Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 242 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Kopffgeld

bey dieser extraordinaire versamblung mit beruffenen gemeindts freunden ist das gnädigster befehl und verordnung, wie daß auß geschreibenes kopfgeldt zur türckenstewr der verwilligte 50 Römermonathen beygetrieben werden solle, verleßen, und der bescheidt, daß zu entrichtung der gnädigster verordnung Herren bürgermeisteren und Herren senioren mit zweyen gemeindsfreunden die classification entworften, demnegst selbige in pleno abgeleßen werden soll.

capitationsfueß