Band 38: Eintrag vom  15. Dezember 1797 (Nr. 1357)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erbg. Kluth

Den Erben Kluth wird wegen von ihrem Bruder seelig in Pachtung gehabtem und zum Teil verdorbenem Weidengewachß der ruckständige Pacht von Vier Jahren her zu 1/4tel für jegliches Jahr nachgelassen .