fiscalischer anwalt gegen Merten Schweding
auff das durch ohnpartheyschen rechtsgelehrten ein gehohltes gutachten in inquisitions sachen gegen Merten Schwering zu Selikum thäteren des todtgeschoßenen Andreaßen Fischer, ißt Magistratsherren resolution demselben salvum conductum auff 6 Wochen mittzutheilen, und wegen seines verhaltens sententiam in faciem zu publiciren