Band 30: Eintrag vom  4. März 1741 (Nr. 997)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Marienberg beijm hoffrath ubergebene handlung, so communicabel erkant worden, verleßen, worauff Magistratsherren meinung, daß man sich wegen der offerirten halben molters zum praejuditz und nachtheil der statt und böser consequenz anderem nicht verstehen könte.