Band 30: Seite  86  

  • Eintrag 5902. Mai 1739 des schreiners ambts eingelangte remonstration ist verleßen, und hirrauff der bescheidt, daß der beklagte Michael Haßel nicht die etwan vom ambt ubergebende articulen jurato ab- gehöret, und das ambt in ihrem gerechtsamb allerdings manutenirt werden solle...
  • Eintrag 5922. Mai 1739 dan haben herren bürgermeister statthaltere magistratsherren und denen beruffenen gemeindtsfreunden ver- bragt, daß weilen die zeith heran kombt, daß das viehe auff die wießen außgetrieben werden solle, den donnerstag vor pfingsten die kuhe außgehen und von jeder mit ein- schließung des hüthgeldes 10 schillingen zahlt werden, die wieder aber biß darahn das broich vom waßer freij auff die ställe zu halten wären...
  • Eintrag 5942. Mai 1739 dem herren de Greeff kan auff die gegen deselben von dem Caspar Waldos beijm officialat zu Cöllen instituirte injurir klag ein attest über vorgangene execution gegen den Waldos gegeben werden....
  • Eintrag 5966. Mai 1739 beij heuth gehaltener extraordinaire con- vention seindt die von herrendeputatis auß Bonn heruntergelaßene bißherige landt- tags handlungen verleßen worden....