Band 30: Eintrag vom  9. September 1741 (Nr. 1177)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

lohemühlen

dan wirdt von denen frantzösischen commissariis befohlen, daß man die lohemuhlen ohne anstandt zur mahlmuhlen ingerichtet werden solte, zu welcher inrichtung man ihme eine determinirte zeith stellen solte, so auff dienstag gesetzet worden.