ausgewanderte Franzosen.
Das gnädigste Befehl vom 6ten dieses, vermög wessen in nur 8 Tagen Zeit standthaft berichtet werden soll, warum denen ausgewanderten Franzosen bis dahin dahier der Auffenthalt gestattet worden, sodan in besagter Frist eine Verzeichniß deren Ausgewanderten einzuschicken, wie derselben Nahm, Alter und Stand, deren Vermögensumstände, und wo dieselbe logiren, ist verlesen, und demselben gehorsamst zu befolgen decretirt worden .