faßbender
aldiweilen dem glaubhafften vernehmen nach einige wein per aaß einkommen, wovon beij der renthcammer nichts angemeldet, vielweniger etwas bezahlt wirdt, alß wirdt herrn bürgermeister committirt die faßbender citiren zu laßen, und denenselben anzubefehlen, daß die ohne den krahnen zu berühren einkommende weinen nach dem einschraden gleich herrenrenthmeisteren anzugeben hetten.