Verlangte Eintreibung der Ruckstände
ad 4tum wurde untterhalten, daß wegen Geldmangel und um die Bürger nicht zu ruiniren es dermalen unmöglich seye, die befragte Ruckstände einzutreiben, besonders da bekanntlich der Contributions und Simpelertrag mit aller Mühe einzutreiben ist, und schwerlich eingetrieben werden kann.