Wittib Radmachers
Da die Wittib Radmachers um liquidirung des schuldigen Accis ruckstandes wiederholter ansteht, so wird beschlossen, daß die annoch einzutreibende Restanten ad 196 Rth. 50 Stbr. an ihrer Pachtschuld abgezogen, und ihr gut geschrieben werden sollen, indem der Stadtrath die Restanten einzutreiben übernimmt .