Band 30: Eintrag vom  9. Januar 1743 (Nr. 1625)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

dan ist ein von einem impartialen uhrmächer über besichtig- und examinirung der von dem uhrmächerWeber gemachter uhren ertheiltes attest verleßen worden, und weilen daraußen zu ersehen, daß die uhr nichts nutz, ist magistratsherren meinung, daß man einen zweijten uhrmacher umb die uhr ferner zu examiniren, beruffen laßen solle.