Fiscal Sachen nicht zu unternehmen .
Wurde ein ggstes Rescript vom 24ten vorigen Monats verlesen, vermög weßen dem Stadtrath untersaget worden, sich der Fiscalsachen nicht anzumaßen, worauf decretirt worden, daß das städtische hergebragte und ex privilegiis habende gerechtsamm dawider einberichtet werden soll .