Herr Ruhr
dan ist ein vom herr Rhur von Rheinberck außgebracht gnädigstes concessions befehl, daß 3000 malter buchweitzen auß hießigem cöllnischen landt nach Hollandt zu fahren erlaubens habe, verleßen, warauff magistratsherren bescheidt, daß der Kauffman Ruhr von denen dahier in der statt gekaufften buchweitzen wie auch in der Baurbahn beij der ab- und außfuhr die accies, und von anderen ortheren gekaufft- und fur beij fahrenden buchweitzen den Zoll abstatten solle und muße.