Anna Gertrudt Pontanis
demuthiges memoriale und bitt ist verleßen,
[Nächste Seite]daß sich zum geistlichen standt resolviret und die zu erforderte kösten beijzubringen nicht vermögte, ohne daß ihr halbburtiger bruder zu außgebung ihres kindtgetheils angehalten würde, warauff magistratsherren bescheidt, daß der status kindlicher theilung durch die vormundere examinirt, und supplicantinen in ihrem vorhaben geholffen werden mögte
vormünder