Eintrag 5832. Mai 1739 schlößeren ubergegebenes memoriale ist ver-
leßen, und der bescheidt, darauff, daß das ambt
denen magistrats decretis keine parition
geleistet, dasselbe wegen ahndictirter würcklich zu executiren wäre, so dan den
stattschmidtWilhelm Kreijtz als hanteren in seiner
stadt arbeith zu suspendiren, und gemeldterBrewerad interim die arbeith haben solle....
Eintrag 5852. Mai 1739 des schmidtsambts eingewendete klag und
vorstellung ist verleßen, und ist magistratsherren
bescheidt, daß denen dießerthalb ergangenen
decretis inhaerirt, und indeßen die ambts-
meister vor die ahndictirte der
2 goltgulden ihres bezeigten ungehorsambs halber
mit würcklicher execution angesehen werden
sollen....
Eintrag 5872. Mai 1739 supplicirender Wilhelmus Kreijtzstadtschmidtwirdt wegen wieder ahnnehmung zur stadt
arbeith noch zur zeith zur gedult hin ver-
wießen....
Eintrag 5882. Mai 1739stadtprofos kan auff sein suppliciren eine newe
monteur gegeben werden....