Band 30: Eintrag vom  17. Februar 1739 (Nr. 455 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Schmidts ambt.

denen schmidtsambtsmeisteren und sämbtlichen ambtsgenoßenen soll zenter arbitrari straff ahnbefohlen werden dem vorherigen befelch gehorsambst nach zuleben und klägeren brewer bey jedem ambtsgebott mit citiren zu laßen.