Wahl Wilhelmina
Dem Antrage des Adv. Schmitz als Vormund der Wilhelmina Wahl zufolge wurde der beim Scheffengericht vor - genommene Verkauf des derselben ge - hörigen Schoppen sammt Garten und Zugehör an Eheleute V. Weerdt bestätiget, weil solcher aus gewissen Ursachen notwendig war, und der Minderjährigen zum Nutzen gereichte