Eintrag 2184. September 1738dahm Jostenkan ergo judicialem obligationem die olligs-
mühlen unter diesem beding gelaßen werden,
daß sich ins künfftig mit der zahlung der
jahrlichen phachtschillingen beij halten solle anschlag des kopffgeldts fur hießige
statt kan auff 507
Reichsthaler und einigen cöllnischen Albus außgeworfen werden...