Band 30: Eintrag vom  02. Juni 1739 (Nr. 648 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

auff geschehen vor- und antragen, daß der executant annoch zum last des herrn collectorisHeinsbeck dahier liegen thäte, ist magistratsherren nachmahliger bescheid, daß dem herrn Heinsbeck noch heuth bedeuthet werden solte, daß er das beij seinem letzhin übergebenen statum außgeworffenes quantum sambt allem bißhero auffgangenen executions kösten zahlen solte, in deßen deren gemeindtsfreunden gemelter status ad examinandum ubergeben werden könte.