt, daß keinem, so beij der renthkam mer annoch in denen restanten stehet graß anzunehmen nicht erlaubt, sonderen ab gewiesen werden sollen und mögden, warauff der bescheidt, daß die restanten de annis 1734 biß 1738 inclusve von gewesenen Herren renthmeißteren beijge bracht, und denen darinnen befindlichenfindlichen debitoribus kein graß anzunehmen permittirt, und die frembde unbekante caution zu leisten schulden und gehalten seijn sollen.
auff daß vom Herr provisorenPortz in antworth ein gelangtes schreiben, wollen Magitratsherren des hoffraths bescheidt gewertigen
dem supplicanten oberpfortzeren Paulus Warthman in seinem dienst zu continuiren auß angefuhrten ursachen placidirt worden ist.
HerrHaubtmanPasserat haben Herrn burgermeistern zu bedeuthung daß der churfürstlichen verordnung und sein habendes patent in allem nachzukommen eines ehrsamen raths schluß und meinung seijn, wohe sonsten directe zum hochpreißlichen hoffrath mit beijlegung deren memorialen man den unterthänigsten bericht abzustatten hette.
nach relation Herren rentmeisteren, wirdt denenselben committirt zu reparation des Johan Hoffmansolligsmühlen das nöthiges verfertigen zu laßen.
arresti et inhibitionis poenale mandatum
Erbrather müller gegen Dominum sacellanum Kuix ist verleßen und parendo decreto seindt deßen interesse beij der renthkammer mit arrest bestreiten, welches Herrenrentmeisteren ad noticiam zu nehmen
auff einstandigst suppliciren Johan Wilhelm Hoffmann, ist per majora demselben erlaubt die scheur auff seinem vom magistrat ihme angewiesenem und abgezeichneten erb hinsetzen zu laßen.
auß schreiben von 13 simplen sub dato Cöllen den 25ten Junii alß pro termino Bartholomae 6, Martini 3, und purificationis B.V. 1741 4 ist verleßen.
Herrenhaubtleuthe haben denen quartieren ahn zu befehlen so wohl uber tag alß in der nacht gute und fleißige wacht zu halten, und die contravenienten gebührendt zu bestraffen.
Herr graffen von Salm zur Dijck ist permittirt die nöthige knickstein ahm rhein sammelen zu laßen.
vier feltschützen ahnzunehmen ist beliebet supplicant ist mit zum feltschützen außgesehen
beijden hebammen zu gehabung einer beijstewer ist ihr begehren abgeschlagen.
feltschützenJoannes Henricus Hügels, Joannes Albertus Boley, Engelbertus Kaltzbach und Joannes Langenbroich
auff suppliciren Christian Geijsen, Joannes Hüsgen, Henrich Keller, Henrich Freins, und Rutger Stein laßen es Magistratsherren beijm letzterem bescheidt bewenden
gemeinheitsfreunden begehren, daß denen debitoribus beij der statt renthkammer nicht erlaubet werde, auff der weijden einige freuchten anzunehmen welches dan auch niemandten permittirt seijn solle.
zu einkauffung 50 malder roggen vom Herrn geheimbrathenHoefels zu Bonn, wirdt Herr renthmeisterBringman die commission auffgetragen.
sommer freuchten die sommer freuchten sollen publicatione praevia per plateas ahn zukunfftigen freijtag außgethan und verkaufft werden.
grommet auff gethane relation Herren renthmeister daß die jenige, welche frühzeithig das graß ahm alten ziegelofften haben abmachen laßen, darvon auch den grommet praetendiren wollen, warauff der bescheidt, daß denen selben solches nicht placidirt, sondern es beijm alten herbringen belaßen werden und der grommet denen kühen verbleiben solle.
von denen auff die erfft schießenden undt anfangs majo außgethanen 7 stuckeren graß soll denen pfachteren gestattet werden den grommet abzumachen.
Peter Hohenbuschniederpfortzenmüller übergebene supplica umb in der mühlen ihn zu contnuiren ist verlaßen, und der bescheidt außgestelt
Peter Klump wegen seines ungehorsambs soll in gefolg letzterem decreti, und deren jahrlichs erlaßenen recessen nochmahlen erinnert werden denenselben nachzukommen, sonsten seines dienste entlaßen seijn solle.
seindt zwey missiren vom HerrnHoffrath Dierath und Pfandlercantzelist in der landtrenthmeisterey zu Bonn verleßen, welche auch bereits beantworthet.
auff abgestattete relation HerrenRenthmeisteren ist fur untermuhlen knechtahn der Niederpfortzen Hermann Henrich Bilck ahngenohmen.
AbdeckerJoannes Finck ist sein begehren abgeschlagen, und hatt sich mit dem garthen an der Erfft für der Oberpfortzen zu vergnugen.
sechs Simplen ahm kunftigen sonntag uber acht tagen zu publiciren und die vorräthige gelder unter jetzigen collectoren HerrnReinnartz und Pempelforth in abschlag drey hinderständigen Simplen zu bezahlen recessirt worden.
dem convertit zum catholischen glauben kan ein dahler von der renthcammer gegeben werden.
Johan Wilhelm Hoffman bey dieser von denen gemeindts freunden begehrter convention haben dieselbe proponirt, daß dem Johan Wilhelm Hoffman in gefolg deren vor und nach ergangenen rathschlußen inhibirt werden mögte keine scheur dahin auff seinem erb setzen zu laßen, warauff der bescheidt demselben auffzugeben mit dem baw in so lang inzuhalten, biß darahn die versprochenen conditiones schrefftlich entworffen, und in magistrate und denen gemeindtsfreunden abgemacht seijn worden.
Christian Geysen wirdt mit seinem suppliciren zum Burgermeister verhoer hinterweisen.
die gemeindtsfreunde stehen noch und nachmahlen ahn, daß Johan Wilhelm Hoffman das arbeithen an der scheuren
churfurstlicher befelch vögtlicher recess von Hulchrath Verbott ahn der arcken zu abeithen.
Johann Wilhelm Hoffman unterdienstliches memoriale mit nachund nachmahlige bitt pro ut intus ist abgeleßen.
gemeindts freunde stehen ahn, damit die restanten rechnung vurgenohmen, die collectzettulen mit denen vorräthlichen gelderen uberliefert, und Johan Wilhelm Hoffman die auffrichtung der scheuren nicht gestattet werden möge.
Hanß Peter Mevis unterthanigstes memoriale wegen erbawungs eines newen haußes auff hießiger stadt wiesen ißt verleßen.
auff abgeleßene demüthigste bitt der Wittwe Joannis Hellenbroich im Neußer Broich, wirdt dem vorigem decreto inhaerirt.
der preiß des brodts kan examinirt, und nach advenant des roggen preiß gesetzt werden.
beijde churfürstlichen edicta betrefende das verbott der außfuhr der frachten auß dem ertzstift und fußel oder brandenwein zu brennen, sollen vom cantzel publicirt, gehorigen ortheren assigirt, und denenselben gehorsambst nachgelebet werden.
nach abgeleßenem memorial Johann Wilhelm Hoffman sollen alle supplicationen zusammen gebracht und demnegst deren abweßenden Herren und gemeindtsfreunden der schluß gemacht werden.
Handlung und vogtlicher bericht HerrHoffrathen Dierath an mich abgelaßen weitlauffiges schreiben sambt dem, was fur und nach der arcken halben bey der hoffcammer ahn seithen der stath ubergeben ist mit dem vom vogten zu hulchrath in favorem des Herrn von Braumanngeheimrathen abgestattetem bericht und deßen wiederlegung in Wort verleßen, und weilen derselb verlangt, daß jemandt auß mittel des magistrats mit uberbringung des
wegen abgang des roggens und deßen preiß vermeinen Magistratsherren, daß von der stadt 100 Malter roggen zu behueff der burgerschafft angekaufft und die nöthige gelder ad interim so lang auffgenohmen werden mögten, warzu die abgestandene HerrenRenthmeisterIngerman und Pell auß denen vorräthigen renthcammer gelderen de anno 1738 zu contribuiren hätten.
dem profos soll wie vorhin neben seinem gewöhnlichem gehalt ein montur rock gegeben werden.
die gemeindtsfreunde begehren, daß denen weltzgeistlichen das jagen im neußischen territorio verbotten werden möge.
Schanve seindt auff eingelangtes memorial die rückstandige simplen vom verkaufften hauß umb gottes willen nachgelaßen.
Herren burgermeisteren referiren, daß mit denen chijrurgis Frohn und Chorus auff 26 Reichsthaler accordirt hatten, so ist der bescheidt, daß Laurentz Davidts 2 pistohlen bezahlen, und das übrige von der statt abgefuhrt werden solle
ankauff Herren commissaren
dictamen protocollares vorhaltungs schreiben
landtags außschreiben vom 26 passato gestalten ahm 8ten monaths januarii 1741 per deputaten zu Bonn auff dem landtag zu erscheinen undt folgenden tags die proposition anzuhoren verleßen ist.
Johan Wilhelm Eßser dem supplicanten soll angesagt werden sich hin von dannen wieder nach Collen, wohe die burgerschafft seinem angeben nach hatt und lange zeith wohnet oder ander werthlich zu begeben.
Matthiaß Dorn supplica mit der beijlag ist verleßen und soll demselben ahnbefohlen werden dan auff der gemeinden gemachten zaun an seinem erb zum schädtlichen nachtheil des postwagens und anderen gefährts beijm großen waßer hin weg zu schaffen
Johan Theodor Lindenbring supplicirt weilen ob defactum sufficientium redituum nactum das ihm conferirtes officium trium missarum in ecclesia fratres alexianorum nicht an zu tretten vermag, HerrNawen ihme solches zu conferiren, worauff der bescheidt den Herrn Nawen zu vernehmen, undt die fundation nach zu sehen.
unterdienstliche klägliche vorstellung und bitt des schneidersambts haben Herren burgermeistern klägern burgern zu hoeren, und deren klagten Herrn majoren umb zu remedijren an zu bringen.
collectores simplorum HerrenIngerman und Broix haben ihren collectzettel mit dem vorrath ad 11 Reichsthaler 3 Albus eingeliebert.
pro causae heuthiger angestelter convention mit beruffenen gemeindtsfreunden haben Herren burgermeisteren die anfrag gethan, ob der abgeschickter executant dahier verbleiben und denen säumigen zugewiesen, oder aber mit außzahlungh des ihme competirenden taggeldts hinweggehen solle, warauff der bescheidt daß dem gestrigem decreto zu inhaeriren, und denen collectoribus, diewelche schuldig, und ihre simpelsgelderen, und rechnungen noch nicht eingeliebert zugeschickt, undt nicht auß stattmittelen, sonderen auff eigene kösten selbiger bezahlt werden solle.
auff geschehene relation, weßmaßen der von Cöllen auß der einnehmereij abgeschickter executant annoch auff der statt kösten dahier wäre, ist Magistratsherren bescheidt, daß denen obigen dießerhalben ergangenen decretis inhaerirt bleiben solle.
Joannes Hülßer qua angebohrener vormunder deren minderjahrigen Michaelen Hülßer seelig memoriale wegen gehabung einigen nachlaß des rückstandts beij der statt renthcammern ist verleßen, und hierauff Magistratsherren bescheidt, daß supplicant den rückstandt bezahlen und abführen solle.
Antonius Elsen ist wegen seines kräncklichen zustandts halber der pfachtjahren der fleischaccies erlaßen, und in seinem petito demselben deferirt worden.
beij heuth extraordinaire gehaltener raths convention ist ein gegenwärtig annoch anhaltenden landtag von Herrn Deputatis abgelaßenes schreiben, sambt einer ex parte magistratus gegen Cloister
Marienberg beijm hoffrath ubergebene handlung, so communicabel erkant worden, verleßen, worauff Magistratsherren meinung, daß man sich wegen der offerirten halben molters zum praejuditz und nachtheil der statt und böser consequenz anderem nicht verstehen könte.
gemeindtsfreunde stehen ahn, daß man den vorrath der renthcammer gelder ex anno 1739 zu vorhabenden kirchen thurns baw und newen klocken auß zahlen und uberlieberen mögte, welches Magistratsherren also geschehen zu laßen, vor guth angesehen.
Jacoben Busch burgeren dahier abgenothigte klag und ahn zeig ist verleßen, warauff demselben einige beij hülff auß armen mittelen zu geben Herren provisoribus committirt wirdt.
nach verleßene demüthige klagliche vorstellung wittib Frambach wirdt Herren burgermeisteren committirt supplicantinen mit ihren vorkinderen in ihrer klag zu vernehmen, und die sach gutlich zu entscheiden.
Dahm Hoffman haben Herren renthmeistern die olligs mühlen auffkündigen zu laßen.
genualquitung der frawen Cox beij ablegung deren 126 Reichsthaler ahn hinderstand beij der renthcammer gegeben, und die gelder ad archivium gelegt werden sollen.
krahnen ordnung kan entworffener und abgeleßener maßen unter zeitlichen HerrenRenthmeisternPell und Lenders ad probum auff ein jahr angenohmen werden.
Meister MevisMaurer zu Kempen gemachter abriß von hohen thurn wie auch kirchen und treppen thurn ist heuth in conventione praesentirt worden.
die mundirte krahnen ordnung ist decretirter maßen auff ein Jahr ad probum anzunehmen.
landtags abscheidt und gemeinsamme relation löblicher ständen seindt in beij seijn deren gemeindts freunden abgeleßen worden.
gravatorial anzeig und bitt und beijlag ahn seithen Jacobus Camps und Paulus HamrathSchumacheren soll dem schumachers ambt ad contiadicendum comunicirt werden
besichtigung der wejden wegen dem durch das große waßer erlittenen schaden von denen herren deputirten außm rath mit zweijen gemeindtsfreunden vorgenohmen werden soll und alßdan ob dem befinden darob zu referiren.
Rodulph Koch ist mit seinem supppliciren umb zum krahnen knecht angenohmen zu werden noch zur zeith abgewießen.
Dierich Scheuren ist auff sein suppliciren zum krahnen knecht und kahrren bender ahngenohmen.
dienstliche gegenanzeig pro decreto remissorio schumächers ambtsmeisteren und ambtsgenoßenen beklagten soll klägeren Jacoben Camps und Paulußen Ramrath gestalten mit ihrer gegennotturfft
requisition ahn seithen herrn zur Lawenburg praelaten zu Knechtsteden und herrn canonicorum dahirr
auff eingelangte wiederhohlte erinnerung Vetschereijen halbwinner zu gehabung der vergeuthung seiner gethaner außlag lauth der beijlag ist der bescheidt außgestelt.
nach abgeleßenem memorial mit bitt und begehr Dirichen von Burich soll der verfolg der vormundschafft unter den vormünderen herrnPell mit Borgs seelig deren unmündigenPontani nachgesehen werden.
Joannes Mostack ißt von der wacht auch wort und wort auß der in supplica angezogenen ersuchen liber
die im jahr 1737 gewesene herren bürgermeister und ich umb zu wohlgemeldten herren zu verfeugen und uber die beschaffenheit der sachen umbständlich zu referiren hetten, welches erwähntennotario in antworth zu geben.
über den umpfang des abriß vom münster thurn und specification des darzu erforderen holtz vom churfürtlichen bawmeister Monsieur Levellgue ißt demselben höfflich zu zuschreiben, und der abriß mit der specification zum bawverfolg beijzulegen.
nach abgeleßenem schreiben unseres agenten herrnStephani zu Wetzlar kan die specificirte außlag mit dem wort an Herrn dechantenBilstein ad S. Cunibertum uberschickt werden.
Joannes Burich ist auff sein suppliciren von der wacht freij gesprochen worden.
scheffen wort soll und kan auß dem hundersten pfennig bezahlt und also der schnetzler mit dem schloßer darrauß befriediget werden.
aldiweilen auff unsere gottestracht die soldathen auffgezogen, und deren einige der procession beij dem venerabel beijgewohnet, so soll denen herren ober- und staabs officieren ein glaß wein praesentirt und denen soldathen ein ohme birr gegeben werden.
herrhoffcammerrathenHolter auff eingelangtes schreiben soll zu bezahlung des hundersten pfennig vom verkaufftem holtershauß als ein einwohner passieren.
nach abgelaßenem schreiben des churfürtlichenbawmeisteren monsieur Levillgue ist magistratsheren resolution, daß zu kunfftige wochen mit auffrichtung des erstens stockwerck ahm munster thurn in nahmen gottes der anfang gemacht und mit einkauffung mehreres bawholtz fortgefahren werden solle.
status des gasthaußes deren debitoren soll vorgenohmen, und die debitores ohne ansehen zur zahlung angehalten werden.
die gemeindtsfreunden stehen nachmahlen an, daß die collectzettelen mit denen vorräthigen gelderen einbracht werden
in gefolg jungst ergangenen rathschlußes sollen die rinder ins broch getrieben, und denen jenigen, welche fur ihre rinder auff die weijden mitzugehen an die renthcammer das geldt bezahlt heben, solches wiedergegeben werden.
auch referiren herren burgermeistere, daß Johan Wilhelm Hoffman seinen haußrath sambt einem zu wort bleichardt fur sein theil nacher Urdenbach zu bringen ins schieff habe hinbringen laßen, warauff der bescheidt, daß den rückstandt der wein accies von der zeith, daß die wittib geheijrathet gehabt, bezahlen solle.
die gemeindtsfreunde begehren, daß der fur einige zeith abgeschickter executant denen herren collectoribus vom rath und gemeindtsfreunden, so ihre simpels collectzettel annoch nicht eingeliebert haben zu ihrem last zugelegt werden möge.
wegen auff- und fortfuhring des kirchen thurns baws soll dem herrn consulenten zu geschrieben werden.
die verpfachtung dies jahrigen graßgewachs soll kunfftigen sonntag publicirt, und folgenden dienstag außgethan werden.
wegen die nöthige reinigung der erfft solle ahm kunfftigen sonntag uber 8 tagen publicatione praevia das waßer abgelaßen, und folgenden tag die arbeith vorgenohmen werden.
denen kühe- und ferckens hirthen kan auff ihr suppliciren jeglichem ein halb malder roggen zugelgt werden.
uhrwerckerHerman Weber wirdt mit seinem offert bis darahn nach zur zeith hin verwiesen
die gemeindtsfreunde bringen vor und an, daß die wießen ländereij wegen übergeschoßenen sandt weilen die jahren auch verfloßen, de novo verpfachtet werden mögten, warauff magistratsherren schluß und meinung, daß die pfachtere, so die ländereij unter den pflug haben, dieselbe
Joannes wort dem supplicanten kan die wohnung an der zollpfortzen worinnen die wittib Fischers gewohnet vergunstiget werden.
dan ist der allieger rathsschluß und magistratsherren resolution provisoremBrewer wegen unvermogenheit herrn janitoris Cuper qua procuratoris, die vollmacht unterm statt insiegel mit zu theilen gestalten gegen die debitores und insonderheit warauff die pignosa praetoriae genohmen seindt, gerichtlich zu verfahren.
9 simplen ferner außgeschrieben, deren 5 pro termino omnium sanctorem, und 4 pro termino trium reguni 1742
Frantz Niedan ubergibt memoriale sambt beijlagen auß denen jahren 1708 und 1709 des ostindischen hauß, warauß erhellet daß Alexander Richardts in besagten jahren nicht nach Ostindien angefahren seijn, so ist der bescheidt sich an anderen ortheren, so vill möglich, anzumelden.
collectoribis simplorum herrHolter und Mevis haben ihren collect zettel mit dem vorrath von 18 reichsthaler eingeliefert.
beij dieser extraordinaire conventions versamblung ist das antworthschreiben vom herrhofrathDierath verleßen
Jacobus Hügels gibt zu erkennen, wie daß von denen erbgenahmen Flanderjan in Cöllen 2 1/2 morgen landereij gekaufft hatte, begehrte zu ratification dießes kauffs wegen denen minderjahrigen vormündern zu benennen, welche demselben gestellet werden sollen.
dan ist decretirt diesen vormittag durch offentlichen trommenschlag publiciren zu laßen keine freuchten
Johan Wachendorff umb das krämerambt zu acquiriren fur ein burgers sohn anzunehmen ißt sein petitum abgeschlagen
denen vor und nach ergangenen rathschlußen zu folg soll Reinerus Overlack seines dienstes entlaßen, und Johannes Schneider zum cranenmeister ahngenohmen werden.
recessus contumaciae accusatorius ex parte capituli gegen magistratum et communitatem ißt verleßen, und soll sothann schrifft ad contradicendum auff Bonn hingeschickt werden
dem caminfegerDominico Jacestellino ihme sein gehalt zu verbeßeren ißt sein begehren abgeschlagen
ist ein vom HerrnHoffrathDierath, die einquartierung betreffendt, verleßen.
wittib Henrichen Knauff haben herren provisores auff ihr hauß gegen eine gerichtliche obligation 25 reichsthaler zu ihrer unterhalt zu geben.
herrPfandler thunt die schrifftliche erinnerung, daß die 2256 rationen an hew, und 42 malder haber an hießige commission gegen quitungsschein ohne anstandt geliefert werden mögten, zu welchem endt dan alle contribuenten zu lieferung angehalten werden sollen
churfürstliches gnädigstes in truck außgelaßenes befelch im gantzen ertzstifft Cöllen den vorrath an haaber, hew, und ströhe durch einen frantzösischen commissarium mit zuziehung eines scheffen und vorstehren ahn allen ortheren ohne unterscheidt der persohnen zu annotiren ist verleßen.
auff absterben Peteren Ißelbusch ist zum kollmäßerJoannes Reinnartz angeordnet.
herrgeheimbrathenvon Brauman soll wegen seiner schuldiger lieferung von denen zum hauß selickum gehörigen und in hießigem district liegendem landereijen gar höfflich zu geschrieben werden.
herrCuper ist committirt des capituls erklährung auff das denen herren deputirten herrenwort de Greeff und pastoren vorgezeigt gnädigst churfüstlicher befelch zu vernehmen gestatten darnach sich richten zu konnen.
zu diesen schlechten kriegszeiten soll St. Sebastiani bruderschafft nicht gehalten, die renthen aber eingefordert, die gewöhnliche spenden unter die armen außgegeben und der gottesdienst verrichtet werden.
baurbahnische und ahm Rhein wohnende burgere zu diesen schwehren einquartirrungen zu denen servisgelderen an zu halten thuen die gemeindtsfreunde begehren, warauff die resolution dieselbe zu deren bezahlung von anfang der frantzösicher einquartirrung zu vermögen.
ührenmachereHerman Weber memorial ist verleßen und soll uber sein antragen vernohmen werden.
ist das vom herrn bürgermeisterJordans abgeleßenes schreiben von der quartal convention verleßen.
herrprocuratorNiegelgen hatt das ihme insinuirtes decretum vicarii generalisvon Sierstorff
supplicanten ist sein petitum abgeschlagen auff demüthiges suppliciren Sybillen Berghoff ehefrawen Johannes Dietgen, hatt selbige beij herren provisorem anmelden.
auff abermahliges suppliciren hießiger einwöhneren newer uhren mit 4 zeicheren wirdt herren bürgermeisteren und senioren committirt mit selbigem zu reden.