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Die vom H. RentmeisterHolter præsentirte Stadts Rechnungen sollen abgeführet werden.
Wilh. Schopen
Auf gemässigte Beschwerführung des Wilhelm Schopen Pfächter der WalkMühl wird die gebettene Herstellung deren abständigen 4 Rümpfe denen H. Bau Commissarien recommendirt, in Betref der bei ihm haltenden Nachts wacht aber beruhet die Entschließung bis zur näherer Überlegung.
Godfrid Reinartz
Auf unterdienstlichen Antrag des Godfrid Reinartz ist decretirt worden, weil derselbe Bedencken traget, sich mit dem Krancken UnterknechtJohan Müller in Betref des Gehalts zu verstehen, so soll die Bitte bis zu dessen Absterben beruhen.
Johan Lürrich
Die Bitte des Johan Lürrich um den Unterknechts Dienst beruhet ut supra .
Maur zwischen Secretain Garten und dem Bären Erb.
Dem BauinspectorenHermkes ist der Auftrag gegeben worden, mit Zuziehung zweyer Werckmeisteren das Fundament zwischen des Secretain Garten und dem Hauß zum Bären aufzugraben, und zu examiniren, weme die Maur alda zu Last falle.
H Dumont et Caroux
Der auf das g[nädi]gste Rescript vom 5ten Junii 1792 in Betref deren Fabrikanten H. Dumont und Caroux abgefaster untgster Bericht ist verlesen und abgehen zu lassen decretirt worden.
Pompe an der Stadt Waag
eigene Brunnen zahlen halb
die Reparazionen in dem Fastnachts Zech
Auf die Bittschrift deren Nachbaren an der Stadtwaag ist decretirt worden, daß diejenige Nachbaren aufm Marckt, welche eigene Brunnen haben, zu den Kosten der neuer Pompe an der Stadtwaag zurn Halbscheid, die übrige aber per totum beitragen, die reparazionen aber jährlich in dem Fastnachts Zech eingeführet werden sollen.
Die vom H. RentmeisterHolter übergebenen Stadt Rechnungen sollen abgeführet werden.
Neue Hauptleute
H. Josten ...................................... Fandrich Pantzer H. Hansman ................................................. Walraf H. Degreeff ................................................... Viehof H. Hütten ...................................................... v. Jegen
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtrechnungen sollen abgeführet werden.
Der PaveymeisterLost soll von Lüttig beschrieben, und ihme eine Straß angewiesen werden, selbige zu verfertigen.
Keinen Zoll aufm Linnischen zu heben von den auszukrahnenden Güter
Instruction für die H Landtags Deputirte .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtrechnungen sollen abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtrechnungen sollen abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter aufgelegte Stadt Rechnungen sollen von der Rentkammer abgeführet werden.
Der auf diesjährige Gasthauß Rechnung erteilte Recess ist abgelesen worden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden.
Anwesende H. Landtagsdeputirten Beckers und Nepes referiren, was bis dahin auf gegenwärtigem Landtag vorgegangen seyn
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden.
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen von der Rentkammer abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
unt[ertäni]gste Vorstellung ad manus clemissimus in Betref deren Jahrsrechnungen einzuschicken .
Sind die von denen Vorsteher über die Rentkammer Jahrsrechnung 1791 übergebene Gravamina vorgenommen, und darauf die Resolutiones erteilt worden.
Hochedelgebohren
Die Gemeinheitsfreunde reproduciren die ihnen ab revidendum zugestelte Hauptrentkammerrechnung de anno 1791 fleißig revidirtund examinirtermaßen obruck wiederhohlen und stellen über die von H. Bürgermeister Holter folgende Gravamina.
Gravamina 1. Man findet nicht in der Rechnung daß der Brandwein, so von anderen Örter in die Stadt eingeführt wird, acciß eingetragen habe, wodoch viele
resolutiones ad 1. Denen Stadtpförtneren soll aufgegeben werden alle einkommende auswendige Karren fleißig zu visitiren, und den einkommenden Fremden
Gravamina [Forts. vorher. Seite rechte Spalte] Bürger den Brandwein von Crevelt und von anderen umliegenden Örter bekommen, als nämlich der Henrich Mom , welcher schier alle Monat eine Karr Brandwein von Crevelt bekomt, wo doch jede ahm 1 Rth. Acciß zahlen muß, und obig gemelter zahlt keinen eintzigen Heller Acciß welches denen städtischen Brandwein stöcheren, die vom Brandwein stochen ihre Acciß abführen müßen, zum höchsten Nachteil ist, und welche der Stadt von jeder ahm Brandwein ungefehr ein 1/2 Malter eintragen .
resolutiones [Fort.vorh.Seite linke Spalte] Brandwein an die Stadtwaag anzumelden, damit darob die Acciß nicht verschlagen werde . In Betref des Henrich Mom, da ist derselbe, wie übrige Krä mern der Acciß halber accordirt gewesen, wie die Rechnung nachweiset .
[Gravamina] 2. Vom 4ten April 1791 sind denen Arbeitsleuten Hofman,Urdingen, Wirichs pro Tag 18 Stüber auszahlt, vom 11ten dito bis 16ten dito 15 Stüber, nun be gehrt die Gemeinde zu wißen, weswegen obigen pro Tag 18 Stuber die andere aber 15 Stüber sind bezahlt worden .
[Resolutiones] ad 2 . Der BauinspectorHermkes soll hierüber vernommen werden .
[Gravamina] 3. Dem 3ten May 1791 sind dem Caspar Hermkes mit Genehmigung und auf Befehl deren Kurfürstlichen HerrenCommissarien laut Rechnung zahlt 53 Rth. welche von dem Magistrat nicht für gut erkent [Fortsetzung ist nächste Seite]
[Resolutiones] ad 3 . Weil die Kurfürstliche Herren Commissarien diese Rechnung für gut befunden, so hat der Stadtrath die Unterschrift für unnötig erachtet .
Gravamina [Fortsetzung vorh. Seite rechte Spalte] noch unterschrieben, selbes können wir nicht als Gemeinds freunde passiren laßen .
[Gravamina] 4 . Bei Reinigung des Erft flußes sind dem Stadtdiener und Wachtmeister für die Aufsicht pro Tag 20 Stüber zugelegt worden, dem Hermkes aber pro Tag für seine Aufsicht 40 Stüber, nun begehrt die Gemeinde zu wißen, warum ihme pro Tag 40 Stüber, und den anderen 20 Stüber auszahlen thunn .
Resolutiones ad. 4 . Der BauinspectorHermkes hat hiebei ein Mehreres zu beobachten, als die beide andere, weil derselb täglich alle Arbeitsleute aufzuschreiben, und nach geendigter Arbeit darüber förmlich Rechnung aufzustellen hat, und drum sind demselben täglich 40 Stüber zugelegt worden
[Gravamina] 5 . Dem Hermkes sind wegen Inspection deren Landstraßen bezahlt 25 Rth. ohne Bewilligung des Raths, welches die Gemeinde gantz und gar nicht zugeben kan noch will .
[Resolutiones] ad 5 . Dem Hermkes sind vom Stadtrath für seine Inspecttion deren Landstraßen und hierunter habende besondere Mühe die 25 Rth. zugelegt worden .
[Gravamina] 6 . Herr Bürgermeister Holter und Brewer haben sich jedweden 50 Rth. zugelegt, solches müßen sie schriftlich anzeigen, ob selbes ihnen von den HerrenCommissarien an Gehalt ist zugelegt worden, alsdan müßen sie es anführen in der Ausgab deren Gehälteren .
[Resolutiones] ad 6 . Die vom Landesherren jedem deren beiden zugelegte 50 Rth. sollen künftig unter die Gehälter gesetzet werden .
Gravamina 7 Caspar Hermkes Debet von dem städtischen Hauß termino Martini 1791 24 Rth. welche H. Bürgermeister Holter von dem Bürgermeister Wüllenweber zu empfangen hat, ist nicht bezahlt, auch findet sich nicht in restantiis .
Resolutiones ad 7 . Auf recommendation deren Kuhrfürstlichen Commissarien ist dem Hermkes freie Wohnung in dem bewohnenden Stadthauß vom Magistrat accordirt worden .
[Gravamina] 8 . Anton Joachim Debet laut voriger Rechnung vom H. Wüllenweber vom Hauß aufm Kirchhof in Pfacht 16 Rth. im Empfang vom H. Bürgermeister Holter befindet sich bezahlt zu haben 14 Rth.r .
[Resolutiones] ad 8. ad Supplicam des Ant. Joachim ist der Pfachtschilling aus angeführten erheblichen Umständen auf 14 Rth. vom Stadtrath reducirt worden .
[Gravamina] 9 . Vorig Jahr ist im Rath decretirt worden, daß die 2 Morgen Land im Neußer Broch, so der H. RentmeisterHolter dem Peter Mayer für 1 Rth. verpfachtet, selbige solten diesen Herbst mit Eichelen besähet werden, solches müßte ja anjetzo mit allem Fleiß besorget werden .
[Resolutiones] ad 9 . Magistratus beziehet sich diesfals auf die Antwort des ersten vorigjährigen gravamen .
[Gravamina] 10 Die Gemeinde kan gar nicht zugeben, daß dem Hermkes mit 50 Rth. Gehalt, nebst dem [Fortsetzung nächste Seite]
[Resolutiones] ad 10 weil vom ggst angeordneter Commission selbst anerkent worden, daß das Gehalt des Hermkes von 50 Rth. seiner[Fortsetzung nächste Seite]
[Fortsetzung von Gravamina 10.] von dem Magistrat noch 50 Rth. zugelegt worden, hierauf berufen wir uns auf die g[nädi]gste Kurfürstliche Verordnung, wo nur denen Baucommissarien an Gehalt 100 Rth. zugelegt, und von keinem Hermkes als Unter baucommissarius gemeldet wird, und wenn Magistrat solches Gehalt nicht einziehen will, so sind wir desfals genötiget uns des Endes Höheren Orts zu melden und zu beschweren .
[Fortsetzung von Resolutiones ad 10.] vielfältiger Mühe nicht angemeßen wäre, so ist Magistratus dadurch bewogen worden, demselben noch 50 Rth. zuzulegen
[Gravamina] 11. Die Gemeinde begehrt, daß H. BurgermeisterHolter seine Rechnung zur gehöriger Zeit nämlich vor Lætare übergeben thut, imgleichen auch von Monath zu Monath die Mühlen tabellen und Briefger bei der Rechnung beibringen mögte .
[Resolutiones] ad 11 . Weil verschiedene Pfachschillinge nämlich vom jeden Zoll, Brückengeld und sonsten auf dem 1ten April verfallen, so hat Magistratus für gut gefunden, die Ablegung der Hauptrentkammer Rechnung auf dem 15ten dito zu bestimmen, im übrigen liegen die Mühlen tabellen alle vorrätig, und würden die Vorsteher selbige gesonnen haben, so wären denenselben diese mit den Mühlenbriefger extradirt worden.
Gravamina 12 Die Gemeindsfreunde haben deswegen viel- und oftmalen Raths gang begehret, daß der H. Bürgermeister Holter und Dumont über das Kornmagazin für die Burgerschaft ihre Rechnung ablegen sollen, aber bisheran noch vergebens, so daß es noch von einer Zeit zur anderer verschoben worden ist, nun begehrt die Gemeinde, daß einen Tag darzu bestimt würde .
Resolutiones ad 12 Weil die Vorsteher den Empfang über das Brod und Korn magazin gehabt, so kan Magistratus geschehen laßen, daß die Rechnung von ihnen darüber abgestattet würde .
[Gravamina] 13 . Noch begehrt die Gemeinde, daß die benante Baucommissarien unverzüglich die Rechnung über das Mauren abbruchen, wie auch des verkauften Traß und Tufsteinen zur Revision übergeben mögten .
[Resolutiones] ad 13 soll geschehen .
[Gravamina] 14 . Die Ziegelofensrechnung ist in langen Jahren nicht abgemacht worden, derowegen begehrt die Gemeinde, daß die Rechnung unverzüglich mögte abgethan werden, und alsdan eine neue und verbesserte Einrichtung getroffen würde, von Jahr zu Jahr, wie viel der Ziegeler [Fortsetzung nächste Seite]
[Resolutiones] ad 14 . Die Rechnungen ab den verkauften Ziegelöfen sind abgethan und recessirt, welche auf dem Stadtarchiv vorrätig, und denen Vorsteher auf ihr Anstehen extradirt werden können, übrigens soll für die Zukunft über das Ziegelen eine beßere Einrichtung getroffen werden .
[Fortsetzung Gravamina 14] empfanget, die Scheine von Verkauften Steinen einzubringen, und wie viel Steine die Stadt davon gebraucht hat .
[Gravamina] 15 . Der Magistrat hat die Acciß tarif einseitig auf Bonn geschickt, und alle accisen in etwa vermindert, außerhalb die Brauer acciß, nun findet die Gemeinde, daß die Stadt nunmehro so viele Einkünften jährlich zu empfangen hat, daß alle Accisen gantz aufgehoben werden könten, welche der Burgerschaft zu Last liegen, außerhalb die fremde Waaren die in die Stadt zum Feilen Kauf gebragt werden .
Resolutiones ad 15 Die Kurfürtsliche g[nädi]gste Verordnung soll hierunter abgewartet werden .
[Gravamina] 16 . Es ist stadtkundig, daß dem Herrn Kes 20 Faß Brandgeriß aus dem städtischen sind gegeben worden, worzu H. Rentmeister. und übrige Rathsgliedern ohne Vorwißen deren Gemeinheits Vorsteheren nicht thunn können, doch wan eins mit dem anderen berechnet wird
[Resolutiones] ad 16 Diese 20 Faß Brandgeriß hat der Hermkes auf sein suppliciren als eine Zulag vom Magistrat erhalten . [Fortsetzung nächste Seite]
[Fortsetzung Resolutiones ad 16.] So hat er mehr Gehalt, als ein Baucommissarius, gemäß Kurfürstliche Verordnung ist dem Hermkes kein Gehalt ferner zugelegt worden.
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
Ist das gggste Rescript vom 13ten dieses, welches heut eingegangen verlesen worden, wodurch befohlen wird, daß H. Rentmeister Holter und ich Stadtschreiber am 24ten dieses zu Bonn bei der Hofkantzlei erscheinen sollen, um die allenfals nötige Erläuterung verschiedener in denen unterm 21ten August jüngst eingeschickten Rentkammer Rechnungen 1790 und 91 enthaltenen Posten abzugeben, worauf decretirt worden, daß wir beide ggst befohlenermaßen zur Hinaufreise uns gefast zu machen hätten .
H. v. Carpentier und Theodor Kürten
auf unterdienstliche Anzeige und Bitte des H. von Carpentier und Theodor Kürten, welche willens sind ihre auf dem Markt liegende Gärten zu Wohnbehaußer zu bebauen, hätten Supplicanten vorhero über ihrem vorhabenden Baue einen Plan aufzulegen .
Wittib Ritschel Winand Willems
Beide Supplicanten Wittib Ritschel und Winand Willems werden mit ihrer Bitte um Beisteur ihres Haußzinß H. Provisoren recommendirt .
Præmia für die Jugend in der lateinischer Schul
auf die Vorstellung des RectorKüpper wird die Prüfung der Jugend in der lateinischer Pflantzschul auf Dienstag dem 8ten October festgestelt, und pro praemiis zur Aufmunterung der Jugend dasjenige gegeben werden sollen, was desfals vorigjahr zahlt worden, woraus der Rector zugleich die Bände deren Bücher anzuschaffen hat.
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
relativ was sich zu Bonn in Betref deren beiden Rentkammer rechnungen zugetragen .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
Vergleich zwischen Bernard Ketteler und Schreiner Zunft in Betref deren Lehrjungen
50 Rth. an Gehalt der Frau Jordans zu extradiren in Betref H Wüllenweber
Die von H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden
Der Supplicant Peter Gewarson wird mit seiner Bitte H. Provisoren recommendirt . Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
wurde referirt, daß der Nachen Brandkohl, welcher gehalten 61 Müllheimer Karrigen und 12 Faß, beinahe bereits ins Magazin gefahren worden, worauf beschloßen worden, daß der Brandkohl an die geringe Burgern höchstens mit 1 Faß gegen Zahlung 30 Stüber ausverkauft werden soll, worüber wir Stadtschreiber Commissio erteilt worden den Empfang zu führen und Rechnung abzustatten . Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführte werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden
Die vom H. RentmeisterHolter übergeben Stadtsrechnungen sollen abgeführet werden .
Die von H. RentmeisterHolter übergebene
Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter praesentirte Stadtsrechnungen können aus dem Stadtaerarium abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen sollen ex ærario abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführte werden .
55 Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können ex aerario abgeführet werden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen sollen ex aerarioa bgeführet werden .
2 Schäffern bei den Schaaf .
[Bezug auf Zeilen 2-5 bis 2-7] ist abgeändert videat t.. Fol. 66. §§ 2 dv et in fine der dasiger Verördnung die Ferckes Laack betr.
Die vom H RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H Rentmeister Holter praesentirte Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H Rentmeister Holter præsentirte Stadts Rechnungen können von der Rentkammer anbgeführet werden .
Die vom H Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführte werden .
Wurde die g[nädi]gste Verordnung in Betref deren zwei eingeschicken jüngst Rentkammerrechnungen vom 1790 in 91, und 1791 in 92 samt dem ggsten Rescript vom 11ten April und beigeschloßener Designation deren Sportelen und sonsten ad 47 Rth. 50 Stüber verlesen .
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Schreiben von der Stadt Andernach [+ Zeichen im Text] vom H stadtischen Syndicus aufgestelter Die Simplen betreffend
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Herder Zoll nicht zu erheben von den aufm Linnischen auszukrahnenden Güter. auch sonsten was von der Seite auf Neuss gehet .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom RentmeisterHolter übergebene StadtsRechnungen können abgeführet werden .
Diesjähriges Graß soll morgen über 8 Tag versteigert, und solches am Sontag in den benachbarten Örter von denen Kantzelen verkündiget werden .
Die vom H. RentmeisterHolter praesentirte Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister Holter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
Die von H. RentmeisterHolter übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadtsrechnungen können abgeführet werden .
wurde das vom H. Deputirten Hansman durch einen Expreßen gestern eingegangenes Schreiben samt Anlagen beim verssammelten Stadtrath verlesen, und da die dabei angeführte Gegenstände in Berathschlagung gezogen worden, wurde durch nämlichen Expreßen ihme folgendes Antwort zugeschickt .
5/m Malter Roggen und 5/m Malter Haber zur K.K.Armée
Silber aus den Klöster und Kirchen .
Armirung
Müllern und Schreiber Contra Vorsteher Koch in Betref des Weitzengemahl nach Köln .
Die vom H. RentmeisterHolter præsentirte Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadts Rechnungen können abgeführet werden .
Die vom H. Rentmeister præsentirte Stadtsrechnungen abzuführen ist vergnehmigt worden .
Die vom H. RentmeisterHolter præsentirte Stadtsrechnungen wären abzuführen .
1 Faß Oel aus Holland, 1stem über den Preiß des Korns daselbst sich zu erkundigen .
Die vom H. Rentmeister præsentirte Stadts Rechnungen wären abzuführen .
Criminal jurisdiction betreffende Duplic von Seiten Kuhr Köln Contra Magistratum
Die vom H. Rentmeister übergebene Stadtsrechnungen abzuführenist beliebt worden .
Die vom H. RentmeisterHolter übergebene Stadts Rechnungen sollen abgeführet werd.
geistlich Frucht Zehnten und übrige Frucht gefällen
jedem Geistlichen nur 4 Centner Frucht
Rechnung über die Lieferungen zu formiren
Arbeitsstucke nach dem Maximum zu zahlen
Schneider und Schuster arbeit soll zahlt werden .
Collativ 3 Vicarien nemlich Alt. S. Achatii, S. Sebastiani et S. Josephi in Crypta .
H. Nepomecenus Holter
H. RectorHenr. Küpper
Contribution an die Franzosen auf die Städte ins besonder.
Zusammenkunft deren Stadten in Köln .
Heirath von der Municipalitæt
Anstellung der Empfänger für die Domaine güter .
Die Abstellung des Einstands Rechts
rückstehende Simplen .
Die Burgermeisterwahl ist auf dem gewöhnlichen Tag [unleserlich] wegen Menge der einquartirten französischen Truppen nicht gehalten , sondern aufgeschoben worden .
Wurde beschloßen, daß alle Freitags die gewöhnliche Rathssession wider gehalten werden soll .
Auf die vom Baucommissario H. Dumont übergebene Erinnerungen das Bau- und
Oeconomiewesen betreffend sind die Resolutiones abgegeben worden .
Zulag für den H Schmitz.
1 Müllh Kaar schwartzen Brand für die Studenten schulen
Sebast., Schmitz und Anton Elfes
Die Müllern sollen nicht mit Früchten handelen .
Tülsgen Margaretha
Margaretha Tulsgen Contra die Vormünder der Minderjährigen Margaretha Kempges und SchustermeisterPeter Sommer übergibt demütig vermüßigste Anzeige mit Anlagen sub Nr 1. und 2.
Auf die gemüßigte Vorstellung des H. CanonicusKux mit Bitte, sein Haus zum Schlüßel auf dem Markt einsweilen und solange er daran im Bauen begrifen wäre, von Einquartierungen frei zu belassen, wurde aus besagenden Ursachen die Einquartierungsfreiheit auf drei Wochen gestattet und festgestellt .
Ackziß zahlung
[Marginale gehört zum vorher, Eintrag] Maaß und Gewicht betr.
Franziskaner Contra Klarissen Kloster
[verschmiert HenrichWilhelm] Gesthausen betr.
Peter Breidenbach
Der um eine Beisteuer supplicirende Peter Breidenbach wird den H. GasthausProvisoren empfohlen .
Schein von H. Wepes übern die ihm extradirte obige städtische activ obligationen
Christ. Hermkes und den zeitlichen Rentmeister betr.
[Ergänzung] # ohne Anfrage beim Stadtrath
Gebrüder von Sieger und Anton Hutmacher Geldvorschuß an hiesige Stadt betr.
Einer von H. Gerard zu verfertigende Ziegelofen gemäß Accord und den Preis der zu verkaufende Ziegelsteine betr.
Deputatio wegen Landes und sonstiger AngelegenheitenAn- Angelegenheitengelenheiten
Zufolge Befehl der Regierung vom 18. dieses sollen dem Garde Magasin de Chauffage monatlich 100 Stück Talchlichter gegen abzugebende Recepisses comtables geliefert werden.
[mit Bleistift eingekreist] Beschwer über das sich hier befindliche verdächtige Gesindel
Deputatio des H. Burg.. Aldenhoven und Nepes nach Koln in Betreff des Modus per totum
Vorläufige Präsentirung und Genehmigung der Rechnungen von Seiten des Stadtraths betr.
Mittagsessen für die das Jahrgedächtniß hier feiernde franzosische Offiziere
ruckstandige Früchte und Fourage contribution betr. und desfallsigen Accord mit Mathias Holter betr.
Schreiben des Bürger Eichhof hiesiger Amts bezirks Verwalter an den Stadtrath und dessen Antwort darauf .
Für den [Strich] Supplikänten Jakob Pontani soll um ihm zur Erhaltung einer erledigten Fundation zu verhelfen an den Regenten der Montaner Burs geschrieben werden
Anschreiben des H. Müller Amtmanns der Herrschaft Broch zu Mülheim an der Ruhr
Verordnung de[s]r Regierung zu Bonn und respec Commissorium sprechend auf H. Vogten Oeppen
[Randnotiz mit Bleistift]: Vogt Oeppe v Elsen ???? ?
Laternen betr.
Kommunikanten bank fur die Mathias Bruderschaft betr.
Walkmühle betr.
Von H. Rentmstr. Holter übergebene Haupt rentkammer Rechnung vom J. 1793.
Rentkammer Rechnung vom J. 1794 presentiret, und den Vorstehern zur Nachsicht übergeben
Eidscheue Raths glieder abgesetzt und die übrige, die den Eid geleistet, für Ämter angesetzt.
Gehalts bestimmung für diejenige, die den Eid der Treue der Republick geleistet, und ihre Ämter zu versehen haben .
Wittib Jäckels als Angestellte im Kilians Konvent anstatt der Jungfer Reinarz seelig
Weil verschiedene Bürger wegen gestellter und ausgebliebener Dienstpferden, gelieferten und ihnen mit Assignaten bezaltem brandtewein, fort wegen gelieferter Contributions kühne Entschädigung fodern ; so wird denselben unverhalten daß der gebührende Schadens Ersatz ihnen bei künftiger
general Repartition angedeihen solle .
Verliehene Hausplätze aufm Wall am Niederthor
# Supplicanten hinter ihren Höfen einen mit einer Thür zu verschließen. den Ausgang auf den Wall zu nehmen, und einen Wasser Kanal unter der Erde durch die Stadtmauer mit einem etwa zwei Fuß vorragenden Ausfluß anzulegen befugt seyn sollen.
Dem Henrich Rennefeld wird die Halbscheid des Pachtschillings an dem zum Teil verdorbenen Weidengewächs am neuen Rhein für die Jahren 1794-95 und 96 überhaupt mit 17 Rth. 3 Stbr., 12 Pf sodann an dem Pachtschilling wegen dem Weidengewächß am alten Rhein 7 Rth. nachgelassen.