Wahl Wilhelmina
Dem Antrage des Adv. Schmitz als Vormund der Wilhelmina Wahl zufolge wurde der beim Scheffengericht vor genommene Verkauf des derselben ge hörigen Schoppen sammt Garten und Zugehör an Eheleute V. Weerdt bestätiget, weil solcher aus gewissen Ursachen notwendig war, und der Minderjährigen zum Nutzen gereichte