ausgewanderte Franzosen.
Das gnädigste Befehl vom 6ten dieses, vermög wessen in nur 8 Tagen Zeit standthaft berichtet werden soll, warum denen ausgewanderten Franzosen bis dahin dahier der Auffenthalt gestattet worden, sodan in besagter Frist eine Verzeichniß deren Ausgewanderten einzu- schicken, wie derselben Nahm, Alter und Stand, deren Vermögensumstände, und wo dieselbe logiren, ist verlesen, und demselben gehorsamst zu befolgen decretirt worden .