Wurde die g[nädi]gste Verordnung in Betref deren zwei eingeschicken jüngst Rentkammerrechnungen vom 1790 in 91, und 1791 in 92 samt dem ggsten Rescript vom 11ten April und beigeschloßener Designation deren Sportelen und sonsten ad 47 Rth. 50 Stüber verlesen .