Eintrag 1523. März 1815Auf den Fall die Stadt
die von Herrn Sohmannangekaufte Walkmühledie zu ziehen, von einem
hohen Gouvernement die Erlaub
niße erhalten würde,
so sollen die von Herrn
Sohmann in selben ge-
machte Reparaturen
demselben nach vorher
geschehenen Abschäzung
vergütet werden....