dem gnädigstem befelch, gestalten die unterthänigsten bericht abzustatten, was zu der frantzösischer armee und guarnison ahn weitzen, rogen, haber, hew, ströhe und holtz geliebert, und auch an handt- und spandiensten geleistet, mithin darauff bezahlt und annoch unbezahlt ist, gehorsambst nachzuleben decretirt worden ist.
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