Einkindschaft Erbin Viehof betreffend .
auf rechtliche Bitte deren ersten Ehekin- deren Viehof und derselben Vormunderen ist der von ihrem Vatter seelig mit ihrer auch verstorbener Stiefmutter Maria Christina Schmitz unterm 11ten August 1760 mit den Vormunderen und nechsten Anverwanten eingegangenen Einkindschaftskontrackt, weil sie selbigen für die Kinder für gut be- funden, von Magistrats wegen bestätiget worden .