• Eintrag 10906. Juni 1741 die gemeindtsfreunden stehen nachmahlen an, daß die collectzettelen mit denen vorräthigen gelderen einbracht werden...
  • Eintrag 10916. Juni 1741 in gefolg jungst ergangenen rathschlußes sollen die rinder ins broch getrieben, und denen jenigen, welche fur ihre rinder auff die weijden mitzugehen an die renthcammer das geldt bezahlt heben, solches wiedergegeben werden....
  • Eintrag 10926. Juni 1741 kopfgeldt...
  • Eintrag 10939. Juni 1741 munster kirchen baw...
  • Eintrag 10949. Juni 1741 auch referiren herren burgermeistere, daß Johan Wilhelm Hoffman seinen haußrath sambt einem zu wortbleichardt fur sein theil nacher Urdenbach zu bringen ins schieff habe hinbringen laßen, warauff der bescheidt, daß den rückstandt der wein accies von der zeith, daß die wittib geheij- rathet gehabt, bezahlen solle....