Eintrag 111027. Juni 1741 die gemeindtsfreunde bringen vor und an, daß die wießen
ländereij wegen übergeschoßenen sandt
weilen die jahren auch verfloßen, de novo
verpfachtet werden mögten, warauff magistratsherrenschluß und meinung, daß die pfachtere,
so die
ländereij unter den pflug haben, dieselbe die uberschoßene, alß wohl die noch guth
undt nicht uberschoßene annoch auff dreij jahren
bawen, und also hernacher in eine verpfachtung
gezogen werden könten....