Band 30: Seite  85  

  • Eintrag 5832. Mai 1739 schlößeren ubergegebenes memoriale ist ver- leßen, und der bescheidt, darauff, daß das ambt denen magistrats decretis keine parition geleistet, dasselbe wegen ahndictirter würcklich zu executiren wäre, so dan den stattschmidtWilhelm Kreijtz als hanteren in seiner stadt arbeith zu suspendiren, und gemeldterBrewerad interim die arbeith haben solle....
  • Eintrag 5852. Mai 1739 des schmidtsambts eingewendete klag und vorstellung ist verleßen, und ist magistratsherren bescheidt, daß denen dießerthalb ergangenen decretis inhaerirt, und indeßen die ambts- meister vor die ahndictirte der 2 goltgulden ihres bezeigten ungehorsambs halber mit würcklicher execution angesehen werden sollen....
  • Eintrag 5872. Mai 1739 supplicirender Wilhelmus Kreijtzstadtschmidtwirdt wegen wieder ahnnehmung zur stadt arbeith noch zur zeith zur gedult hin ver- wießen....
  • Eintrag 5882. Mai 1739stadtprofos kan auff sein suppliciren eine newe monteur gegeben werden....