ahm künfftigen montag sollen die kühe außgehen, und von jeder mit einschließung
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des hüethe-lohns gegeben und ahm freijund sambstag die jenigen gegen bahre zahlung ohne ahnsehung deren person abgeholet werden, den jenigen aber so keine 3 morgen eigen oder pfacht land haben, nicht erlaubt sein solle, kühe oder rinder zu halten, sondern solche nach beschehener visitation abzuschaffen gehalten sein.