Band 30: Eintrag vom  1. Juli 1738 (Nr. 135)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

kriegsrath zu halten, und die Verordnung, gute wacht an denen pfortzen zu halten, dabeij zu entwerfen? und demnegst zu jedermans wißenschaft in der haubtwacht zu publiciren, ist fur guth befunden worden.

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