Band 30: Eintrag vom  14. Mai 1743 (Nr. 1743)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

ahm künfftigen montag sollen die kühe außgehen, und von jeder mit einschließung

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die kühe

des hüethe-lohns gegeben und ahm freijund sambstag die jenigen gegen bahre zahlung ohne ahnsehung deren person abgeholet werden, den jenigen aber so keine 3 morgen eigen oder pfacht land haben, nicht erlaubt sein solle, kühe oder rinder zu halten, sondern solche nach beschehener visitation abzuschaffen gehalten sein.