896 Einträge
electio consularis et quaestoralis consul paria vota quaestores paria vota similiter
dem bawmeisteren soll ahnbefohlen werden des sontags unter der predig, gleichsam seine hirfuhren? gethan haben mit dem armen beutel umbzugehen.
warauff Herren burgermeister scheffen und rath sich zu dem schutzen suller begeben haben, alwohe der anwesender burgerschaft die newerwehlte Herren burgermeister Holter und Bringman vorgestelt worden seindt.
auff suppliciren Joannis Henrici Schorn seinen Joannes Velder zu acquirirung der burger- und krämerambts gerechtigkeit fur einen burgerssohn passiren zu laßen wird denen vor und nach ergangenen decretis. inhaerirt,
Herrenhaubtleuthen wirdt committirt denen quartiren ahn zu befehlen, daß jedersmahl beij auff- und zuschließung der pfortzen ein burger dem wachtmeister zugestellet und die schlüßelen in der burgerliche wacht verschloßen aufbehalten werden.
HerrnvicarioIngerman sollen die 150 Reichsthaler mit einer halben jahrs pension auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter HerrenFulsgen und Holter abgelegt werden.
herr burgermeister Bringman thuet referiren, daß, weilen jederzeith beij der burgermeister wahl viele excessen und [ungleich mere / mit eßen und trincken sich zu zutragen pflegen, ob nicht beßer und dienlicher seijn zu abstellung der burgermeister und renthmeisterwahl nach der ordnung unter denen herren scheffen und rathsverwandten sothann ambtere vertretten zu laßen, die resolution ist hiruber außgestelt geblieben
das vom herrnhoffrath und syndico abgelaßenes schreiben betrefend den mit dem kayßerlichen gesandten herrn graffen Colleredo gehaltene conferentz, warzu nun zweij deputati zu erscheinen auff der quartal convention jungsthin beliebet worden, ist verleßen, wie nun aber von ein- und anderem stant uber die zahl die erscheinung geschehen, auch von der statt Andernach herr bürgermeister Paffrath sich eingefund und dahero ein ehrsamer rath laßet es beijm ahm 13ten dieses gethaner resolution bewenden.
auff gethane anfrag herrn bürgermeisteren ist die resolution werde Geradus Fonnet alles einwendens ohngehindert in zeith von 4 tagen den werth- verwartheren nicht befriedigen, soll ahm zu kunftig mittwoch vorhin ahnbefohlener maßen weder selbigen mit der execution verfahren werden
die schwachsinnig- und gantz außgelaßene schwester Alexanderen von Burich kan in das in die stattmaur negst der zollpfortzen gemachtes zimmer hingesetzt, und von denen verwandten insgesambt verpflegt werden.
l abischen gericht ahn seithen der statt bezahlter un- kösten zur halbscheidt ersetzen, demnegst denenselben in conformitat deren im vergleich enthaltenen conditionen erlaubt seijn solle mit dem baw der mauren fortzufahren und die schlauß zwischen dem platzgen ahm schlachthaus in ihrem garthen beständigst in stand zu halten.
auff suppliciren Huberti Francisci Hijeronimi zu erlehrnung des orgelschlagens kan auß der hausische fundation beijhulff geleistet werden.
Joannes Steinward auß bekanter armuth beijzuspringen herren provisoren committirt wird
wie es beij aequirirung der burger- undt ambtsgerechtigkeit eines außwendigen zu halten, ist verleßen, beij welcher den es allerhand zu belaßen denetirt worden ist.
die von beijden brüderen Pientgen vorgegeschlagenen vormundere benantlich Michael Bender und Joannes Jansen können in eiydt und pflichten genohmen werden.
auff suppliciren Reineri Overlack ist der bescheidt, daß herren renthmeister den krahnen in augenschein zu nehmen, und ob dem befinden zu referiren hetten, indeßen der pfächter Brandts die biß nun zu annoch schuldige pfacht beij der renthkammer abfuhren, und was ahm krahnen beschädiget und abgangen, vor seinem abtretten wiederumb in stand zu setzen und anzuschaffen schuldig und gehalten seijn solle, und ihn und bevor genanderOverlack den krahnen antretten, eine richtigkeit mit selbigem gemacht werden soll.
Landtags außschreiben vom 15 dieses gestaltum ahm 9ten künfftigen monaths April per Deputatos zu Bonn zu erscheinen ist in beysein deren gemeindtfreunden verleßen, warauf dan der bescheidt daß Herren burgermeister mit mir denselben bey zu wohnen, und darauf der statt interesse bestmöglichst zu beobachten, mithin die bezahlung der gethanen schwehren außlagen an das dragoner regiment eyffrigst zu sollicitiren und zu urgiren hetten.
Denen Körffmacheren soll verbotten werden auff die gemeine Bleichen Weiden zu schellen und darinnen graben zu machen fur die Weiden zu setzen, sonderen denenselben eine andre Platz darzu angewiesen werden soll
Hanß Peter MevisZollnerem kan der werth zoll ahm Vogelsbaum in wehrender zeith seiner phacht Jahren in phachtung gegeben werden
Herman Rolthoff ubergegebenes Memoriale umb fur ein burgers sohn ahngenohmen zu werden ist verleßen, und wirdt dem letzterem decreto inhaerirt.
Andreas Fischer kan fur seine mühewaltung, daß einige auffsicht auff die schwachsinnige neben seinem Haus eingeschloßene persohn Alexander von burich schwester habe, ein halb malder roggen gegeben worden.
das von der stattrennthcammer entworfener concept die stattwaag betreffendt ißt verleßen,
welcher aber näher uberlegt, und demnegst mit zuziehung deren gemeindtsfreunden ein schluß daruber gemacht werden soll.
Adam Pollender supplica gegenAdolphen Holthoffnagelschmidten ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß dem supplicanten der krämer ambts brieff wegen verkauffung deren großen nägeln vorgeleßen werden solle.
dan ist in beyseyn deren gemeindtsfreunden die landtagsproposition verleßen worden
die musterhönelen? {Schwierig, dabei ist es das entscheidende Wort hier PaSa} {vielleicht misterhännlen ? soetwas wie ein Misthänger ? AsLa } auff der statt wießen sollen per (?) diensten auß hiesiger stadt geschleifft und gleich gemacht werden
denen duppenbeckeren und bürgerschaft solle sicherer district zu abhohlung des leimbs und duppenbeckers erdt abgepfählet und ahngewießen werden
Theodorum Pempelforth und Hermann Rothoff memorialium wegen moderation der burger?- und brewer ambtsgerechtigkeit seindt verleßen, und hierauff denen vorigen successive ergangenen decretis inhaeriert worden.
Schumachers ambts memoriale umb gehabung zweyer stattbawene zu der full bewirthung ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß denen protocollis nachgesehen, ob die statt diese bawene herzugeben schuldig seyn, oder nicht
Nicolaß Backes ist mit seinem suppliciren wegen moderation der burger- und krämerabmts gerechtigkeit auff die vorherigs dießerthalb ergangenen decretis hin verwiesen worden.
beij dieser raths convention hat herr bürgermeister Holter ab dem von dem annoch zu Bonn anhaltenden landtag was bißher vorgangen und verhandelt worden, die außführliche relation abgestattet, und darauff zwey entworffene concepten super modo collatandi deren 50 vom reich eingewilligten römermonathen ablaßen laßen
dan ist anbeij ein gnädigstes befehl, ein newes zollbret auff der Schieffbahn wieder auffrichten zu laßen sambt dem unterthänigsten memorial verleßen, welcher denen beambten ambts Liedtberg zur nachricht zu communiciren auch ist auff geschehenen vortrag wegen prosequirung der criminal jurisdiction zu Wetzlar magistratsherren einhelliger schluß und meinung, daß man die sich bestermaßen zu poussiren, keinen ferneren anstandt nehmen solte.
wegen setzung der haacken zum schießen unter der stattprocession ist magistratsherren meinung nicht mehr am rathauß, sondern an einem anderem bequemen orth hingesetzt werden.
der an der Hampforten negst broicher Arnolden hauß stehender putz solle durch herrenrenthmeisteren mit zuziehung des bawmeisters besichtiget, und ab dem befinden referirt werden
wegen des rondels oder thurn hinter denen alexianeren in dem reguliren herren garthen und deßen gebrauch sollen die etwan deßhalb obhandene nachrichtungen untersucht, undt nachgesehen werden
ihre churfurstliche durchlaucht unser gnädigster herr heuth circa 10 man hindurch auff Lynn und Urdingen zur jagdt passieren würden mit der anfrag, wie man Ihre churfurstliche durchlaucht empfangen und zu beneventiren hette, warauff magistratsherren meinung, daß die burgerschafft mit zweyen quartirr auffziehen, deren eins ahn der pfortzen, und das ander aufm marck den standt haben solle
herren provisores des newen gasthaußes Pell Senior und Ingerman geben magistratsherren zu erkennen, waßmaßen sicheren debitoren im Kleinenbroich gerichtlich convenijrt, und gegen selbigen sententiam in contumaciam erhalten, und weilen die debitores arm und unvermögen, das unterpfand wegen abgang der obligation auch nicht anzuweißen, ist hirauff der bescheidt, daß herrenprovisores die debitores rigore sententia omni meliori modo zur zahlung vermögen und anhalten mögten
wegen unterhaltung der klocken riehmen, weilen der Andris Keill darzu nicht mehr fähig, sollen herren renthmeister hierzu einen anderen außsehen und damit accordiren.
ist ein vom landtag unterm 2ten dießes erlaßenes schreiben sambt einer handlung verleßen worden.
uber das vom Heerder halffman anno 1716 ahm Heerder busch zu behurff des krahnen ahnländung gekaufftes , ist eine vom halffman gegebene quitung vorkommen und verleßen worden, warauff dan der bescheidt, daß man ahn seithen der statt wegen vom schultheißen zu Urdingen vor zwey jahren gewalthätig hinweggenohmenen schlagbaums beijm hoffrath nachtrücklich quaeruliren solle.
die gemeindtsfreunde begehren, daß das viehe auff die weijde außgehen, und die jenige, so kein landt haben, keine kuhe mitaußgehen laßen sollen, welches durch den trommelschlag zu publiciren, warauff magistratsherren meinung, daß die außgehung des viehes kunfftige woche geschehen, und von jeder kuhe, wie im vorigen jahr 10 schilling zahlt werden sollen
denen stadt tambouren kan auff gethanes suppliciren newe monteur gegeben werden.
wurden die regulier herren dahirr die außm alexianer closter zum rondell gehende thur auff gesinnen nicht in der guthe auffmachen, soll man ahn seithen der statt selbige auffmachen laßen.
dem supplicirenden profoßen sohn kan der thurm ahn der windtmuhlen zur wohnung eingeräumbt werden
wegen außgebung eines attestati impostibilitatis ahn Stercklings fraw soll nähere untersuchung der sachen geschehen.
auffgethanen vortrag, waßmaßen die zimmerleuthe dahirr kläglich ahnbragt, daß frembden zimmer leuthe beijm canonischen halffman in der Baurbahn eine bawn thäten, ist magistratsherren bescheidt, daß dem halffman prenaliter ahnzubefehlen were, daß die frembde zimmerleuthe abschaffen solle
die gemeindtsfreunde stehen ahn, daß das vehe morgen außgetrieben werde solle, welches magistratsherren also beliebet haben.
die vom landtag herunter gekommene schriftliche handlungen seindt ahnbeij verleßen worden.
was ferner aufm annoch zu Bonn ahnhaltenden landtag von herren deputatis herunter gelaßen, ist verleßen worden
supplicirender Frantz Carl Frohn wegen erlaßung der burgerlicher wacht, kan auff halbe wacht gesetzt werden
die von Melchior Busch nach- und nachmahlen eingefuhrte praetension getragenen kriegslastes halber soll examinirt, und diesem nach mit selbigem eine gleicheit gemacht werden.
auff nachmahlen geschehen vortrag, daß der canonische halffman , unerachtet daß demselben die arbeith ahn seinem hoff durch außwendige zimmerleuthe geschehen zu laßen verbotten, ferner fortfahre ist magistratsherren bescheidt hießiger statt zimmerleuthe zu vernehmen, ob nicht vor den lohn deren außwendigen zu arbeithen gemeint seijn
denen burgeren, so keine ländereij haben, solle vorkunftig bedeuthet werden, daß kein vehe auff die weijde zu treiben erlaubt seijn solle, und so dieß jahr außgetrieben seindt, nach geendigtem weijdengang abzuschaffen befohlen werden. welchem decreto die gemeindtsfreunde sich conformiren
beij nechster graßverpfachtung sollen ab denen neun stuckeren in der hutten der grommet neben dem vorjahrigen vergünstigthem denen kühen zum besten liegen bleiben
dan sind zu newen haubtleuthen per ordinem angetretten herrenReinnartz,Pell Junior, Nawen und Lenders
wegen deren quartiren tractamenten wirdt denen vorherigen decretis dergestalt inhaerirt, daß hinfehro keinem officier erlaubt seijn solle, seine fraw mit zum tractament zu bringen und das unter arbitrari straff.
das rundele oder thurm in den regulier herren garthen solle zu stellung der haacken beij kunfftiger gottestracht gebraucht werden.
der wegen des rundels mit dem obercloister1722 eingegangener contract ist in copiae abgelaßen, welchem die gemeinde noch wie vorhin contradiciren, und nicht darinnen consentijrt zu haben vorgeben.
beij heuth extraordinaire gehaltene rathsconvention haben herren bürgermeisteren von dem zu Bonn anhaltenden landtag herunter kommende dasjenige, was bißhero ferner verhandelt, umbständlich referirt, auch eine von Ihre churfurstliche durchlaucht gegebene resolution super modo collatandi verleßen worden
dan ist scedula requisitionis et protectationis regularium wegen gebrauchten rundels, so zu lößung der haacken gestern gebraucht worden, verleßen, wogegen ein ehrsamer rath sich quae cunque deferventia et necessaria referiren thunt und in deßen der vorgebragter contract nachgesehen werden soll.
supplicantinnen wittib Hanß Henrichen Spicker- nagel wegen continuation der bedienung hießiger stattkalckmaaß soll dabeij continuirt werden.
canonischer halffman soll nachmahlen angesagt und bedeuthet werden, daß die frembde zimmerleuthe abschaffen, und den bereits verdienten lohn inhalten dabeij denen zimmerleuthen, wie noch in der arbeith die werckgezeug hinweggenohmen werden sollen.
wegen verkauffung und feijl habenden großen nägelen ist der bescheidt, daß dem krämerambt zugelaßen seijn solle die suller- oder bünnägel zu verkauffen, jedoch mit dem beding, daß selbige von denen nagelschmidten alhirr zu kauffen gehalten seijn sollen und zwarn unter nahmhafter straff.
dasjenig was mit heutiger post von denen landtags verhandlungen eingekommen sambt dem rescript wegen des auffgericht- und von denen schieffbahnern wieder abgeschlagenen zollbreth ahn herrnvogten zu Liedtberg ist verleßen, welches demselben zu communiciren.
dan ist ex parte domini canonicorum hupitum außgebragtes manutenentia mandatum gegen magistratum wegen einer in der baurbahn auffrichtender schewren verleßen, und weilen ein ehrsamer rath der meinung ist, daß in diesem puncto politiae der official keine jurisdiction hatte, soll dieses auff Bonn herrn deputatis zum consult nachgeschickt werden.
abstehende arck und schlauß ahn der oberpfortzen muhlen solle durch herren renthmeisteren mitzuzihung bawverständigen besichtiget, und demnegst daruber referirt werden
die reparation der von dem vollmuhler ahn dem oberpfortzen gebrochenes loch soll von der statt reparirt, und von dem vollmuhler die rechnung zahlt werden.
nachdem das schneitters ambt dahirr von vielen jahren her beij annehmung eines newen ambts genoßenen kein meisterstuck gemacht, und dan beij wieder ihres ambtsberuff mit einbedungen, daß hinfehro ein newer meister das meisterstuck machen solle, hatt Henricus Putz in gefolg deßen das meisterstuck verfertigt, die ambtsmeistere aber beij deßen besichtigung mit dem meister wegen etwan befindenden fehlern und daruber zu zahlender brüchten sich nicht verstehen können noch wollen, dahero auff zweij außwendigen ohnpartheijsche meistern compromittirt die welche dan von Dußeldorf beschrieben, und heuth das stuck besichtiget, welchen nach ihr schrifftlich gutachten mit erklährung einer straff von 3 goltgulden und 3 pfund wachs gegeben haben, welches denen ambtsmeisteren dan heuth publicirt und communicirt worden
ist ein schreiben sambt termino in scriptis ad officialatum gegen canonicus wegen der frembder zimmerleuthen mit aufferbawung einer schewren ahm canonischen hoff in der baurbahn verleßen, warauff der bescheidt magistratsherren gewertigen wollen, in deßen morgen durch die burgerliche wacht denen frembden zimmerleuthen, fals noch in der arbeith seindt, die werckzeugh weggennohmen werden sollen,
ferner hat herr bürgermeister Holter referirt ein ehrsamer rath und denen zu dem endt mitberuffenen gemeindtfreunden, daß wegen deren nach abgestatteter relation herren general einnehmervon Geijr im ertzstift annoch uber die [m/60] reichsthaler außstehender simplen gelderen löblicher landstanden meinung seijn, daß zu beijbringung deren restanten dem kriegscommissario die assignationes gegeben werden sollen die stätte und gemeinde ahn der negstgelegene militz zu bezahlen damit nun eine richtigkeit gemacht werde so wohl uber die hinderständige simpelsgelderen und sonsten außstehende restanten, alß ist der bescheidt, daß in zeith von acht tagen die alliege collectcettelen mit denen quitungen undt vorräthigen gelderen eingeliebert werden
ahn zukunftigen mittwoch soll der saamen auff dem newen land außgethan, die gelderen zur halbscheidt gleich erlegt, die ander halbscheidt termino remigii kunftig bezahlt, welche aber beij der renthcammer schuldig, ihr theil des bebawten landts vom saamen in abschlag der schuldigkeit mit verkauft werden.
der auff dem aarmen hoff wohnender tochter des gasthaußmeisterenBorgs kan auß denen sequestrirten mobilien ein bethgen, pott und tischgen nach vorhin geschehener taxation außgefolgt werden, warzu dan die fraw abtißin beij gesteren abgemachter gasthaußes rechnung ihren consentz bereit gegeben hatt
dem letzthin ergangenem decreto soll nachgesehene und demnegst supplicantinnen näher bescheidt mitgetheilt werden.
Theodorus Pempelforth in namen seines eijthumb umb selbigen den 4ten theil vom krämerambts gerechte gebuhrnus nachzulaßen wirdt mit seinem suppliciren auff die succeßsivi erlaßene bescheideren angewiesen.
Anna Catharina Greuters undt Holthausen wohlbegrundete und wahrhafte ahnzeig und bitt gegen in supplica nominatos ist verleßen, warauff den verfolg außzustellen per concludiert worden
extractus auß dem vom abgeschicktem executanten restanten zettel.
statt Neuß restirt mit einschluß deren vom Herrnburgermeister Heinsbek zu zahlen ubernohmene 766 Stüber 16 Albus cöllnisch zusammen 11529 Stüber 6 Albus 6 Heller [1 Wort Geyr? (Name?)]
executant ist in beij seijn deren gemeindtsfreunden ver leßen und der bescheidt den executant denen säumigen in ihren haußeren zu zu schicken.
kriegsrath zu halten, und die Verordnung, gute wacht an denen pfortzen zu halten, dabeij zu entwerfen? und demnegst zu jedermans wißenschaft in der haubtwacht zu publiciren, ist fur guth befunden worden.
simpelsrechnung derer von Herren de Greeff und Ingermann collectirte vier simplen de Anno 1724. ist denen gemeindsfreunden ad revidendum communicirt worden.
auff gethanen vortrag Herren burgermeisteren ob der abgeschickter executant dahier vergeblich liegen bleiben, oder denen ? von denen Herren collectoribus zugeschickt werden sollen, warauff der bescheidt, daß inner 14 Tagen die simpelrechnung ohne anstandt mit der warnung eingeliebert wohe sonsten den säumigen der executant angewiesen werden solle.
gerichtschreiberBendt übergibt unterthänigst Memoriale umb ihm zur Vergeutung seines getragenen kriegslastes halber ahngedeien zu laßen.
GerichtsschreiberenBendt soll nachmahlen extractus simplorum restantium vom stattdeneren insinuirt werden
nach verleßenen vorantworthung schreibens des gericht zu Lynn, in puncto des gekaufften bendtgen vom herder halbfman soll mit der gegen notturft eingekommen werden.
das sömmeren soll scharff durch den Trommenschlag verbotten, und die contravenienten bestrafft werden.
dem executanten kan sein taggeld zum abgehen gegeben werden, welches dan Herren collectores und Pempelforth auszuzahlen haben.
Theodor Speckman unterdienstliches memoriale zu gehab- und anweißung einer wohnplatz ißt verleßen undt deßen petitum biß auff nähere resolution ausgestelt worden.
Wilhelm Menßen supplica wegen nachlaß einiger verlauffenen? pensionen bey der St. Barbara Capell ist verleßen, und hierauff derselb mit seinem gesuch zu denen Herren provisores verwießen worden.
die gemeindtsfreunde reproduciren funff examinierte simpelsrechnungen sambt ihren daruber gemachten gravaminibus, nach welcher verleßung der abscheidt, daß die bey denen collectzettelen befindliche uberschießende geldern der renthcammer inner acht tagen zeith gegen schein eingeliebert werden sollen
Odilia Spitz zu gehabung der hauß fewr und brandt fur den winter hatt sich bey Herrenprovisoren anzumelden.
HerrnImmerath kan einige freyheit von der einquartierung biß auff fernere verordnung vergunstiget werden.
auff suppliciren Adamen Pollender, Heinrich und Peteren Creutzer bleibt es beym letzthin gesteltem decreto
Theodoro Speckman kan das haußgen unten ahn der Heßenpfortzen zur wohnung eingegeben werden
Supplicantinne Arnoldi Bartholomaeihaußfraw Eva Nettesheimb kan das begehrtes attestatum, daß mit genandtem Bartholomaei geheyrathet, und dahier burgers tochter seye, mitgetheilt werden.
auff suppliciren Simon Formis und Gertruden Fossen gestalten den zwischen ihnen gemachten heyraths contract zu approbiren, wirdt Herr burgermeisteren committirt die engste angezogene anverwandten daruber zu vorderß zu vernehmen, und demnegst darob zu referiren.
Margarethen von Urdingen kan das attestatum dieser gestalt
gegeben werden, daß mit ihrer handtarbeith auch bebestellung der breiffen? auff Dußeldorff die kost suchen muße, und ihr hauß beschwohret seye
Johan Adam Müller wirdt mit seinem suppliciren zum Burgermeister verhoer, wohe die Sach befangen wiederhin verwiesen.
auff eingelangtes memorial deren maureren und leyendeckeren, wie daß der canonicher halffen frembte Maurer und leyendecker in der arbeith hatte, ist der bescheidt solches nicht zu gestatten, sondern selbige in die arbeith zu stewren?.
auff gethane relation HerrnBürgermeisteren Holter, wie
daß Herrn Capellan Kux in nahmen deren erbgenahmen Borgs wegen deren vor der Heßenpfortzen gelegene noch in pfachtung habenden 81/2 morgen landt fur den abstandt deren annoch lauffenden 2 jahren 20 Reichsthaler sub ratificatione Magistratus anerbotten hatte, welches Magistratsherren ratificirt, und können solche ahn dem rückstandt decourtiert werden.
die gemeinds freunden begehren, weilen auff heuth bestimbten tag die vorräthliche simpels gelderen nicht eingeliebert worden, denen Herren collectoribus auff zu geben auff einen zu dem endt benenterndem? tag solche zu erlegen, und dem hoffman ahm rhein das decretum protocolli zu communiciren, auch uber den beschädigten sommerfruchten durch jungst gewesenen hagelschlag den augenschein einzunehmen warauff der bescheidt: wurden die Herren collectores ahm kunftigen sambßtag des nachmittags ihre vorrathliche simpelsgelderen fur Herren burgermeisteren ahm rathaus nicht erlegen, soll denen selben der executant biß zu beschehener bezahlung zugelegt werden.
Hoffman
Martinus Fulsgen soll wie vorhin supplicirter maßen das halbe wachtgeldt bezahlen.
denen brudermeisteren von der kevelarischer procession zu gehabung einer newen fahnen kan eine halbe pistohl gegeben werden.
auff abgestattete relation Herrnbürgermeisteren Holter ist dem Herrn graffen zur Dyck erlaubt einige kahrrigen stein ahm Rhein auffleßen und zur Dyck hinfahren zu laßen
über das höchstfamoses unter keinem nahmen unterschreibener dreyfachig außgefertigtes ahn HerrnBürgermeister Holter, HerrnBürgermeister Bringman und HerrnRenthmeister Ingerman haußeren hingelegtes schreiben gegen bawmeisteren wirdt Herren burgermeisteren committirt auff deßen anstehen die gebuhrende inquisition zu thuen
mit Herrn Graffen von Veritas alß capitain von dieser compagnie wegen des quartier nach dem reglement oder sonsten ex aequo et bono zu tractiren Herren bürgermeisteren commitirt wirdt.
Herr Reinnartz übergibt ein recognitum ad protocollum von 151 Reichsthalern schuldigen collectirten Simpels geldern gestalten ihme zu erlauben biß zur abloeß solche mit 3 pro cento zu verpensioniren und das capital mit 25 Reichsthaler abzulegen,
nach verlesenem memoriale Kohl gegenAnnam Greuters undt Holthausen auff die vom HerrnVogten beschehene requisition pro executione den goltgroschen pro juribus außzuzahlen, wird denen vor und nach ergangenen decretis inhaerirt demselben den statum, was bey der renthcammer restirt, zu communiciren.
dahm Josten kan ergo judicialem obligationem die olligs mühlenunter diesem beding gelaßen werden, daß sich ins künfftig mit der zahlung der jahrlichen phachtschillingen beij halten solle
anschlag des kopffgeldts fur hießige statt kan auff 507 Reichsthaler und einigen cöllnischen Albus außgeworfen werden
auff die vom herrngraffen von Verita mir gegebene erklährung monatlich an servisgeld zweij louis d'or zu haben, wollen magistratsherren abwarthen, was herrburgermeisteren von Bonn schreiben, oder selbsten mundtlich referiren werde.
beij dieser entraordienaire rathsconvention ist ein ad instantiam Waldos gegen herrde Greeff verleßen und ahn bürgermeister und rath ergangenes rescriptum sambt beijverwahrtem memoriale cum administratis sub rubrica [?] [QZ] verleßen, welchem unterthänigst gehorsambst nachgelebt werden soll.
herrde Greeff begehrt in nahmen deren erbgenahmen Paffrath einen außstandt biß auff kunfftigen dienstag umb in wehrender zeith beij der hoffcantzleij den unterthänigsten gegenbericht abzustatten, warauff demselben in seinem petito deferirt worden ist.
unterthänigst inhäsives antragen loco triplica sambt dem schreiben vom herrnPortz soll mundirt und auff Bonn ad exhibendum uberschickt werden.
die per notariamMostart in beijseijn zweijer zeugen herrn bürgermeister Bringmann insinuirte unterthänigste erinnerung supplicantis Waldos und darrauff auß dem geheimb conferentzrath an den hoffrath per apostillam verleßener befehl uber die geschehene execution deren waldosischen mobilien den berichten abzustatten ist mit der von genanden notario schrifftlich requisition pro restitutione der mobilien verleßen.
auff suppliciren Joannis Glaßmacher können herrPetrus Reinnartz und Henricus Lindenbring alß negste ahnverwanthen uber supplicanten beijde unmundige kinderen zu vormunder ahngenohmen und beeijdiget werden.
nach verleßenem memorial wittiben Adolphen Pontani wirdt herrPell seniori qua curatori committirt zu gehabung deren ruckständigen kauffschillingen herren prioren des obercloisters nachtrücklich ahnmahnen und beij keiner folgender zahlung demselben ein monitarium solvendi insinuiren zulaßen.
das vom schreinerambt ubergegebenes memoriale kan der priorinnen im Marienberg umbdero intention des zu Achen gemachten altars zu vernehmen, durch herrnCuperthurnwärtherem zugestelt worden.
herr bürgermeister hat ab dem was zu Cöllen auff der quartal convention in specie des kopffgeldts halber vorgestellen die relation abgestattet.
das vom unparteijschem rechtsgelehrtem uber das demselben communicirtes species facti eingekommenes verschloßenes gutachten zerbrochen und abgeleßen worden betreffend des bürgermeister verhorr unter herrenHeinsbeck und Pell so dan herr Cuperthurnwärther ad causam Koll gegenGreuters et Holthausen welchem magistratsherrn nachzukommen decretirt haben.
die simpels und rentkammer restanten gelder begehren die gemeindtsfreunde beijgebracht und erlegt zu werden.
auff die auff letztgewesenem landtag ubergebene nähere instantz ad communia gravamina unterm 13ten Septembris ertheilten, und Herren deputatis statuum commmunicirte churfürstliche resolutiones seindt verleßen.
auff das ad causam Waldos von selbigem außgebrachtes mandatum arctius ist der bereits abgestattete bericht ahnbefohlener maßen verleßen worden dem seindt verschiedene supplicationen auff absterben Diethrichen Schmittz gewesenen ober- pforterenmulleren eingelangt.
wittib Dirichen Schmitz dienstliches memoriale ihr die wohnung in der muhlen biß nach ablauff herrenrenthmeisteren jahr zu vergunstigen, warauff das protocollum wie es vorher gehalten nachzusehen befohlen worden.
auff abgestattete relation herrReinartz vereijdteten vormunderen mit Henrico Lindenbring beijder minderjahrigen von Joannes Glaßmächer wirdt der ohne vormunderen von gemeldtenJoannes ahn Peteren Creutzer geschehener kauff einer platzen hinden seinen hauß hiemit annullirt und denen vormunderen committirt zum besten deren minderjahrigen dem meistbietenden selbige zu verkauffen.
herr bürgermeister Holter hat referirt, was zu Bonn auff der gehaltener conferentz ahn seithen churfürstlicher herren commissiarien und löblicher landtständen herren deputierten in puncto der kaijßerlicher forderung ahn hießigen erzstifft, anschlags des kopffgeldts und beijtreibung deren so häuffig im landt auff etliche sechßigtausendt reichsthaler außstehende simpelsrestanten fürgehalten und concertiert worden ist, daß die collectzettelen und vorräthige gelderen so forth beijgebracht und verlegt werden solten
Herren burgermeisteren wirdt committirt auff suppliciren wittib Ferdinanden Wallpott umb ihr hauß zu verkauffen, die wittib und ihren eijthumb Engelberten Hundt zu vernehmen.
HerrReinnartz alß vormunder mit Lindenbring gibt zu erkennen, wie daß in gefolg decreti magistatus die garthenplatz zum besten deren unmundigen 23 Reichsthaler in hoherem preiß ahn HerrnMarbeise verkaufft hatten.
Herrgraffen von verita können ahn servisgelder furs Jahr 30 Reichsthaler so dan 4 louis d'or fur eine dauheren in zweijen terminen begeben worden.
auff suppliciren des mühlenknechten zu Greven- broch kan mit ad hautinium gezogen werden.
nach abgestattete relation herren bürgermeisteren wegen eingelangtenen klagten wieder den Niederpfortzener Peteren Hohenbusch nach angeben und geschehene confrontation des untermuhlenknechtsRutgeren Schmitz soll gemeldtermuller angesagt werden, daß beij ersterem ubertrettungsfall seines dienstes erlaßen, und ein ander angenohmen werden solle.
denen hunden klüppelen von einer ehlen lang anhengen zu laßen kan vom cantzel publicirt undt gehörigen orths assigirt werden.
auff abgelaßenes memorial herrJohann Sigismund Vetten ambtsverwalteren zu Liedtberg ist der bescheidt, daß, wan sein domicilium hierhin zu transferiren wolle von der burgerlichen wacht freij zu laßen, und er laßten aber gleich anderen einwohneren zu tragen schuldig seijn.
dan ist per hautinium der vacant gewesene muhlen dienst ahn der Oberpfortzen ad probam auff ein jahr Johan Evertz von Liedtberg ahngenohmen worden
hellenbroicher halffen rechnung ahn bezahlten vacanten geldern von 2 in der baurbahn den19 und 20 Januari 1736 gelegene compagnien ist verleßen.
das unterm 25 jungsthin vom herrnleutnantenDeuren unserem agenten auß Wezlar in antworth abgelaßenes schreiben in puncto extraditionis actorum vermittels deren längstens über ein jahr bezahlten kan von herren bürgermeister auff die bevorstehende quartalconvention herrhoffrathenDierath ad consulendam communicirt werden.
auff suppliciren Reineren Overlack soll der schipper Engels persohnlich vernohmen werden
supplicantinen wittib Theodori Schmitz kann biß ahn endt dieses monaths in der oberpfortzen muhlen verbleiben
schriftlicher vortrag deren wullenweberen gestalten jahrlichß auß ihrem ambt einen, und von denen wollspinneren gleichfals einen ambtmeisteren anzunehmen ist verleßen, undt wirdt herren bürgermeisteren commitirt die wollspinnere daruber zu vernehmen
ahm sonntag sollen 6 simplen vom cantzel publicirt, und zu abbezahlung deren termino 1. Augusti verfallen gewesene 5 smplen
von herrde Greeff und Pempelforthcollectoribus beij dieser quartalconvention die gelder beijgebracht werden.
auff die nun eine zeitlang angehaltene klagten ist der allinger schluß, daß alle jahr umb lichtmeeß die mullern ahn der Ober- und Niederpfortzen per memoriale die anfrag thuen sollen, ob in ihren diensten zu continuiren einem ehrsahmen rath gefällig seijn.
beijde unterknechten solln in der muhlen umbgewechselt, und der nebenknecht in ahnsehung seiner schwach- und kranckheit dimittirt und fur diesmahl ein malder roggen gegeben werden.
die gemeindtsfreunde stehen an, daß nach bereits abgelauffenen termino omnium sanctorum nunmehro die simpelsgelderen von denen herrencollectoribus bezahlt, und die außstehende zahlbahre restanten von der renthcammer abgefuhret werden sollen und muß, warauff magistratsherren unnöthig zu seijn erachten fernere bescheidere zu ertheilen, dahero die final resolution, daß der erst abkommender executant deren herrencollectoribus an- und zugewiesen werden, und die auffgehende executionsgelderen auß dem ihrigem zu zahlen schuldig und gehalten seijn sollen.
in abgang des stubenoffens auff der simpelsstuben haben herrrenthmeistere eine [1Wort] dorthin setzen zu laßen.
auff abgestattete relation herr bürgermeister statthalter Jordans kan das unckelstein [lesen / lehen] ahm Rhein dem printzenvon Birckenfeld permittirt werden
relation visitation beij dieser extraordinaire rathsversamblung hatt Herr bürgermeister Holter referirt, was auff der quartal convention furgefallen, in specie wegen des kopffgeldt und des im landt hin und wieder vagirenden herrlosen gesindels, alß ist Magistratsherren resolution durch die statt die visitation geschehen zu lassen und nach befinden die frembde die statt hinauss zu verwiesen.
auff suppliciren verschiedenen burgeren ißt Henrich Keulgens ahn der Niederpfortzen zum nachtswächter per majora angenohmen.
barbirrerszunftt soll beij ihrem ambtsbreiff manutenirt und allem anderen das barbirren verbotten werden
soll ein ständtmäßiges quartirr angeschafft und dabeij der churfürstlicher verordnung nachgelebt werden.
nach abgestatteter relation herren bürgermeisteren ist der bescheidt: würde Peter Creutzer sich mit Marbaise des kauffs halber nicht verstehen, und in der gute vergleichen, soll der von herrnReinnartz und Henrico Lindenbring veraijdigten vormundern geschehener verkauff, weilen dießer zum besten deren minderjahrigen gereichet, ratificirt undt approbirt seijn.
ist ein churfürstliches gnädigstes befelch mit beigebegenem formular, warrauff der status capitationis in denen vom reich eingewilligten fünfften römermonathen pro anno 1738 einzurichten seijn, verleßen, welchem gehorsambst eingefolgt werden soll.
die vor- und nach auff supplicanten memorialien ergangene decreta nachzusehen, und diesem nach mit selbigem ex aequo et bono zu accordiren beliebet worden ist.
auff suppliciren Henrichen Mührer fur seine töchter, wittiben Mullens, und jungffer Maria Catharina Wallraffs zu gehabung der durch absterben Mechtilden Knoths vacant gewordene platz im keijlertz convent, ist der bescheidt, weilen des abgelebten gasthausmeisterenBorgs töchter auffm hoff bereits ist, alß keine vacant.
supplicant soll in erwegung seiner frawen einer burgerlicher tochter zu erlegung des hundertsten pfennig von beijden verkaufften haußeren alß ein einwöhner passiren.
das ahn seithen Peteren Creutzer beijgebrachtes attestatum von zweijen burgeren uber den zwischen ihme und Johan Glasmächer gemachten kauff- und verkauff ist verleßen, und wirdt denen vormunderen auffgegeben den kauffbrieff in proxima beijzubringen.
auff suppliciren Martin Eßer sollen vormundern angeordnet und demnegst näher bescheidt gegeben werden.
das von herrn burgermeisteren und senioribus revidirtes undt in pleno abgelaßenes protocollum capitationis kan mundirt und ein zum hoffrath, und das ander zur einnehmereij ahnbefohlener maßen ingeschickt werden.
der zwischen denen veraijdheten vormunderen ex decreto magistratus mit herrnMartin Marbaise eingegangener contractus emptionis et venditionis, weilen solcher zum besten deren minderjahrig gereichet, ist von einem ehrsamen rath approbirt und ratificirt
der schlagbaum ahn der steinen brücken soll wegen den verschlag des zolls wieder schlößig gemacht werden.
procuratorisBrewer, wie daß Johannes Glaßmächer im beisein herrn de Greeff ihne ersucht habe supplicum zu gehabung vormunderen fur seine kindere zu verfertigen, ist verleßen
herrbürgermeister Holter referirt, wie daß ahm verwichenen donnerstag des abendts, ein pferdt mit einer kahrr ohne jemandt beijsein fur pfortzen zuschließen ahn der zollpfortzen gestanden, welches auff angeben des pfortzers beij Bungs hin zu stehen befohlen, aber von herrnhaubtmanPasserath mit gewalt hinweggenohmen und der pfortzer darauff umb 11 uhren zur haubtwacht hingebracht worden seijn, ob welchem verfahren dem Bungs undt pfortzer abzuhoren und zum hoffrath zu berichten decretirt worden ist.
wegen deren servisgelderen fur herrnhaubtman Graff von Verita wirdt dem letzterem decreto inhaerirt in deßen kan die herrnhaubtmanPasserath vom herrngraffen bekommene commission ad referendum angenohmen werden.
das von beijden herren referenten auff eingeschickten verfolg ad causam bürgermeister, scheffen und rath gegen canonichen in puncto deren denen außwendigen zimmerleuthen auff canonichen hoff von hießigenzimmerleuth hinweggenohmene werckzeug und materialien publicirtes decretum, worinnen die canonichen vom officialat ab- und zum hoffrath verwiesen werden ist verleßen.
Henricus Lanck kan von der einquartirrung so viel möglich supplicirter maßen verschönet bleiben.
und Hanß Henrich Dähler werden mit ihrem suppliciren umb gehabung ihres verdienten lohns vom hießigen canonichen zum officialat verwiesen.
herren burgermeisteren wirdt committirt den statt- bawmeisteren wegen deren von seinem erb undt darauff gebautem hauß abgefunden virr roden mit deßen nachbahr Engelbert Hundt die sach in der güte suchen zu vergleichen.
die gemeindtsfreunde begehren, daß die vorrathlichen simpels- undt renthcammer restanten gelderen beijgebracht und die abschaffung deren kuhe beesten, welche keine 3 morgen äigen, oder pfachtlandt haben nunmehro vorgenohmen werden mögten, warrauff der bescheidt, daß die gelder beijgebracht und alle citirt werden sollen, welche keine kuhe haben, umb solche abzuschaffen.
nach abgestattete relation herren burgermeisteren ist der allieger schluß herrhaubtmangraffen von Verita ahn statt des quartirrs jahrlichs fur servisgeldt 30 reichsthaler und 20 reichsthaler als commendant fur eine doseur zu geben.
wegen deren von denen krämeren ohne unterscheidt auß verkauffenden allerhandt nägelen, zum höchsten nachtheil deren klagenden nagelschmitten, soll denen vor und nach verleßenenm decretis nachgelebt werden.
über den vom vetschereijer halffen gethaner eingriff auff die gemeinde zu [poßen], und daß die grimlinghausische von der gemeinden erdt nacher Grimlinghausen hinfahren, soll darüber der augenschein eingenohmen werden.
alldieweilen nur allein funff gemeindtsfreunden in der zahl seindt, so sollen diesen nachmittag nach vorhin durch die dieneren beschehene verkündigung in der burgerschafft vier newe erwehlet werden, zu dem endt dan herren bürgermeisteren denen zweijen senioribus deren gemeindtsfreunde solches vortragen können
dem in voriger woch nach abgelegtem judenthumb zum catholischen glauben sich bekehrtund in hießige pfahrkirch getaufften Quirin kan auß der renthcammer ein pistohl gegeben werden.
aufs absterben jungffer Borgs ist die platz im keijlertz convent suplicantinnen Maria Catharina Wallraffs auß besonderem ersuchen conferirt worden.
denen virr halffleuthen vom Camberger Vetschereijen,Hellenbroichen und Canonichen hoffen, beij welchen im jahr 1736 den 7 und 8 Maij eine compagnie dännischen reutheren eingefallen und verblieben seindt, sollen vermög ubergebenen rechnung ab der gethaner außlag dreij theil ahn ihren simplen vergeuthet werden.
dem cloister zum heiligen grab wirdt permittirt ein und anderen an der bawfallender maur hinder der gimgaß zusetzen, jedoch daß im fruhejahr umb kein unglück zu befahren, eine newe maur gesetzt werden.
beij dieser extraordinaire rathsconvention ist ein deputation ex commissione eines hochwürden thumb capital von herrn general einnehmervon Geijr abgelaßenes schreiben, daß die herren deputati löblicherlandtständen den 20 dießes zu Cöllen erscheinen mögten, verleßen, welcher dan beijzuwohnen herr bürgermeisterHolter committirt wirdt.
Johannes Glaßmacher soll wegen seines beständig gezeigten ungehorsambs in die burgerliche wacht gestzt werden.
die virr auß der burgerschafft erwehlte gemeindtsfreunde Joannes Petrus Mevis, Simon Hutten, Henricus Backeshoven und Henricus Bungs haben den gewohnlichen aijdt abgelegt.
herr bürgermeisterHolter referirt, was auff das churfürstliche gnädigstes anschreiben ahn eure hochwürden thumb capitul in puncto deren kaijßerlichen postulaten ahn hießigen ertzstifft in der gewesenen deputation proponirt undt resolvirt werden seijn.
dem nunmehro angekommenen herrnhaubtman graffen von Verita könne pro rata temporis, daß die compagnie dahier gelegen, die gelder von denen 50 reichsthaler bezahlt werden
ist decretirt herrn bürgermeister Herrestorff den rückständigen termin auß denen renthcammer restanten gelderen zu entrichten.
die negst dem kalberstall umbgefallene statt maur soll anfänglich mit denen vorräthigen pallisaten zu gemacht, und die dabeij erfindtliche tuffstein beijsammen ahn einem wohl verwahrtem orth hingelegt werden.
auff eingelangte memoiralien beyden geistlichen jungfferen Agneten Douveren, und Annen Marien Dejudt , dieser bey erlehrung der jugendt mit nähen, jener bey der von vielen jahren gehabter schulen großg? [Abkürzung] zu manuteniren, ist der bescheidt die sachen näher zu untersuchen.
HerrnHeinsbeck übergebene rechnung von einigen jahren sollen examinirt, daß protocollum nachgesehen und in proxima alßdan darüber referirt werden.
Goswin Jansenbusch heßenpfortzner soll beij geringe einquartierung damit verschönnt bleiben.
Matthias Stadler zu bewohnung des haußes ahn der Heßen- pfortzen ißt sein petitum abgeschlagen.
auff das vom HerrnGerichtschreiber Bendt communicirtes inventarium mobilium des verstorbenen Gasthausmeisteren soll Herr Capellan bedeuthet werden genandten Borgs schuld und annotations buch zu extradiren oder durch officialatisches gericht darzu angehalten werden soll.
Wittib Pontani ist zur ihrer notturfft eines jahres interesse vom capital ihres außländischen Bruders Richartz ad 8 Reichsthaler gegen schein zu empfangen vergünstiget worden.
requisitorial schreiben HerrnVogten und Schultheißen zu virssen soll beantworthet werden
auff abgestattete relation herr bürgermeisteren Holter ist der bescheidt jedem herrn haubtman von denen virr compagnien auff anmelden zu verfertigung der newer monteur denen schneideren mehr nicht den ein bloßes hauß zu assigniren.
nach der verleßenen memorial des kranenmeisteren Rein Overlack kan uber deßen vor- und anbringen mit herrhoffrath und syndicoStoll conferirt werden.
wegen des vom meister Johan Georg Lanor meurer vorhabenden newen haußbaws neben der gasthaußes platz auffm Büchel soll das abgehaltenes protocollum uber die anno 1662 durch den landtmeßeren gemaßene fenster und haußplatzen nachgesehen und alßdan der augenschein darüber eingenohmen werden
unterdienstliche klägliche vorstellung und bitt mit beijlegen sub litt. 1. et. 2 ahn seithen Henrichen Heußgen klägeren soll Henrichen Bengs beklagtem insinuirt werden in proxima daruber sich zu verantworthen
die gemeindtsfreunde haben reprodocirt den collectcettelen sub collectoribus Pistorius und Kux
wie dan auch die renthcammers rechnung ex anno 1737 mit einigen gravaminibus welche abgelaßen, und nachdem darüber die resolutiones entworffen und in deren gegenwarth abgelaßen, denenselben solche zu communiciren befohlen.
nach gehaltenem gottesdienst ist dem alten brauch und herkommen nach zur newer burger- und renthmeister wahl geschritten, und auß denen herren scheffen zum burgermeister erwehlet worden per unanimia herr Joannes Henricus Jordans
auß denen rathsverwandten haben beijde herren Petrus Reinartz und Wilhelmus Lenders paria gehabt
nach beschehener publication seindt die herren und gemeindtsfreunden zur newer wahl getretten, und der nun wieder unter beijden herren rathsverwandten paria geblieben so ist herren Reinartz qua seniori die bürgermeisterstelle zu erkant worden
nachdamahlen des verstorbenen Peteren Franck von der steinen fraw mit einem von ihren nachbahren alhier erschienen angebendt, daß ihr man seelig nach dem mittagseßen dreij persohnen von der steinen auff diesseith gefahren, und darauff den nachen hinauffgezogen durch das hart steuren, indem der fock oben zerbrochen, gleich zur erden gefallen und todt verblieben seijn, worauff die besichtigung angestellet, undt
seindt von einem ziegelbeckeren von Düßel- dorff zweij vorgebrachte von dorthin und einer von unseren mittburger Caspar Servas auff der Lawenburg zu verleßen verkommen, warauff dan der bescheidt, daß ein burger fur einen frembden darzu anzunehmen seijn, und kan zu dem endt ein project des accordts entworffen und in proxima abgelaßen werden
zu abmachung deren im vorigen jahr per deputatis zu sammen extrahirten restanten seindt nebens herren bürgermeisteren per ordinem ex sessionen jedesmahl ein scheffen und rathsrathsverwandten deputiert worden
zu abfuhrung des zweijten und letztern termins sollen auß vorräthlichen renthcammergelderen unter herrenFulsgen und Holter die accordirten 30 reichsthaler genohmen werden
den vor 2 jahren getaufften juden, welcher dahier das beckers handwerck gelehret,
nach abgelaßenem rescript vom hochpreißlichen hoffrath ad causam erbgenahmenPaffrath gegen sambt beijgebengenem memoriale und in reviserio cum expensis bestättigte urtheil ist der bescheidt nach einhalt der rescripti zu verfahren
der zwischen der statt und Casparen Servas ziegelbeckeren entworffener contract ist vom ein ehrsahmen rath approbirt und ratificirt worden, die ziegelstein aber darvon nicht verkaufft, sondern alle zu behurff der statt gebraucht und verwendet werden, welches dem ziegelbeckerHenricus Camps biß zu abgelauffenen pfachtjahren bedeuthet werden soll.
denen er de mesericorda auß Meylandt wegen erlittenen brandt 2 dahler von der renthcammer zu geben, beliebet worden ist
mit dem klocken schmirr soll es wie vorhin dan maij monath durch ahn seithen der statt gehalten und angeschafft werden
denen supplicirenden stattdinneren wegen gehabte extraordinaire mühe eine zeitlang beij den gewesenen schwähren guarnison kan jedem ein halb mahlder roggen auß der mühlen gegeben werden.
das landtagsaußschreiben gestalten ahm 6ten aprilis per deputatos zu Bonn zu erscheinen ist in beijsein deren gemeindtsfreunden verleßen, welche dan beijzuwohnen und dabeij die stattsahngelgenheitten zu beobachten herren bürgermeisteren und mir secreratio committirt wirdt.
die gemeindtsfreunde referiren, wie daß sie ahm hoff den augenschein uber die vom halffman genanden hoffs gepoßte bäum, auch uber den vom jungen Odenkirchen ahn der windsmuhl angelegten garthen eingenohmen hette, warauff der bescheidt dem Odenkirchen solches zu inhibiren oder zu beweißen, wie darzu berechtiget seijn, undt diejenige alte haußleuthe über die gelegenheit des hoffs, welche voralte zeithen alda gewohnet haben, zu vernehmung und deren deposition ad protocollum zu nehmen
dan ist die quitung des letzteren bezahlten termins an herr bürgermeister Herrestorff von herr bürgermeister Jordans eingeliebert worden.
wegen den vom Hanß Perter Mevis auff der hofstatt angelegten garthen kan auch der augenschein eingenohmen werden.
auß denen vorrathlichen renthcammergelderen unter abgestandenen herrenrenthmeisteren Kleinerman und Lenders soll ein capital in gemeinem geldt von 500 reichsthaler abgelegt werden.
das zwischen Ihrerkönigliche maijestät in franckreich und unseren gnädigstem churfursten und herren auffgerichtetes cartel soll vom cantzel publicirt und gehörigen örtheren assigirt werden.
auff pro et contra abgelaßenes memorialia des schumächers ambt und Johannen Schuster , daß jetztgenandtenschuster noch wie vorhin seine fell beij denen schumächeren solle lorhen laßen, und wie das ambt solches vor einige jahren ihm auffgetragen hatt, also auch nunmehro dabeij manutenirt werden soll.
die naagelschmidts sollen gleichfalß beij ihrem ambtsbrieff undt denen von ein ehrsahmen rath für und nach erlaßenen rathsbescheideren kräfftigst gehandthabt und geschützet werden.
die vom zollnerenHanß Peteren Mevis in supplica angezogene motiven sindt in pleno abgelaßen und darauff die verpfachtung auff dreij jahren prolongirt worden.
auff das auß der geheim cantzleij unterm 20ten Martii jungsthin erlaßenes befelch beijden ehefrawen von denen nacher Hungaren abmarchirten haubtman und lieutenantde Weede entweder die halbe servis gelderen zu geben oder ein quartier freij anzuweisen ist per notariumBrewer in copia mir communicirt worden, warauff herren bürgermeisteren committirt wirdt auffm landtag mit übrigen stättischen herrendeputaten darüber zu conferiren
uber die eingekommene klag des hoffcammer- rathenvon Brauman soll der zollnerMevis darüber vernohmen werden.
der wittiben ist erlaubt ihr hauß zu verkauffen, jedoch daß die kauffschilling gerichtlich außgetahn werden, warvon sie die interesse zu genießen
herren bürgermeisteren haben dem unterknecht Frantz an der Niederpfortzen uber die vorgekommene klagten zu redt zu stellen, und demnegst darüber zu referiren.
das von denen erbgenenahmenKrämers zu Dußeldorff in pfachtung gehabtes graßgewachß kan wiederumb dem meißtbietenden auß verpfachtet werden.
dan ist das abgehaltenes protocollum uber die beschaffenheit der gepostener bäumen und straßen ahm Vetschereijer Hoff in beijseijn deren gemeindsfreunden verleßen worden.
herr bürgemeister Jordans referirt, wie daß vorgestern mit dem vom rath und gemeindtsfreunden den augenschein ahn die hoffstatt, welche Henß Peter Mevis gantz zum garthen umbmachet, eingenohmen hetten, alß ist der bescheidt gemellterMevis sothann arbeith zu inhibiren, welches dan auch geschehen.
die gemeindtsfreunde begehren, daß weilen einige herren ihre simpelscollectcettelen sambt dem geldt nicht beijbringen, der baldt abkommender executant denenselben zugeschickt und solang beij ihnen auff ihre aigene und nicht stattkösten verbleiben solle, biß daß die collectcettelen und geldern alle beijgebracht haben. welches einen ehrsahmen rath bestättiget hatt.
dem supplicirenden Christophoro Sprenger kan von denen herrenprovisoribus eine beij zu seiner verpflegung gegeben werden.
der krahnen solle ahm negst kunfftigen donnerstag publicatione praevia dem meistbietenden verpfachtet werden ./.
die von denen soldaten letzhin dahirr hinterlaßene kranck und elendigs ahn der waßerseuche nieder liegende tambours fraw kan zur verpflegung ins hospital gelaßen werden.
können die beij der stadt renthcammer annoch schuldige 2 reichsthaler wegen extra gehabten kriegslast auff sein unterdienstliches suppliciren nachgelaßen werden.
auff geschehenes vor- und ahnbringen, daß verschiedene burgern alhier verdächtige persohnen ohne angeben beij denen burgermeisteren inund häußlich auffnehmen, ist der bescheidt, daß vor erst der Joachim Schmitz dießerthalb mit einer behörender straff solle belegt werden.
dan ist die vom herrndeputatis ob gegenwärtigen landtag auß Bonn hirrunter gelaßene landttags proposition sambt dem churfurstlichen rescripto ahn loblichenlandtständen dem landtag zu bescheinigen im beijsein deren gemeindtsfreunden verleßen worden.
wegen den dem zollnerenHanß Peteren Mevis ahm 4ten dießes ex decreto magistratus verlängerten pfachtjahren und zwarn auff dreij jahren, thuen magistratsherren dem deßfals ergangenenen decreto auß bewegenden ursachen inhaeriren
uber die verpfachtung des graßgewachs ad 11 1/2 morgen hinter den alten Rhein, und 18 morgen
ahm rhein wirdt dem vorherigen decreto inhaerirt.
der statt krahnen kan dem Reinero Overlack auff ein jahr von einen pfachtschilling ad 60 reichsthaler pfachtweis und mit dem vorbehalt und bedingens uberlaßen werden, daß, pfals den pfachtschilling beij verlauff des jahrs nicht zahlt haben würde, der pfachtung erlaßen seijn solle.
herrrenthmeisteren wirdt commission ertheilt, weilen der zweijte niederpfortzenmühlenknecht von selbsten auß der muhlen gangen einen anderen dienlichen knecht auffzusuchen und anzunehmen.
seindt die von gegenwertigem landtag von herren deputatis hierunter gelaßene landtagshandlungen sambt einen in offnem trück wegen denen dienstbotten gnädigst erlaßenes edict verleßen worden, so behörend zu publiciren und zu assigiren.
auff suppliciren wegen pfachtungs hießigen statt krahnens, thuen magistratsherren dem jungsthin ertheilten decreto und hirrauff dem Reinero Overlack von herrnrenthmeisteren geschehener verpfachtung inhaeriren.
seindt die fernere von herrndeputatis auß Bonn abgelaßene landtags handlung verleßen.
die ferner eingewendete klag Johannen Brewer gegenschmietzambt ist verleßen, und hierauff der bescheidt, daß zu abstellung deßen beschwähr in gefolg vorhin ergangenenen decretorum das schmidtsambt mit einer würcklich verdienter bestraffung von 4 goldtgulden mulctirt werden solle
dan ist ein entworrffener bericht ahn herrn officialen in sachen Joannis Overrath gegen N Hamächer ratione praeventionis verleßen, welchen magistratsherren ahn herrn officialen abgehen zu laßen vermeinen
beij heuth extraordinaire gehaltene raths convention ist ein im offenen trück erlaßen gnädigstes befehl und verbott deren frembden werbungen verleßen worden, so gnädigst anbefohler maßen zu assigiren und zu publiciren
wegen des dahirr überschickten executanten deren rückständiger simplen halber wirdt denen vorherigem decretis inhaerirt
herr burgemeister statthältere referiren, daß sicherer kauffman stühle vom marcke dahier niedergesetzt zu verkauffen, warüber sich
schlößeren ubergegebenes memoriale ist verleßen, und der bescheidt, darauff, daß das ambt denen magistrats decretis keine parition geleistet, dasselbe wegen ahndictirter würcklich zu executiren wäre, so dan den stattschmidtWilhelm Kreijtz als hanteren in seiner stadt arbeith zu suspendiren, und gemeldterBrewer ad interim die arbeith haben solle.
des schmidtsambts eingewendete klag und vorstellung ist verleßen, und ist magistratsherren bescheidt, daß denen dießerthalb ergangenen decretis inhaerirt, und indeßen die ambtsmeister vor die ahndictirte der 2 goltgulden ihres bezeigten ungehorsambs halber mit würcklicher execution angesehen werden sollen.
supplicirender Wilhelmus Kreijtzstadtschmidt wirdt wegen wieder ahnnehmung zur stadt arbeith noch zur zeith zur gedult hin verwießen.
des schreiners ambts eingelangte remonstration ist verleßen, und hirrauff der bescheidt, daß der beklagte Michael Haßel nicht die etwan vom ambt ubergebende articulen jurato abgehöret, und das ambt in ihrem gerechtsamb allerdings manutenirt werden solle
dan haben herren bürgermeister statthaltere magistratsherren und denen beruffenen gemeindtsfreunden verbragt, daß weilen die zeith heran kombt, daß das viehe auff die wießen außgetrieben werden solle, den donnerstag vor pfingsten die kuhe außgehen und von jeder mit einschließung des hüthgeldes 10 schillingen zahlt werden, die wieder aber biß darahn das broich vom waßer freij auff die ställe zu halten wären
dem herren de Greeff kan auff die gegen deselben von dem Caspar Waldos beijm officialat zu Cöllen instituirte injurir klag ein attest über vorgangene execution gegen den Waldos gegeben werden.
beij heuth gehaltener extraordinaire convention seindt die von herrendeputatis auß Bonn heruntergelaßene bißherige landttags handlungen verleßen worden.
weilen in dem bönnischen schreiben mit enthalten, daß der simpelsrückstandt durch militarische execution beijgetreiben werden solle, alß thuen magistratsherren denen dießerthalben vorherig-vielfältig ergangenen decretis inhaeriren, und da der außgeschickter executant wieder obrück kommen wirdt, derselbe denen herren collectoribus zugeschickt werden solle.
auff die von herren deputatis verlangte ein ehrwürdiger raths resolution wegen des dem cloister Marienberg von Grewenbroich kommende dahirr an der pfortzen abgesetzten sack maltz ist magistratsherren resolution und meinung, daß das cloister hinführo von allen zu mahlenden freuchten den gewöhnlichen molter geben, das angebottenes halbmalder roggen aber propter causas nicht zu acceptiren were.
ist ein ex parte Waldos gegen magistratum außgebragtes gnädigstes rescriptum super ventilata causa deren erbgenahmenPaffrath verleßen, warauff man befohlenermaßen mit dem gegenbericht einkommen solle
schneitlers ambts klägliche vorstellung gegen die zimmerleuthe, und Wilhelmen Lokewurtz wegen der tabackskisten ist verleßen, und der bescheidt, daß pfals hinfuhro dergleichen kisten einkommen solten, dem ambt
freij stehen solle selbige hinwegzunehmen. die denen zimmerleuthen ahndictirte brucht soll nachgesehen und exequirt werden.
auff des Joannis Brewer ubergeben nachmahliges memoriale ist magistratsherren bescheidt, daß die schmidtsambtsmeistere mit würcklicher erwirckter bruchten exemplariter hergenohmen werden sollen.
Reineri Overlacks memoriale gegenHenrichen Creutzer und Henß Henrichen Dähler ist verleßen, und der bescheidt hierauff daß beklagter zu zahlung des krahnengeldts deren von genandenDähler außgearbeitheten steinen zahlen, und mehrgenandenDähler mit 2 goltgulden bestrafft werden solle
ubergegebene klagschrift ist verleßen und hierauff der bescheidt, daß derselbe [mitbinders?] vor- und ahnbringen praevia communication zur anzuweißen wäre.
Hanß Peter Coners vor- und angeben wegen der straßen neben des von ihme gekaufften schopen haußes, soll dieserthalb die protocolla nachgesehen, und daruber referirt werden
dan vermeinen magistratsherren einen betteljäger, so anbeij einen feldtschutz abgeben soll ahnzunehmen dinlich zu sein, und kan demselben ad interim das ledige haußgen unter der Heßenpfortzen zur wohnung eingeraumbt werden ./.
kunfftigen festo theophoriae solle wie vorm jahr die haacken auffm rondel hinter den Alexianern, gelößet, und hießige spielleuthe, wie von alters auff der procession gebraucht werden. was die gemeindtsfreunde vorgetragen, ist oben von magistratsherren referirt
zu newen haubtleuthen seindt denen quartiren gefallen herr HeinsbeckfähndrichKux herr PellfähndrichGonthen herrn Holterfähndrich Bengs und herrn Bringmanfähndrich Keill.
der supplicirender wittib Mullers kan auß armen mittelen von herrnprovisoribus eine beijstewr gegeben werden
Dierich Zimmerman wirdt auß vor- und ahngebrachten motivis von der burgerlicher wacht freijgesprochen
beij heuth extraordinaire gehaltener raths convention haben herren bürgermeisteren neben abgeleßenen landtagshandlung dasjenig, was biß nun zu auffm landtag passiert, außführlich referirt.
dan thuen herren bürgermeisteren referiren, waßmaßen die militarische execution wegen deren rückständigen simplen obhanden und vor sich gehen werde, warauff magistratsherren einhelliger meinung, daß der anjetzo anwesender executant denen herrencollectoribus so rückständigs in abmachung ihrer rechnung seindt, zugeschickt werden solle.
in Cöllen wegen ruckstehender Interesse von 628 reichsthaler 2 albus ist magistratsherren bescheidt, daß der status des rückstandts examinirt, und denen vorgangen denenselben in höflichen terminis zu antworthen wäre, in deßen beij negster quartal convention denen herrendeputatis commission ertheilt werden solle mit dem cloister zu tractiren.
Johann Wilhelm Hoffman memoriale ist verleßen und derselbe hirrauff mit seinem petitio wegen aufftreibung der kühe auff hießiger wießen abgewießen
ist extraordinaire raths convention mit beruffenen gemeindtsfreunden gehalten worden, wobeij herren statthältere nach abgelaßenen ferneren landtags handlungen die anfrag gethan, daß, weilen die rinder wegen des waßers in das broich nicht außgetrieben werden könten, und bereits viele auff die weide getrieben wären, ob nicht zum besten der stadt die rinder mit auff die weijdt gehen sollen; warauff magistratsherren meinung, daß die rinder für dies jahr mit auff die weijdt gehen, und gleich einer kuhe darob 10 schillingen zahlt werden solten.
ahnbragt worden, daß uneracht deren von herrncollectoribus Kleinermann beijm generall einnehmereij ambt zahlten 6 simplen der anweßender heruntergeschickter executant nicht abweichen werde, dahero ist magistratsherren resolution, daß der executant beij denen herrencollectoribus, so noch im rückstandt verbleiben und zwarn auff deren aijgenen kösten, biß daran ihre rechnung abgemacht und völlig zahlt haben, geschickt werden solln.
auff suppliciren Quirini Holthausen wegen knechts dienstes, ist magistratsherren meinung, daß mit der collation noch einen anstandt propter causas zu nehmen wäre.
der supplicirender stadtwachtmeister kan nach seiner wiedergeneßung zu seiner function ahngenohmen werden
der Nivenheimer bruderschafft kan zu behurff eines newen fahnens einen reichsthaler gegeben werden ahngenohmen werden
der vom herrncollectorHeinsbeck über collectirte sechs simplen ubergebener status solle ohne ahnstandt näher mit zuziehung deren gemeindtsfreunden untersucht werden, indeßen der anwesender executant, nachdem derselbe vom herrnHeinsbeck bezahlt, dem folgenden herrncollector zugeschickt werden solle.
beij heuth ordinaire gehaltener rathsconvention ist ein außschreiben von 5 simplen 1mo Junii erhalten, verleßen worden.
supplicirende wittib Herrmanni Göchens wegen erlaßung der burgerlichen wacht kan auß angeführten motiven der wacht erlaßen werden, welches herren haubtleuthen committiert wirdt.
in injurir sachen Joannis Hellenbroich gegenArnthen ahm Trotzenberg abgehaltenes protocollum ist verleßen, und hierauff magistratsherren bescheidt, daß dem beklagten bedeuthet werden solle, pfalß derselbe in seiner temerität beharren würde, die executirte dahier stehende kuhe zu behueff darin ahndictirten brüchten und auffgangenen kösten plus offerenti verkaufft werden solte.
auff geschehen vor- und antragen, daß der executant annoch zum last des herrn collectorisHeinsbeck dahier liegen thäte, ist magistratsherren nachmahliger bescheid, daß dem herrn Heinsbeck noch heuth bedeuthet werden solte, daß er das beij seinem letzhin übergebenen statum außgeworffenes quantum sambt allem bißhero auffgangenen executions kösten zahlen solte, in deßen deren gemeindtsfreunden gemelter status ad examinandum ubergeben werden könte.
zu reinigung der Erfft sollen die burgerliche quartirren mitappliciert, und die auffsicht denen herren officiren committirt worden
nachdamahlen herren bürgermeister die relation ab dem geschloßenen landtag abgestattet, ist darauff in beijsein deren gemeindtsfreunden die gemeinsahme relation löblichenlandständen sambt dem demissionsschein anstatt des abschiedts abgelaßen worden.
das ex parte magistratus gegenWaldos abgelaßenes berichtschreiben kan mundirt und morgen mit der keijßerlicher post auff Bonn zur hoffcantzleij hingeschickt werden
auff suppliciren Stephan Gackelsvollmulleren ist der bescheidt daß demselben in betracht- und erwegung seines gehabten fleißes auch gethaner verbeßerung ahn der muhlen auff sechß jahren wiederumb und zwarn dießer gestalt zu verpfachten seijn, daß jahrlichs |: nebend abstattung des naßen wein kauffs :| ahn pfachtschillingen 110 reichsthaler, und also 27 1/2 reichsthaler zahlen solle
der ex commissione von herrenrenthmeisteren Fulsgen und de Greef angenohmener untermuhleknecht an der NiederpfortzenJoannes Jennes von Liedtberg kan in die muhlen eingesetzt werden. beijde supplicanten Quirinus Holthausen und Antonius Leuchtenberg zu gehabung des untermuhlen knecht dienstes seindt abgewiesen.
auff beschehen- und eingelangte schrifftliche resignation officii in ecclesiae fratres Alexianorum sambt denen zweij wochentlichen meeßen in altari S. Sebastiani herren vicarii modo pastoris [bendt in badt] ist herrn supplicantis Henrici Nawen sohn theodoro pro tempore theologo sothanes officum mit beijden meeßen conferirt worden, und wirdt herren bürgermeisteren committirt denselben nach einhalt der fundation herren priori canonicas regularium dahier zu praesentiren
nach verleßenem memorial Wilhelmi Kreijtz sollen die vorhin ergangenen decreter nachgesehen werden.
erbgenahmePaffrath ubergebenes memoriale ist verleßen, und soll dem gegen Waldos das bereits abgeleßenes decretum insinuirt werden.
wittib Caspar Servas kan beij dem des continuiren, derselben aber ahnzubefehlen daß einen guten fleißigen auffsichteren darahn habe.
herr de Greef kan unterm stadt insiegel nach einhalt der vom notarioBrewer verfertigten instrumenti factae inventarisationis der waldoischen effecten das verlangte attestatum mitgetheilt werden.
das churfürstliche gnädigstes befelch den zu Achen gemachten altar zum cloister Marienberg unbehindert hinbringen zu laßen, ist verlesen
herrseniori Pell wirdt commitirt der wittiben Pontani zu Cöllen wohnender tochter auß denen einkommenden pensionsgelderen vom obercloister das nöthiges ahn leinen und wullen zu geben.
auff beständiges anstehen deren gemeindtsfreunden wirdt dem vorigem decreto inhaerirt keinem ohne unterscheidt der persohnen zu erlauben graßgewachß, noch winter und sommerfreuchten ahnzunehmen, der an die stadtrenthcammer schuldig ist.
zu völliger abmachung deren so heuffig außstehenden restanten soll der im vorigem jahr von herren bürgermeister und senioribus mit beijden gemeindtsfreunden Bungs und Hugels entworffener status
dem supplicanten auß armenmittelen die ad 2 1/4 reichsthaler pro zu geben herrnprovisoribus commitirt wirdt
nach verleßenem memoriale Marbaise wirdt herren renthmeisteren committirt mit zuziehung des baw- meisteren in des supplicanten olligsmuhlen den augenschein einzunehmen, ob die beijde stein in fernerem brauchbahrem standt nicht seijn sollen, und demnegst daruber zu referiren
die churfürstliche in truck ergangene gnädigste verordnung wegen deren kötteren in haltung ein oder zwej kühe und verbiethung des kraudens und stehlens im feldt soll an denen stattpfortzen assigirt werden
zu unterhaltung des angenohmenen betteljägers sollen so wohl die [beerbte] in der statt, alß auch bauerbahnische nach ihrem vermögen beijtragen.
nach abgeleßenem memorial Johan Wilhelm Hoffman ist der bescheidt, daß in gefolg deren beijden ergangenen rathsschlüßen das stuck graßgewachß, welches vorhin die wittib Krämers gehabt hatt, plus offerenti außverpfachtet, oder von jetzigem einhaberenWilhelmen Claßen 3 jahren und demnegst von supplicanten 3 jahren gebraucht und pfachtweiß genoßen werden solle.
dan hat herrbürgermeister Reinnartz ab der von herr bürgermeister Senioribus und zweijen gemeindtsfreunden mit zuziehung des abgestandenen und newen bawmeisteren beschehener besichtigung an der arcken die relation abgestattet.
beij dieser extraordinaire rathsversamblung ist uber die beschehene besichtigung des ubrig gebliebenen graßgewachs undt zeithigem wintersaamen von herrnbürgermeister Reinnartz die relation abgestattet und darauff der bescheidt ergangen, daß morgen nachmittag publicatione praevia das graßgewachs stuckweiß mit dem wintersaamen außgethan und verkaufft werden solle
denen benachbahrten auffm Büchel und auff der rheinstraßen soll unter arbitrari straff ahnbefohlen werden die außgehangenen cronen so gleich abzunehmen.
das von Johan Caspar Waldos gegen die erbgenahmen Paffrath ubergebens memorial sub rubrica unterdienstliche anzeig, remonstration, protestation und bitt ist verleßen, und wieder dem vernehmen nach die inventarisirte effecten bereits nicht mehr im hauß sondern anderwertlich verbracht seijn mögten, so soll der notariusBrewer dahin geschickt werden mit zweijen zeugen umb zu sehen, ob vermög des inventarii die effecten annoch obhandnen, diesem noch morgen der bericht ahn den hoffrath abgestattet werden soll.
ist das vom provisorenPortz abgelaßenes schreiben zu gehabung des protocolli vom 3ten dieses beijm hoffrath ad causam cloisters Marienberg verleßen
ad causam erbgenahmenPaffrath gegenJohan Caspar Waldos gestalten dem notarioBrewer zu committiren ocularem inspectionem nach dem auffgerichtetem inventarium an die waldoische dem vernehmen nach hinweggebrachten effecten zu nehmen ist der bescheidt, daß man zu vorderst zum hoffrath des vorhaltens halber, weilen denen decretis vom 17. Maii und 16. Junii nicht pariret hat, dem unterthänigsten bericht abzustatten.
die vom Schipper Fritz gethane inscription deren beij Hanß Peteren Connen eingekellerten weinen wirdt acceptirt, und der ad instantiam eines burgeren zu Dußeldorff angelegter arrest hirmit auffgehoben.
herr bürgermeister Jordans hatt ab allem, was zu Cöllen auff der vorgefallen, referirt, mit der anzeig, daß fur dies jahr in erwegung deren so schlechten zeithen 15 simplen löblichelandtstände außgeschrieben haben.
Gabriel Meijer von der 1/2 wacht zu befreijen ist sein petitum abgeschlagen.
auff kunfftige Sanct sebastiani bruderschafft in erwegung der geringer zahl deren brüderen sollen virr virr schincken wirthen benennent und das tractament wie brauchlich gehalten werden.
ahm kunfftigen donnerstag können die winter freuchten publicatione praevia plus offerenti außgethan undt verkaufft werden.
dem betteljäger können ad interim, biß eine verordnung gemacht, auß der renthcammer vier ad funff reichsthaler gegeben werden.
die gemeindtsfreunde thuen nach- und nachmahlen ihre zum offteren gethane anerinnerung in puncto der renthcammer restanten so dan beijbringung deren vorrathlichen simpelsgelderen sambt denen collectzettelen wiederhohlen, warrauff der bescheidt, daß ahm negsten rathstag die collectzettelen eingeliebert, auch der status deren bezahlten und annoch rückständigen simplen alßdan mit übergegeben werden sollen
letztlich ist ein ehrwürdiger rath schluß und meinung, daß die arck so viel möglich reparirt, und nach guthbefinden ein- und andern außwendigen bawverständigen solche im folgendem jahr von steinen gemacht werden solle.
Henricus Odenkirchen und beijden deßen söhnen soll ahnbefohlen werden diesen nachmittag die gelder von denen auff der weijden angenohmenen freuchten zu bezahlen, wohe sonsten dieselbe auffs newes verkaufft werden sollen.
die gemeindtsfreunde haben ubergeben den statum restantiorum, dahero soll morgen mit der commission ohne ansehung der persohn fortgefahren werden.
herr Kleinerman und Bungs haben ihre simpels rechnung von 6 simplen sambt dem vorrathlichen geldt ad 14 reichsthaler 37 albus in magistratu praesentirt und eingeliebert, welche rechnung denen gemeindtsfreunden ad rerdendum communicirt worden ist.
jedem schweinshiert in erwegung der geringer zahl von schweinen ist ein halb malder roggen auß der muhlen zugelegt worden.
herren renthmeistern werden ihres ambts und pflichten erinnert ob denen in ihren haußeren außgebenden muhlenbreiffgen deren verkaufften freuchten in ihr mullenbuch einzusetzen gestalten nach abgelauffenem monath beij der rechnung bejzulegen.
auff suppliciren wittiben Casparen Servas gewesenen stattziegelbeckeren wirdt herren Kleinerman und Lenders alß inspectoren des newen ziegeloffen committirt die arbeiths leuthe selbsten außzuzahlen.
ubergebene acciesrechnungen von denen jahren 1727, 1728, 1729 biß auff leztere newe verpfachtung seiner annoch praetendirender forderung halber ist verleßen, und sollen die protocollen nachgesehen und alßdan daruber referirt werden.
wittib Henrichen Jansen soll angesagt werden mitt ihren kinderen nach ihrem heimmeth hinzuziehen.
nachdemahlen das cloister Eppinghoven wegen eine gerichtlich habende obligation von 400 reichsthaler und von einigen jahren erfallene pensionen ahn die erbgenahmen des gasthaußmeisterenBorgs ahm gericht dahier per immissione ange- standen, so soll dem procuratoriTheisgen angesagt werden beijm gericht zu desistiren in maßen magistratus resolvirt das cloister zu befriedigen.
begehren deren gemeindtsfreunden ist Johan Wilhelmen Hoffman ahm Rhein zu inhibiren keine umb maltz zu machen an seinem hauß verfertigen zu laßen, auch dasigen eingeseßenen ahn zu befehlen die wein accies zu bezahlen, mithin aldorthin zum nachtheil der stattaccies keine freuchten umbzumaßen sodan daß die accies von denen kohlen, welche dahier in der statt consumirt werden, eingezogen und die collectzettelen sambt vorräthigen gelderen beijgebracht werden mögten.
durch den trommenschlag soll das sommeren im feldt und auff der weijden unter arbitrari straff verbotten werden.
dem supplicanten Hans Peteren Conners ihme zu erlauben die maur ahn schopenhauß nach der gaßen zu extendiren, ist sein petitum abgeschlagen
denen beijden ehefrawen von herrncapitain und herrn lieutenantde Weed können in gefolg churfurstlichem gnädigstem befelchs die halbe servis gelderen auß dem vorrathlichen simpelsgelderen herrncollectoribusKleinerman und Bungs zahlt werden.
weilen die erbgenahmenHoen mit denen erbgenahmen Nettesheimb im vergleich stehen, alß kan der Joannes Hoen großjahrig erklährt werden.
vom monath maii jungsthin biß nun zu suspendirt gewesener stattschloßerWillhelmus Kraijtz soll nach abgelauffenem monath wieder zur statt arbeith angenohmen werden.
auff eingelangte nachricht, daß gesteren tag Jonas zu Selikum bestohlen seijn solle und dem vernehmen nach viele vagabunden sich dahirr in der baurbahn auffhalten thuen, alß ist fur rathsamb befunden eine visitation halten zu laßen.
zu abfuhrung der schulden ans gasthaus und cloister Eppinghoven soll das hauß negst dem rathauß mit dem vor der zollpfortzen gelegenen garthen und die inventarisirte mobilien des verstorbenenen gasthaußmeisteren taxationae praeviae ahn zu kunfftigen montag dem meistbietendem verkaufft werden, das hauß zwarn nicht unter 600 reichsthaler, welche gelder sonsten die statt zu offeriren hat.
auff suppliciren Gertruden Pfeffers ihren jungsten sohn an ein handtwerck zu thuen, haben Herren provisores demselben beij zu springen.
dem supplicanten kan gleich dem verstorbenenem wachtmeisterenAndreaßen Reinnartz monathlich von jedem quartirr ein gulden gegeben werden.
das außschreiben von 10 simplen alß pro termino Sankt Laurentii 3. Sankt Simonis et Judae 4. und pro termino conversionis Sankt Pauli 1740 3 verleßen worden.
auff eingelangte dienstliche reproduction ahn seithen Gerhardten von Heerdt soll in gefolg ergangenen decreti vom 27. Junii Hanß Peter Connen uber die von genandenSchippers inscribirte und beij genandenConners eingekellerte weinen vernohmen werden.
die gemeindtsfreunden referiren, wie daß ahm Muhlenbroich dem augenschein uber den von der Erfft geschehenen und ferner nach zu befahren stehenden schaden eingenohmen hatten, welchen schaden dan zeitlich vurzukommen herren renthmeisteren commission auffgetragen wird.
die sommerfreuchten sollen ahm donnerstag publicatione praevia denen meistbietenden beij brennendem leucht außgethan und verkaufft werden.
ist sein petitum einer habender vergeithung des beij ohne bilett logirten herrn haubtman zolls abgeschlagen
auff abgeleßenen unterdienstliche criminalklag des verwundeten Leonarden Kop gegen des custeren vom cloister HinderhovenLaurentz Davidts sohn mit nahmen Thomassen Davidts beklagten und thäteren,
auff nachmahliges anstehen und begehren deren nagelschmitten wirdt dem unterm 24ten May 1738 ergangenem und beklagten Adamen Pollender teste executo insinuirtem bescheidt, daß beij fernerem ungehorsamb wieder denselben mit der execution verfahren werden solle.
die vom supplicanten beij heuthiger versamblung in abschlag seiner schuldigkeit deren 532 reichsthaler beij antrettung seines dienstes loco cantionis ubergebenen gerichtliche obligation von 100 reichsthaler sprechend auff Joannes Brewerschlößer alhirr können angennohmen und auch demselben gegen billige zahlung ein findtleinskindt zur verpflegung gegeben werden, indeßen demselben ahnbefohlen werden soll inner zeith von 3 monathen seine etwa annoch habende forderung seinem angeben nach beij zu bringen, und ins kunftig dem altem brauch gemäß vor abgang herrn bürgermeister im februario die spendtrechnung zu thuen.
auff suppliciren Rutgeren Schmitzmullersknecht ihme in ansehung seines 25 jahrigen alters großjahrig zu erklähren, ist der bescheidt den vormunder Pempelforth zu vorderst daruber zu vernehmen.
wittib Cornelis haben Herren provisores auß armen mittelen beijzuspringen.
wurde herr beichtiger zu Eppinghoven die pension des lauffenden jahrs nachlaßen, alßdem soll demselben so forth das capital von 400 reichsthaler sambt der pension betreffend dem abgelebtem gasthaußmeisteren Borgs abgelegt werden
dem supplicanten zu wiedergehabung der im vorigen jahr von der burgerwacht seines verbrechens halber abgenohmener flinten ist sein petitum abgeschlagen
edictum serenissimi zu abwendung der in graßirende und zu denen reichs-landen naherende süche soll an gehörigen örtheren assigirt und zu dem endt der gnädigster verordnung gehorsambst nachzuleben an allen stattpfortzen gute wacht gehalten werden.
dem supplicanten Hiyeronimus Brunner ein seidenwircker ist erlaubt ad probam auff ein jahr von Urdingen sein domicilium hierhin zu transferiren, und die kinder in die arbeith anzunehmen, demnegst nähere resolution erfolgen soll.
Christoffel Strobel und wittib Casper Servas werden mit ihrem suppliciren abgewießen.
auff abermahliges suppliciren Hanß Peteren Conner laßen magistratsherren es beijm im jahr 1692 ergangenem bescheidt des waldtmans erb, oder schophen hauß allerdings bewenden und kan die begehrte besichtigung auff seine kösten geschehen.
des supplicanten Arnoldem Langenberg Schwägervatteren Hupert Lubrich stehet frey auff sein hauß 50 Reichsthaler auffzunehmen.
verbott der hollendisch- und düsseldorfer Stuber item auß keinen freuchten brandenwein zu brennen
auff suppliciren Johan Wilhelm Roggendorff feltschutz und butteljager soll wie vorhin der morgen zu 6 Heller brucht angeschlagen werden.
wittibenCaspar Servas haben abgeßandene HerrenRenthmeisteren Kleinerman und Lenders 3 Reichsthaler zu geben.
WittibPeteren Schallen hat sich mit ihrem suppliciren beijm burgermeister gericht anzumelden.
dem Betteljäger kan die list der verstorbenen betteljageren von denen baurbahnischen zu seiner einforderung des gehalts gegeben werden.
die helm hinweg zu nehmen
Wilhelm Claßen ahn Rhein.
Strobel
Vollmuhlen nach verleßenem attestschein des bawmeisteren ißt fur drinlich befunden worden ahn der eine stub und dem gemach anzubawen und unter einem Tach zu fuhren
Leonardt Kopp
auff ferner- unterdienstlicher memoriale und bitt Laurentz Davidts ist der bescheidt, daß der verwundete per notarium und zeugen abgehort, daruber instrumentum verfertiget, und diesem nach protocollum ad impartialen außgestelt werden solle.
Laurentz Davidts uxorio nomine praesentirt bescheidtmäßige erklährung, warauff dem vorigem decreto inhaerirt wirdt gestalten die vorhin specificirte mobilaireffecten taxiren zu laßen, und demnegst
zu deren nicht verbringung beyde eheleuthe jurato abzuhoren quad factum est.
Martin Schwedding ubergebenes memorial ißt der Wittiben Andreaßen Fischer zu communiciren.
collectores simplorum HerrenOsters und Hugels haben ihren simpels rechnung von 6 simplen mit dem vorrath ad 8 Reichsthaler 56 Stuber eingeliebert und ißt selbige ad revidendum denen gemeindtsfreunden communicirt worden.
unterthänigste remonstration und bittschrift Peteren Korffmächer gegen erlegung der gelderen das landt im Hamfeldt von Peter Forstges ihm wieder zu uberlaßen ist verleßen in decretat dem gerichts protocollo nach zu sehen, wann er es die statt bekommen
1716 ist sothanes landt juristio relationen des thurmwährteren gerichtlich distuhirt worden.
BetteljägerJohan Wilhelm Rockendorff gleich dem verstorbenen wochentlich das brodt und butter auß dem gasthauß zu empfangen beliebet worden ist.
Wittib Corneliß kan [mehrere Worte] faß steinkohlen auß armen mittelen zum brandt gegeben werden.
faßbendersambt dienstliche supplication ist dem meisteren Huperten Hochelbroich zu communiciren.
P.P: Recollectis kan die gewohnliche allmus zum fisch werck? von 12 Reichsthaler deren 4 von der renthcammer 4 vom gasthauß, und 4 von der Spendt citiren? consequentiam gegeben werden.
Laurentz Davidts supplica in nahmen seines Sohn Thomassen pro obtinendo salvo conducte kan mit den verfolg den Herren referenti zugestelt werden.
6 Simplen zu collectiren ahm sontag zu jedermans wißen- schaft vom cantzel zu publiciren.
auff abgestattete relation HerrenRenthmeisteren, wie daß nach außsag der mühleren ein newer stein in der Cohnmuhlen nöthig seye, alß wirdt Herren Rentmeisteren committirt zu dem endt einen einzukauffen.
der Bawmeister soll auch über die gegen ihn von denen gemeindtsfreunden und sonsten fur und nach eingekommene klagten zu redt gestelt und seines ambts sub poena erinnert werden.
Theodorem Pempelforth des supplicanten Rutgeren Schmitz vormunderem soll ahnbefohlen worden seine Rechnung zu thuen, diesem nach umb supplivanten großjahrig zu erklahren.
Witwe Antonii Pontani können supplicirter maßen zu ihrer verpflegung auß denen beym Obercloister außstehenden gelderen von deren interesse 4 Reichsthaler zugelegt werden.
Stattdienern zu gehabung einer bey stewr wegen großer mühe in beytreibung deren simplen werden noch zur zeith zur gedult hin verweisen.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher wüllenweberen soll beyden streittigen partheyen HerrMarbaise und dem vollmuhleren auffgegeben werden ihre sache zu beschleunigen
AmbtsverwalterenKleefis abgeleßenes Schreiben in puncto des dahier ad instantiam Wilhelmen Vahsen arrestirten geferdts soll vom Burgermeister verhore wieder beantworthet werden.
supplicantinnen ehefrawen Josephi Crefelts haben Herrnprovi- sores auß armen mittelen bey zu springen
Johan HeiderWagener secundano zu gehabung eines newen rocks ist sein petitum abgeschlagen.
specifivation und sorten der nägelen welche die krämer und nagel schmitten verkauffen
auff suppliciren erbgenahmen Hoen gegen erbgenahmen Nettesheim wirdt jetz gemeldten Erbgenahmen auffgegeben de obtentis processibus inner zeith von 6 wochen zu dociren, in entstehung deßen nach der publicirter urtheil verfahren werden solle.
Herren provisoribus wirdt recommendirt supplicanten Christoffel Sprenger 2 Reichsthaler fur die cammer fewr beyzuwerffen.
Hermann Klump wegen des praetendirten vergeuthens von denen dragoner pferden, ist mit seinem suppliciren abgeweßen.
Mevis Esser hat auff sein suppliciren sich bey denen Herrenprovisoribus anzu vermelden.
Henricus Pilgrams auff sein suppliciren von der wacht befreyet zu werden, hat solcher auß erwegung seines alters nach verlauff und abgang Herren haubtleuthen erhalten.
nach verleßenem memoriale sämbtlicher ankauffteren deren auff der weyden vor 2 jahren durch den hagel zerschlagenen sommerfreuchten gestalten ihnen einen billigen nachlaß ahngedeyen zu laßen, ist der bescheidt das protokollum nachzusehen, und daruber in proxima zu referiren.
Witwe Margaretha Fischers zu erhaltung eines sommeren roggens pro el??moliina? wirdt zu Herrnprovisoribus hie verweisen.