Eintrag 10906. Juni 1741 die gemeindtsfreunden stehen nachmahlen an, daß die collectzettelen
mit denen vorräthigen gelderen einbracht werden...
Eintrag 10916. Juni 1741 in gefolg jungst ergangenen rathschlußes sollen
die rinder ins broch getrieben, und denen jenigen, welche
fur ihre rinder auff die weijden mitzugehen an
die renthcammer das geldt bezahlt heben, solches
wiedergegeben werden....
Eintrag 10949. Juni 1741 auch referiren herren burgermeistere, daß
Johan Wilhelm Hoffman seinen haußrath sambt einem zu wortbleichardt fur sein theil
nacher Urdenbach zu
bringen ins schieff habe hinbringen laßen,
warauff der bescheidt, daß den rückstandt der
wein accies von der zeith, daß die wittib geheij-
rathet gehabt, bezahlen solle....