Band 30: Eintrag vom  20. November 1742 (Nr. 1594)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

baurbah-nische

inhaerendo prioribus decretis sollen die baurbahnischen nach alter und von hundert und mehreren jahren hergebrachter gewohnheit die servis gelderen in- und zu behurff deren herren officieren bezahlen.