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  • Eintrag 1523. März 1815Auf den Fall die Stadt die von Herrn Sohmannangekaufte Walkmühledie zu ziehen, von einem hohen Gouvernement die Erlaub niße erhalten würde, so sollen die von Herrn Sohmann in selben ge- machte Reparaturen demselben nach vorher geschehenen Abschäzung vergütet werden....