Band 30: Eintrag vom  23. August 1740 (Nr. 855)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

grommet auff gethane relation Herren renthmeister daß die jenige, welche frühzeithig das graß ahm alten ziegelofften haben abmachen laßen, darvon auch den grommet praetendiren wollen, warauff der bescheidt, daß denen selben solches nicht placidirt, sondern es beijm alten herbringen belaßen werden und der grommet denen kühen verbleiben solle.