Band 30: Eintrag vom  25. Mai 1743 (Nr. 1757)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

jagen

das krauten im feld und auff den weiden wie auch das jagen soll verbotten, und denen contravenienten die hund totgeschoßen,

[Nächste Seite]

340

und die flinten abgenommen werden.