comissarius
auff nachmahligem vortrag herrnrenthmeisterWort Waroque wegen vorgangenen gemahls und dabeij erlittenen schadens von jeglichen sack ein pfund praetendirte, welches biß den 15 Martii letzthin einschließlich auff 137 reichsthaler nebens denen vorhin gegebenen douseur ein mehreres sich ertragen thäte, ist magistratsherren bescheidt und meinung, daß man in conformität anderen außwendigen mühlen, darzu resolviren müßte, daß also herrnrenthmeistere die übrige geldere empfangen könten.