Hupperz Henrich
Dem Henrich Hupperz wurde auf seine Bitte, ihn mit 15 Rth. Pfacht wegen das im J. 1794 gepfachtete Wahlschoppen und Garten, in Ansehung daß er selbigen während dem Kriege größtenteils nicht hätte benutzen können, passiren zu lassen, wurde demselben 20 Rth. an dem vereinbahrten Pfachtschilling ad 40 Rth. nachgelassen. Indessen sollen der Minderjährigen Wilhelmina Wahl, welche aus ihrem eigenen die Reparationskosten an dem Schoppen bestreiten müssen, 10 Rth. ex ærario vergütet werden .