executant
dan thuen herren bürgermeisteren referiren, waßmaßen die militarische execution wegen deren rückständigen simplen obhanden und vor sich gehen werde, warauff magistratsherren einhelliger meinung, daß der anjetzo anwesender executant denen herrencollectoribus so rückständigs in abmachung ihrer rechnung seindt, zugeschickt werden solle.