die per notariamMostart in beijseijn zweijer zeugen herrn bürgermeister Bringmann insinuirte unterthänigste erinnerung supplicantis Waldos und darrauff auß dem geheimb conferentzrath an den hoffrath per apostillam verleßener befehl uber die geschehene execution deren waldosischen mobilien den berichten abzustatten ist mit der von genanden notario schrifftlich requisition pro restitutione der mobilien verleßen.
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