Sibilla Linden Contra Wittib Köpp
auf abermalige Anzeig der Sibilla Linden wird der Wittib Köpp hiemit aufgegeben die bei Eröfnung des Testaments aufgegan- gene Kösten aus der Hinterlaßungschaft zu bezahlen, so dan das Inventarium umso gewißer in prima post finas aufzulegen, als widrigenfals sie von Obrigkeits wegen darzu vermögt werden soll .