Sibilla Linden Contra Wittib Köpp
auf abermalige Anzeig der Sibilla Linden wird der Wittib Köpp hiemit aufgegeben die bei Eröfnung des Testaments aufgegangene Kösten aus der Hinterlaßungschaft zu bezahlen, so dan das Inventarium umso gewißer in prima post finas aufzulegen, als widrigenfals sie von Obrigkeits wegen darzu vermögt werden soll .