Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 216 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

die gemeindtsfreunde reproduciren funff examinierte simpelsrechnungen sambt ihren daruber gemachten gravaminibus, nach welcher verleßung der abscheidt, daß die bey denen collectzettelen befindliche uberschießende geldern der renthcammer inner acht tagen zeith gegen schein eingeliebert werden sollen